Kollekte Ehe-Familien- und Lebensberatung EKvW (KW-EL)

Antragsfrist
Anträge können bis zu diesem Datum gestellt werden.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Das Leben steckt voller Herausforderungen - unabhängig vom Alter. In Zeiten globaler und nationaler Konflikte sowie dem Erleben von schwindendem Zusammenhalt in der Gesellschaft belasten Unsicherheiten, Zukunftsängste und Ohnmacht zudem den Alltag der Menschen.
Erlebte Krisen und Herausforderungen sind vielfältig: dauernden Streit oder Trennungsabsichten in der Paarbeziehung, Konflikte und Unverständnis in der Familie, Erziehungsschwierigkeiten, Konflikte mit Eltern, in der Schule oder mit Freund*innen, Einsamkeit, schwierige Lebensentscheidungen oder -übergänge. Hier bieten Paar-, Familien- und Lebensberatungsstellen wertvolle Unterstützung.
Förderidee
Im Umgang mit Krisen und Herausforderungen finden Menschen in Ehe- Familien- und Lebensberatungsstellen Unterstützung.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Zielgruppe sind Menschen, die die Beratungsstellen nutzen.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 2.500 €, max. 90%)
Das können sein:
- ergänzende Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise
- für spezifische Zielgruppen (die über die Homepage schlecht erreichbar sind);
- spezifische Beratungsangebote oder Beratungsangebote, die zugänglicher gemacht werden sollen, bspw. im Sinne der geschlechtssensiblen Beratung, inklusiver Beratung usw.;
- neue Wege der Öffentlichkeitsarbeit wie bspw. ein Imagefilm, Auftritt auf einer social media Plattform etc.
- Gruppenarbeiten, Gruppenprojekte
- Ergänzende Angebote in kooperierenden Familienzentren.
Pauschalförderung (bis zu 1.500 €, max. 100%)
Pauschal gefördert werden können beispielsweise
- Ergänzungen der Ausstattung wie bspw. familienfreundliche Gestaltung der Wartebereiche, ergänzendes Text- und Spielmaterial etc.
- Barrierefreiheit im Zugang und der Nutzung
- Fort- und Weiterbildungen, die das Angebotsspektrum der Beratungsstelle erweitern.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
