Kollekte für Bahnhofsmission EKiR (KollekteR-BM)

30. Juni 2025
31. Juli 2025
01. September 2025
Ausschreibung beendet - keine Antragstellung möglich!
ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.
Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte Bahnhofsmission im Rheinland (EKiR).
Förderidee:
Unterstützung der Menschen, die unterwegs in Not geraten, am Bahnhof durch Erstberatung, Vermittlung, Umsteige-, Einsteige- und Aussteige Hilfen, materielle Hilfen, Gespräche etc.
Die Unterstützung erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeitende, die für ihre Aufgaben Qualifizierungen benötigen und begleitet werden müssen.
Auch geeignetes Inventar, soweit es eine sinnvolle Unterstützung der Gäste bietet, kann gefördert werden.
Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
In Not geratene Besuchende der Bahnhofsmission sowie Ehrenamtliche, die für diese Aufgabe Unterstützung brauchen.
Was fördern wir:
- Zeitlich befristete Projekte / Anschub von Projekten (i.d.R. bis zu 2.000 €, max. 90%)
Projekte im Zusammenhang mit der Unterstützung von in Not geratenen Menschen.
Pauschalförderung (bis 2.000€, max. 90%)
die Mittel können bspw. eingesetzt werden für:direkte Unterstützung der Betroffenen, Qualifizierungen von Ehrenamtlichen, geeignetes Inventar, soweit es eine sinnvolle Unterstützung der Gäste bietet.
Wen fördern wir:
Antrag wird von einem Mitglied der Diakonie RWL gestellt.
Projekt wird von einer Einrichtung im Einzugsgebiet der EKvW / EKiR durchgeführt.
Was wir nicht fördern:
Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistungen oder andere Zuschüsse (z.B. freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, Stiftungsmittel) erzielbar sind.
laufende und / oder regelfinanzierte Personal- und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Dienst- und verwaltungsinterne Maßnahmen.
Allgemeine Grundsätze unserer Förderung
Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragsstellung beginnen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
Kollekten Mittel gelten gegenüber öffentlichen Zuschussgebern als Eigenmittel. Sie müssen im Finanzierungsplan für den öffentlichen Zuschussgeber gesondert ausgewiesen werden.
Kollekten Mittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
- Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
FAQ zum Antragsverfahren
Beratung
Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung:
diakonie-rwl.deFragen zum Antragsverfahren
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis
Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal
Mitgliederservice
mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Downloads
Verwendungsnachweis oder Belegliste
Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:
Kollektenhefte
Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: