Antrag

Kollekte Innovationsfonds Übergang Schule Beruf - Westfalen (KollekteW-AL)

Förderung von Projekten für junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.

Antragsfrist

Antragstellung möglich

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.



Förderidee
Mit der Sonderausschreibung „Innovationsfonds Übergang Schule-Beruf: Hürden abbauen“ unterstützt die Diakonie RWL Projekte, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf begleiten.

Der Übergang in Ausbildung gelingt vielen jungen Menschen nicht unmittelbar. Besonders benachteiligte Jugendliche benötigen häufig mehr Orientierung, Stabilisierung und individuelle Begleitung als bestehende Strukturen ermöglichen. Gleichzeitig ist eine erfolgreiche berufliche Integration junger Menschen von großer Bedeutung für gesellschaftliche Teilhabe und Fachkräftesicherung. Die Sonderausschreibung soll dazu beitragen, bestehende Ansätze weiterzuentwickeln, neue Lösungswege zu erproben und Erfahrungen für die Weiterentwicklung der Praxis nutzbar zu machen. Sie steht zugleich im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema der Diakonie RWL „Weil Zukunft mit Kindern beginnt“.
 

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Die Förderung richtet sich an Projekte für junge Menschen im Übergang von der Schule in berufliche Ausbildung, insbesondere für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, beispielsweise aufgrund von:

•    fehlender beruflicher Orientierung,
•    psychischen Belastungen,
•    Sprachbarrieren oder migrationsbedingten Unterstützungsbedarfen,
•    schwierigen sozialen oder familiären Lebenslagen.

Ziel der Förderung ist es, Übergänge in Ausbildung und Beruf zu stabilisieren, Benachteiligungen abzubauen und jungen Menschen bessere Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Gleichzeitig sollen neue Erkenntnisse für die fachliche und fachpolitische Weiterentwicklung der Arbeit im Übergang Schule–Beruf gewonnen werden.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Teil A: Modellprojekte für wirksame Übergänge (bis zu 25.000 €, max. 90 %) 
gefördert werden innovative Vorhaben mit Modellcharakter, die neue Ansätze entwickeln oder bestehende Angebote gezielt weiterentwickeln.

Mögliche Förderschwerpunkte:
•    Psychische Stabilisierung und Krisenkompetenz
z.B. Aufbau einer niedrigschwelligen psychosozialen Sprechstunde für Teilnehmende, Entwicklung von Gruppenangeboten zur Stärkung von Resilienz, Selbstwirksamkeit oder Prüfungskompetenz, Schulung von Fachkräften zum Umgang mit psychischen Belastungen u.Ä.
•    Berufliche Orientierung und Passungsarbeit
z.B. Entwicklung neuer Formate der Berufsorientierung für junge Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, begleitete betriebliche Erprobungsphasen zur Verbesserung der Passung zwischen Jugendlichen und Ausbildungsbetrieben u.Ä.
•    Sprachbarrieren und migrationsbedingte Unterstützungsbedarfe
z.B. Fachsprachförderung mit Bezug auf bestimmte Berufsfelder, Entwicklung von Tandem-Modellen zwischen jungen Menschen mit und ohne Migrationserfahrung, mehrsprachige Informations- und Begleitangebote für junge Menschen und ihre Familien u.Ä. 
•    Ehrenamtliche Unterstützung im Übergang Schule-Beruf 
z.B. Aufbau eines Patenschaftsmodells (ähnlich zum Programm „Ausbildungspaten NRW“) u.Ä.

Die Projekte haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und nehmen an einem verbindlichen Austausch- und Transferprozess teil.

Verbindlicher Austausch und Transfer
Die geförderten Projekte sind Teil eines gemeinsamen Lern- und Transferprozesses. Ziel ist es, Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote im Übergang Schule-Beruf zu gewinnen.
Bestandteile des verbindlichen Austauschformats sind:

-    Kick-off (online, ca. 2 Stunden)
Gemeinsame Zielschärfung, Vorstellung der Projekte sowie Verständigung auf Wirklogik, Fragestellungen und Dokumentationsformen.
-    Monatlicher Projektdialog (online, ca. 60 Minuten)
Die Projektverantwortlichen treffen sich während der gesamten Laufzeit in einem regelmäßigen digitalen Austausch. Der Projektdialog dient dem kollegialen Lernen, der Diskussion von Herausforderungen und der Identifikation gemeinsamer Erkenntnisse.
-    Praxiswerkstatt (voraussichtlich in Präsenz, Projektmitte)
Gemeinsame Reflexion der bisherigen Erfahrungen: Was funktioniert gut? Wo bestehen Hürden? Welche Anpassungen sind notwendig?
-    Transferwerkstatt (online, ca. 2 Stunden zum Projektende)
Bündelung der Projektergebnisse sowie Ableitung gemeinsamer Handlungsempfehlungen für Praxis, Politik und Förderstrukturen.
 

Förderfähig sind insbesondere Honorarkosten, Sachkosten sowie befristet frür das Projekt eingestelltes Personal oder projektbezogene Stundenaufstockungen für bestehende Mitarbeitende. Erläuterungen hierzu finden Sie in den FAQs

Teil B: Niedrigschwellige Projektförderung (bis 5.000 Euro) Förderhöhe max. 90 %) 
Mit dem Praxisfonds werden niedrigschwellige Vorhaben gefördert, die junge Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf unmittelbar unterstützen. Ziel ist es, Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, flexibel auf aktuelle Bedarfe zu reagieren, zusätzliche Angebote zu schaffen oder bestehende Unterstützungsstrukturen zu stärken.

Förderfähig sind beispielsweise:
•    Angebote zur Stabilisierung und Orientierung
•    Sprachfördernde oder integrationsfördernde Maßnahmen
•    Projekte mit Ehrenamtlichen 
•    Bewerbungstrainings und Unterstützung beim Übergang in Ausbildung 
•    Kleinere Kooperationen mit Schulen, Betrieben oder Beratungsstellen 
•    Gruppenangebote zur Stärkung sozialer Kompetenzen oder Ausbildungsreife

Teil B richtet sich insbesondere an Einrichtungen, die neue Ideen im Kleinen erproben oder bestehende Angebote kurzfristig ergänzen möchten. Für diese Förderlinie gelten vereinfachte Anforderungen an Antragstellung und Umsetzung. Eine Teilnahme an den Austauschformaten des Innovationsfonds ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Förderfähig sind insbesondere Honorarkosten, Sachkosten sowie befristet für das Projekt eingestelltes Personal oder projektbezogene Stundenaufstockungen für bestehende Mitarbeitende. Die Förderung dient der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung zusätzlicher Projektbausteine und ersetzt keine Regelfinanzierung. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in den FAQs

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
      
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
     
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Jennifer Reichstein
Referentin
Berufliche und soziale Integration
J.Reichsteinatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: