Kollekte Straffälligenhilfe EKiR (KR-SH)

Antragsfrist
Bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Straffällig gewordene Menschen müssen die Verantwortung ihrer Tat übernehmen, aber genauso muss auch unsere Gesellschaft Verantwortung für straffällig gewordene Menschen und ihnen nahestehende Personen annehmen und helfen. Daher fördern wir Projekte und Maßnahmen, die die Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen unterstützen.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Alle Angebote der diakonischen Straffälligenhilfe haben zum Ziel, das es weniger Straftaten gibt und dienen somit auch dem Opferschutz. Zielgruppe sind straffällig gewordene Menschen, ihre Familien und andere ihnen nahestehenden Personen.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (i.d.R. bis zu 3.000 €, max. 90%)
Das können beispielsweise Projekte zur Freizeitgestaltung oder Projekte für straffällig gewordene Menschen und ihre Familien sein.
Pauschalförderung (bis 500 €, 100%) maximal für vier Einrichtungen je Träger
Die Pauschalförderung dient der unmittelbaren finanziellen Unterstützung in Notlagen von Ratsuchenden bei Hilfen, die i.d.R. von den Sozialleistungsträgern nicht finanziert werden. Das können zum Beispiel Fahrkarten, Beihilfen, freizeitpädagogische Maßnahmen, Einrichtungsgegenstände für private Zwecke oder Geburtstagsgeschenke sein.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: