Kollekte Diakonie Auf dem Weg zum Kirchentag (EKiR)

Eine Vergabe ist möglich, solange ausreichend Mittel vorhanden sind.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Der Deutsche Evangelische Kirchentag 2027 findet in Düsseldorf statt. Dies bietet eine außergewöhnliche Chance, diakonische Vielfalt sichtbar zu machen, Teilhabe zu ermöglichen und Klient*innen in gesellschaftliche und kirchliche Großveranstaltungen einzubinden. Viele diakonische Einrichtungen arbeiten mit Menschen, die sonst wenig Zugänge zu solchen Großereignissen haben.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Mit einer gezielten Förderung möchte die Diakonie RWL Einrichtungen unterstützen, die Teilnahme und Mitwirkung ihrer Klient*innen ermöglichen, eigene Beiträge leisten und internationale Partner einbinden.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 5.000 €, max. 50%)
Was wird gefördert:
1. Teilnahme diakonischer Einrichtungen mit ihren Klient*innen am Kirchentag (besonders Kinder und Jugendliche von Jugendhilfe-, Behindertenhilfe- und Integrations-Einrichtungen)
2. Mitwirkung auf dem Kirchentag (Musik, Ausstellung, Gottesdienst, Workshops etc.)
3. Teilnahme internationaler diakonischer Partner am Kirchentag (Ausnahme Partner aus Mittel- und Osteuropa: hierfür können Anträge bei Hoffnung für Osteuropa gestellt werden)
Wie wird gefördert?
Folgende Kosten werden als förderfähig anerkannt:
* Teilnehmenden-Gebühren Kirchentag
* Reisekosten
* Unterkunftskosten
* Sachkosten für Mitwirken am Kirchentag (z.B. Standgebühren)
* Honorare (Mitwirken am Kirchentag)
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Diakonie RWL; bevorzugt gefördert werden Projekte und Maßnahmen von diakonischen Einrichtungen, die durch Teilnahme oder Mitwirken die Diversität am Kirchentag erhöhen.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
diakonie-rwl.deFachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: