Kollekte Hoffnung für Osteuropa Rheinland und Südrhein (KollekteR-HO)

Antragsfristen:
30. April und 31. Oktober
Anträge können laufend gestellt werden. Die weitere Bearbeitung wird jeweils zum 31. Mai und zum 30. November aufgenommen.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
"Hoffnung für Osteuropa" ist die Antwort der evangelischen Kirchen in Deutschland auf den Wandel in Mittel- und Osteuropa. Gegründet 1994, soll die Aktion soziale Strukturen, diakonische Dienste und den zivilgesellschaftlichen Aufbau fördern.
In der Aktion arbeiten heute mehrere evangelische Landeskirchen und Diakonische Werke zusammen, verbunden in einem Trägerkreis, um mit Spenden beim Aufbau sozialer Strukturen und diakonischer Einrichtungen zu helfen. In dem Trägerkreis arbeiten die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) und das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe - Bereich Rheinland - mit.
Förderung:
Die Förderung erfolgt über evangelische Partnerorganisationen im Bereich der rheinischen Kirche. Diese können für Projekte Anträge stellen.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten
Ein angemessener Eigenanteil wird erwartet.
"Hoffnung für Osteuropa" Rheinland unterstützt insbesondere "Hilfe zur Selbsthilfe-Projekte":
- Projekte zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention
- Diakonie- und Sozialstationen
- Kinder- und Jugendbegegnungsstätten und Begegnungsreisen von Kindern und Jugendlichen
- Heilpädagogische Zentren für Kinder mit Behinderung
- Einrichtungen für Straßenkinder
- Alten- und Pflegeheime und Hospizarbeit
- Frauenberatungsstellen
- Projekte zur Prävention von Menschenhandel, Sucht, HIV/AIDS, häuslicher Gewalt
- Begegnung von Jugendgruppen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Der Antrag ist durch eine evangelische Partnerorganisation zu stellen, die Mitglied in der EKiR ist.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Förderung beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: