Antrag

Kollekte Diakonie EKvW - Demokratie stärken (Kollekte W-DI)

Förderung von Maßnahmen für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.

31.1.2026

Die Diakonie RWL will mit einer Förderung aus Kollektenmitteln der Ev. Kirche von Westfalen zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben beitragen, Teilhabe fördern sowie die Arbeit gegen jede Form von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit ermöglichen.

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Diakonische Einrichtungen und Kirchengemeinden tragen zum sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Sie ermöglichen das Miteinander von unterschiedlichen Gruppen (z.B. generationenübergreifende Aktionen), fördern Dialog zwischen verschiedenen Perspektiven (z.B. Begegnung mit Straffälligen), befähigen die demokratische Selbstorganisation von Klienten (z.B. Werkstatträte) und empowern marginalisierte Personen sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen (z.B. Armutskonferenzen, Bürger*innen-Anträge).

Förderidee
Gefördert werden Projekte, Maßnahmen und Konzeptentwicklungen, die zur Stärkung der Demokratie und zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben beitragen. 

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Ziel ist es, politische Teilhabe von marginalisierten Gruppen zu fördern, die Arbeit gegen jede Form von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen und den Austausch unterschiedlicher Meinungen und Sichtweisen zu befördern. Im Fokus stehen die Willensbildung und Meinungsäußerung von Klient*innen und Bewohner*innen diakonischer Einrichtungen sowie die Prävention von Extremismus.

Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Diakonie RWL (Einrichtungen und Kirchengemeinden). 

#VerständigungsOrte
Mit der Kollekte "Demorkatie stärken" beteiligt sich die Diakonie RWL an der bundesweiten Diakonie-Kampagne #VerständigungsOrte. 

Mit der Initiative #VerständigungsOrte schaffen Kirche und Diakonie Raum für ehrlichen Dialog. #VerständigungsOrte sind Orte zum Reden und Zuhören, entspannen verhärtete Fronten, weiten den Blick und lassen auch mal in die Schuhe der anderen schlüpfen – für mehr Verständnis und gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

Projekte und Maßnahmen, die aus Mitteln der Kollekte gefördert werden, können sich auf der Internetseite Initiative #VerständigungsOrte  eintragen und den dazugehörigen Hashtag in der Kommunikation nutzen. Auf der Internetseite gibt es auch Inspiration für eigene Projektideen.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

  • Demokratische Prozesse und Strukturen innerhalb Einrichtungen
    z.B. Kita-Parlament, Wohnheimbeirat, Beteiligungsformate im Quartier.
  • Stärkung der Beteiligung an politischen Prozessen
    z.B. Infoveranstaltungen für Menschen mit Behinderung vor Wahlen, Unterstützung von migrantischen Selbstorganisationen, Besuch einer Jugendhilfe-Gruppe im Landtag, Gesprächskreise mit Politik und Verwaltung
  • Projekte zur Aufklärung und Extremismusprävention
    z.B. Aufklärung über demokratiefeindliche Positionen, Prävention von Extremismus bei Klient*innen und Bewohner*innen, Aufklärungskampagnen 

Gefördert werden sowohl Sachkosten (Werbematerial, Reisekosten, Bildungsmaterial) als auch Honorarkosten (Referentinnen, Seminarleiterinnen, Gruppenleiter*innen). Die Gesamtkosten können bis zu 10.000 € betragen, bei einer Förderquote von maximal 90 %. Besonders förderwürdige Ideen können im Einzelfall bis 20.000€ bekommen. Bevorzugt werden Projekte, die in Kooperation von diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden bzw. anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen durchgeführt werden.

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
      
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
     
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Ulrich Christenn
Zentrumsleitung
Drittmittel und Fundraising
U.Christennatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: