Kollekte für Menschen im Quartier EKiR

Antragsfrist
Bis zu diesem Datum sind Antragstellungen möglich
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee - Familienzeit im Quartier
„Familienzeit im Quartier“ gestaltet einen großen, offenen Raum, in dem Familien ohne zusätzliche Verpflichtungen gemeinsame Zeit erleben können. Der Raum ist in verschiedene Zonen und Ebenen unterteilt, auf denen alle Aktivitäten gleichzeitig stattfinden können: Bewegungsangebote, Lesen und Lernen, Beratung, Spiel- und Kreativbereiche sowie Rückzugs- und Gesprächsorte. Die Projektlaufzeit ist auf wenige Wochen im Jahr beschränkt und in eine Quartiersarbeit mit vielfältigen Kooperationen integriert.
Das Projekt stärkt Familien, fördert Teilhabe und schafft einen offenen Raum, der neue Begegnungen ermöglicht und Vielfalt und Zusammenhalt im Quartier unterstützt.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Das Projekt reagiert auf wachsende Zeitarmut von Familien und bietet einen niedrigschwelligen, flexibel nutzbaren Aufenthalts- und Begegnungsraum, der Entlastung, Unterstützung und gemeinsame Erlebnisse ermöglicht. Der moderierte Raum nimmt Familien als Ganzes wahr und ermöglicht familiäre Interaktionen. Es können neue Kontakte entstehen und Erfahrungen mit anderen Familien geteilt werden. Kinder, Jugendliche und Erwachsene begegnen sich auf natürliche Weise, können ihre Bedürfnisse äußern, Ideen entwickeln und einbringen, erleben andere Meinungen und Entscheidungen auszuhalten oder auch dadurch zu partizipieren; es wird Alltagsdemokratie erlebbar. Das Projekt setzt den partizipatorischen Ansatz der Quartiersarbeit um.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Projekte, die in eine bestehende oder sich neu entwickelnde Quartiersarbeit/Gemeinwesenarbeit eingebettet sind (bis zu 5.000 €)
gefördert werden
Projekte, die in eine bestehende oder sich neu entwickelnde Quartiersarbeit/Gemeinwesenarbeit eingebettet sind.
Es werden zeitlich befristete Projekte „Familienzeit im Quartier“ gefördert, die eingebettet in eine bestehende Quartiersarbeit sind oder als Auftaktveranstaltung von Quartiersarbeit gelten können. Es sind bestehende Kooperationen und Engagementstrukturen zur Organisation der „Familienzeit im Quartier“ zu beschreiben. Es ist dabei darzulegen, dass ein Teil des Projektes durch bürgerschaftliches Engagement umgesetzt wird. Ziele für die Zielgruppe und das Quartier sind darzulegen.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
Raumausstattung (Zonierung, Mobiliar, Materialien),
Honorare für Beratung und fachliche Begleitung in beschränktem Umfang,
Materialien für Spiel‑, Bewegungs‑, Lern‑ und Kreativangebote,
Beteiligungsformate sowie
Öffentlichkeitsarbeit
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: