Kollekte Hoffnung für Osteuropa: Auf dem Weg zum Kirchentag aus Mittel- und Osteuropa (EKiR)

Eine Vergabe ist möglich, solange ausreichend Mittel vorhanden sind.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee / Zielgruppe
Gruppen aus Mittel- und Osteuropa, die am Kirchentag 2027 in Düsseldorf mitwirken oder teilnehmen wollen, können eine Förderungen erhalten.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte (bis zu 2.000 €, max. 50%)
1. Teilnahme von Gruppen (besonders Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, marginalisierte Personen)
2. Mitwirkung auf dem Kirchentag (Musik, Ausstellung, Gottesdienst, Workshops etc.)
Wie wird gefördert?
Folgende Kosten, die unmittelbar mit dem Kirchentag zusammenhängen, werden als förderfähig anerkannt:
- Teilnehmenden-Gebühren Kirchentag
- Kosten für Übersetzungen / Dolmetscher
- Reisekosten
- Unterkunftskosten
- Sachkosten für Mitwirken am Kirchentag (z.B. Standgebühren)
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind alle rheinischen Mitglieder der Diakonie RWL (Kirchengemeinden, Kirchenkreise, diakonische Einrichtungen etc.). Sie können für eine Partner-Gruppe aus Mittel- und Osteuropa einen Antrag stellen. Eine gemeinsame Teilnahme bzw. Mitwirken am Kirchentag (rheinischer und ausländischer Partner) ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend für eine Förderung.
Der rheinische Partner muss den Antrag und die Nachweisführung gegenüber der Diakonie RWL übernehmen.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: