Antrag

Kollekte Diakonische Kinder- und Jugendhilfe EKiR

Förderung von Projekten und der Erziehungshilfe in Nord- und Südrhein
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.
Aktuell keine Ausschreibung

Antragsfrist

Ausschreibung ausgelaufen. Keine weitere Antragstellung möglich.

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Förderidee
Es gibt zahlreiche Gründe, die Familien und Jugendliche in tiefe Krisen stürzen. Diese Menschen unterstützt die Diakonie mit ihren verschiedenen Angeboten der Erziehungshilfe.  

Junge Menschen erleben heute eine Welt, in der es unzählige Möglichkeiten zur Gestaltung des eigenen Lebens gibt. Die alltäglichen Herausforderungen in diesen unsicheren Zeiten zu meistern ist aber gerade für Kinder und Jugendliche in den ambulanten und (teil-)stationären Angeboten der Erziehungshilfe nicht einfach. Viel zu oft wurde ihre Neugierde und Kreativität unterbunden, viel zu oft mussten sie „funktionieren“. Um die Unsicherheit zu überwinden, braucht es aber Kreativität und Ruhe die eigene Situation zu betrachten und neue Wege zu gehen.  

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Wir fördern unterschiedliche Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien, die Krisen erlebt haben oder gerade erleben.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten  (bis zu 5.000 €, max. 90%)
 

WAS WIR NICHT FÖRDERN:

Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind (z.B. Lichtblicke, Aktion Mensch, Sozialstiftung NRW)

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
      
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
     
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Kerstin Schwabl
Referentin
Familie und junge Menschen
K.Schwablatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: