Kollekte Hilfe für Menschen mit Behinderung EKvW (KollekteW-MmB)

Antragsfristen
16. Mai 2025 und 31. Juli 2025 und 31. August 2025
Ausschreibung beendet. Keine Antragstellung möglich.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Für Menschen mit Behinderung in Westfalen, insbesondere für geistig behinderte Menschen und für psychisch Kranke, sind viele Dinge im Alltag nicht selbstverständlich; es gibt sichtbare und unsichtbare Hürden. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen mehr Unterstützung, leben oft in Armut und ihre Möglichkeiten der Teilhabe sind begrenzt. Mit Maßnahmen, Projekten und Initiativen helfen Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen, dass auch Menschen mit Handicap den Alltag mitgestalten können. Dies ist unabhängig vom Alter: Kinder und Jugendliche mit Behinderung benötigen frühe und gute Förderung sowie Bildungschancen, Ältere zusätzlich Teilhabe Möglichkeiten am Arbeitsmarkt.
Förderidee:
Neben vielfältigen Angeboten der Begegnungen und des Austausches von Menschen mit und ohne Behinderung im Wohn- und Lebensumfeld sollen in diesem Jahr insbesondere Angebote zur Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Sinnfindung im Fokus der Förderung stehen. Im Sinne der Inklusion werden hier ausdrücklich auch Projekte von kirchlich-diakonischen Institutionen und Initiativen außerhalb der Behindertenhilfe oder im Rahmen von Kooperationen, bspw. mit Sportvereinen, Kulturinstituten oder Bildungseinrichtungen angesprochen.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Menschen mit Behinderung. Mitgestaltung, Stärkung und Förderung von Eigenständigkeit, Selbstbestimmung und Sinnfindung.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 90%)
Das können zum Beispiel sein:
- Beratung, Begleitung, Fortbildung von Menschen mit Behinderung / psychischer Erkrankung, die sich bürgerschaftlich engagieren wollen
- Umsetzung von Selbsthilfe-Konzepten, bspw. Peer-Beratung
- Aufbau und Begleitung nachbarschaftlicher Netzwerke und quartiersnaher Treffpunkte von Menschen mit und ohne Behinderung / psychischer Erkrankung
- Auf- und Ausbau von Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge, der Persönlichkeitsentwicklung (Coaching) sowie von Bewegungs-, Bildungs-, Kultur-, und spirituellen Angeboten für Menschen mit und ohne Behinderung / psychischer Erkrankung.
- Ggf. Eigenkapitalanteil bei größeren Projekten
Förderungen von Aktion Mensch und anderen Fördergebern sind vorrangig zu beantragen!
Wen fördern wir:
Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.
Projekt wird im Einzugsgebiet der EKvW durchgeführt.
Was wir nicht fördern:
Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind.
laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Kollektenmittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.
Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
