Kollekte Diakonische Kinder- und Jugendhilfe EKvW

Antragsfrist
Bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
„Familien, Kinder und Jugendliche stehen heute vielfach unter Belastungen und erleben Krisen, die ihren Alltag prägen. Mit den diesjährigen Kollektenmittel sollen Angebote gefördert werden, die Familien, Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen stärken und ihnen Teilhabe, Erholung sowie neue Entwicklungsperspektiven ermöglichen. Auf Kinder- und Jugendreisen, Familienfahrten und thematischen Freizeiten finden sie Abstand von den Sorgen des Alltags, erleben Gemeinschaft und können Kraft schöpfen. Kreative, pädagogisch begleitete Angebote stärken das Selbstvertrauen, fördern die Resilienz, unterstützen neue Wege im Umgang mit Herausforderungen und schaffen wertvolle Zeit für Begegnung und persönliche Entwicklung.
In diesem Jahr können Projekte, Angebote und Maßnahmen der ambulanten, teilstationären und stationären Erziehungshilfe gefördert werden, wenn diese Gemeinschaftserfahrungen schaffen, persönliche Ressourcen stärken und neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Unterstützt werden beispielsweise Familienfahrten, Kinder- und Jugendfreizeiten, kreative und pädagogische Angebote sowie Projekte, die Selbstvertrauen, Resilienz, soziale Teilhabe und die Bewältigung belastender Lebenssituationen fördern.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Ziel der Förderung ist es, jungen Menschen und ihren Familien Räume für neue Erfahrungen, Begegnungen, Erholung und persönliche Entwicklung zu eröffnen – besonders dort, wo finanzielle, soziale oder familiäre Belastungen die Teilhabe erschweren und die Stärkung ihrer Resilienz von besonderer Bedeutung ist.“
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 3.000 €, max. 90%)
zum Beispiel Kinder- und Jugendreisen, thematische Freizeiten, kreative pädagogisch begleitende Angebote.
Bitte beachten Sie, das Projekte gefördert werden - Einzelfallförderungen bspw. für einzelne Kinder, Jugendliche oder auch einzelne Familien sind ausgeschlossen.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
