Kollekte für bedürftige Familien EKiR (KR-BF)

Antragsfrist
Bis zu diesem Datum können Anträge gestellt werden.
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Förderidee
Mit der Kollekte sollen Angebote gefördert werden, die sich an bedürftige Familien richten.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
Einrichtungen, die Angebote zur Unterstützung bedürftiger Familien anbieten.
Geförderte Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden können:
Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (bis zu 4.000 €, max. 90%)
das können zum Beispiel sein:
- Projekte, die der Erholung, Entspannung und Entlastung von bedürftigen Familien dienen
- Projekte zur Förderung der soziokulturellen Teilhabe von bedürftigen Familien
- Projekte zur Förderung armutssensiblen Handelns in Zusammenarbeit mit Eltern, z.B. im Rahmen der Elternarbeit / Elternpartizipation
- Projekte zur Förderung der Erziehungskompetenz
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
- Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
- Einzelfallhilfen sind ausgeschlossen.
bei Projekten können Honorarkosten gefördert werden. Eine explizit für das Projekt erfolgte Aufstockung der Stunden ist ebenfalls möglich.
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
- Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
- Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
Fachliche Fragen
Fragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können:
