Kollekte für suchtkranke Menschen EKvW (KollekteW-SK)

Antragsfristen:
31. März und 30. September
Anträge können laufend gestellt werden. Die weitere Bearbeitung wird jeweils zum 31. März und zum 30. September aufgenommen.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Mit den Mitteln aus der Kollekte soll die vielfältige Arbeit der Suchthilfe von Kirche und Diakonie insbesondere dort unterstützt werden, wo eine Regelfinanzierung fehlt und die Hilfen den betroffenen Menschen möglichst direkt und unmittelbar zugutekommen.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Von Sucht Betroffene, ihre Familien und Angehörigen. Besonders auch ehrenamtliche Helfende der Sucht-Selbsthilfegruppen
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Gemeint sind Projekte, die die tägliche Arbeit unterstützen, fördern bzw. weiterentwickeln. Das können sein z.B. Angebote für Kinder suchtkranker Eltern, Seminare mit Angehörigen, Freizeitmaßnahmen oder ergänzende Sport - oder Kreativangebote.
Fondsförderung (bis 1.000 €, 100%)
Das sind Mittel, die pauschal abgerufen und als Einzelfallhilfen an Ratsuchende in Notlagen kleinteilig weitergegeben werden können. Das gilt bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R nicht finanziert werden: z.B. Fahrkarten zum Arzt*Ärztin, zum Amt etc., Gesundheitsnotleistungen, Übernahme Rezeptgebühren, Handgeld in akuter Notlage.
Sonderförderung eigenständige Suchtselbsthilfeverbände und -gruppen (bis 7.000 €, 100%)
Ehrenamtlich Helfende der Suchtselbsthilfe leisten einen unverzichtbaren Dienst für die von Sucht Betroffenen. Diese besondere förderwürdige Arbeit wird aus Kollektenmittel unterstützt. Gefördert werden können zum Beispiel Fortbildungen, Seminare, Freizeitaktivitäten und Maßnahmen zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die maximale Sonderförderung pro Jahr beträgt je eigenständigem Suchtselbsthilfeverband 7.000€.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach Antragsstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Fördermittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleitung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: