Antrag

Kollekte für Arbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen EKvW (KollekteW-AL)

Maßnahmen für (Langzeit-) Arbeitslose / von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.
Eine Person füllt mit einem silbernen Stift ein Formular aus, das auf einem Schreibtisch liegt. Im Hintergrund sind unscharfe Bücher und eine Kaffeetasse zu sehen.

laufende Antragstellung möglich.

ACHTUNG, neues Antragsverfahren!
Falls noch nicht erfolgt, richten Sie bitte Ihren Zugang zum Mitglieder-Portal der Diakonie RWL ein, damit Sie noch rechtzeitig Ihre Antrag im Drittmittel-Center stellen können.

Die Diakonie RWL fördert mit Mitteln aus der Kollekte Arbeitslose (EKvW).


Förderidee
Die Kollekte für Arbeitslose / Langzeitarbeitslose der evangelischen Kirche in Westfalen richtet sich an Menschen, die von (Langzeit-) Arbeitslosigkeit betroffen oder davon bedroht sind. Ziel ist es, die soziale Teilhabe der Betroffenen zu stärken und Brücken in Beschäftigung zu bauen. Darüber hinaus sollen junge Menschen gefördert werden, die noch zur Schule gehen oder die Schule gerade verlassen haben und Schwierigkeiten beim Übergang in eine Berufsausbildung haben.

Zu diesem Zweck fördern wir verschiedenste Projekte und Maßnahmen, Investitionskosten, die den Menschen direkt zugutekommen, sowie einen Nothilfefond.

Zielgruppe / Ziel unserer Förderung:
(Langzeit-) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen im Gebiet der evangelischen Kirche von Westfalen.

Geförderte Projekte und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Projekte und Maßnahmen (i.d.R. bis zu 10.000 € Förderung, max. 90%)
Gefördert werden die (Ko-)Finanzierung neuer Projekte und Maßnahmen für die genannte Zielgruppe, bspw.:
  • Überwindung sprachlicher Barrieren bei Angeboten zur Vorbereitung für den ersten Arbeitsmarkt
  • Selbstwerttrainings
  • gemeinschaftsbildende Aktivitäten und ähnliches
 
Investive Maßnahmen (bis zu 10.000 € Förderung, max. 50%)
Gefördert werden können konkrete investive Maßnahmen, die der genannten Zielgruppe direkt zugutekommen, bspw.:
  • erstmalige Anschaffung einer Werkstatteinrichtung
  • Fahrzeuge & Werkzeuge
  • Beratungseinrichtung
     
Fondförderung (bis zu 1.000 €, max. 100%)
Gefördert wird die unmittelbare finanzielle Unterstützung von Betroffenen. Dies gilt bei Hilfen, die von den Sozialhilfeträgern i.d.R. nicht finanziert werden, bspw.:
  • Fahrkarten
  • gemeinsame Freizeitaktivitäten von Teilnehmenden an einer Maßnahme
  • Bewerbungsbilder
  • Handgeld in akuter Notlage
 
Hinweis zu den Förderungen:
Auf Wunsch können die Förderbausteine eins und zwei miteinander kombiniert werden.
Denkbar ist auch ein Zuschuss zum Eigenanteil, wenn eine Maßnahme sonst nicht realisierbar ist
Bitte setzen Sie sich dazu mit uns im Vorfeld in Verbindung
 
Was wir nicht fördern:
sind Vorhaben, für die (staatliche) Regelleistung oder andere Zuschüsse, bspw.:
  • freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand
  • Stiftungsmittel
 
 

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragsstellung beginnen. Maximale Projektdauer 12 Monate, unabhängig vom Kalenderjahr.
  • Es gibt keinen Anspruch auf Förderung. Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
  • Es sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. Die Höhe der einzusetzenden Eigenmittel hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.
  • Kollektenmittel sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.
  • Kollektengelder sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Jennifer Reichstein
Referentin
Berufliche und soziale Integration
J.Reichsteinatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Anke Klanten
Referentin
Drittmittel und Fundraising
A.Klantenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Eva van Spankeren
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
E.vanSpankerenatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: