Kollekte für offene Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen EKvW (KollekteW-PK)

Ausschreibung beendet. Keine Antragstellung möglich
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Viele Menschen in Westfalen mit lang andauernden und schweren psychischen Erkrankungen sind in der Regel nicht direkt sichtbar behindert. Aber ihre Erkrankung bringt doch große Behinderungen und Barrieren im Alltagsleben mit sich. Vieles bleibt ihnen verwehrt. Sie sind häufig ausgegrenzt - in der Ausbildung, bei der Arbeit, in der Nachbarschaft und im Gesellschaftsleben. Einrichtungen der Diakonie für seelisch behinderte Menschen bemühen sich vielfältig und engagiert, Perspektiven für einen gelingenden Alltag zu entwickeln. Neues Selbstbewusstsein, positive Erfahrungen und neuer Lebensmut sind dabei zentrale Ziele. Kleine Arbeitsprojekte, Freizeitangebote, offene Treffpunkte und auch Gesprächs- und Schulungskreise für die Betroffenen und ihre Angehörigen gehören dazu. Diese sind meist nicht regulär finanziert und doch eine wirksame Unterstützung.
Förderidee
Angebote zur Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit und Selbstbestimmung, Unterstützungsangebote für psychisch kranke Menschen, Arbeitsprojekte, Freizeitangebote und offene Treffpunkte.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Menschen mit lang andauernden und schweren psychischen Erkrankungen, Förderung von Mitgestaltung, Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Sinnfindung, Teilhabe.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Das können sein:
- Beratung, Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Umsetzung von Selbsthilfekonzepten
- Aufbau und Begleitung nachbarschaftlicher Netzwerke und quartiersnaher Treffpunkte von Menschen mit und ohne psychischen Erkrankungen
- Auf- uns Ausbau von Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, der Persönlichkeitsentwicklung
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragsstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
