Kollekte Hilfe für Menschen mit Behinderung EKvW (KollekteW-MmB)

Antragsfrist
Bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Für Menschen mit geistiger Behinderung in Westfalen sind viele Dinge im Alltag nicht selbstverständlich; es gibt sichtbare und unsichtbare Hürden. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen mehr Unterstützung, leben oft in Armut und ihre Möglichkeiten der Teilhabe sind begrenzt. Mit Maßnahmen, Projekten und Initiativen helfen Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen, dass auch Menschen mit Handicap den Alltag mitgestalten können. Dies ist unabhängig vom Alter: Kinder und Jugendliche mit Behinderung benötigen frühe und gute Förderung sowie Bildungschancen, Ältere zusätzlich Teilhabe Möglichkeiten am Arbeitsmarkt.
Förderidee
Gefördert werden innovative Projekte, die auf einen Zeitraum von bis zu einem Jahr angelegt sind und nachhaltige Impulse für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung setzen. Die Förderung soll dazu beitragen, tragfähige und langfristig wirksame Angebote zu entwickeln und zu etablieren. Im Mittelpunkt stehen Projekte zur Stärkung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe sowie Freizeit- und Begegnungsangebote mit einer über den Förderzeitraum hinausreichenden Perspektive. Besonders willkommen sind in sich geschlossene Projektvorhaben mit einem klaren konzeptionellen Schwerpunkt und erkennbarer nachhaltiger Wirkung.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Menschen mit Behinderung. Mitgestaltung, Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Sinnfindung.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 2.500 €, max. 90%)
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
