Antrag

Füreinander. Für hier. Fonds

Förderung für Hilfe um die Ecke
Flyer mit Zahlschein Füreinander für hier

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Antragsfrist

Aus Mitteln des Füreinander. Für hier. Fonds können Einzelfallhilfen und kleinere Maßnahmen diakonischen Engagements gefördert werden. Antragsberechtigt sind in erster Linie Kirchengemeinden und diakonische Werke, die sich an der Spendenaktion Füreinander. Für hier. (ehem. Diakonie-Sammlung) aktiv beteiligen.  

Logo Füreinander für hier

Seit mehr als 60 Jahren sammeln Engagierte in Kirchengemeinden Spenden für die Arbeit der Diakonie. Dieses Engagement wird durch den Füreinander. Für hier. Fonds und die digitale Spendensammel-Möglichkeit per App unterstützt. Mittel die zentral über das Spendenkonto der Diakonie RWL, über das Online-Spendenformular oder über die Spenden-App eingehen, werden solidarisch über den Fonds auf Antrag zielgerichtet ausgeschüttet. 

Förderidee
Mit dem Füreinander. Für hier. Fonds unterstützen wir konkrete Einzelfallhilfen und kleinere Maßnahmen vor Ort, in Nachbarschaften, bei Kirchengemeinden oder von Diakonischen Werken, die die Not von Menschen lindern. Niederschwellig und schnell können so Hilfsgelder im Gebiet der Diakonie RWL zur Verfügung gestellt werden. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Antragsteller*in muss Mitglied in der Diakonie RWL sein. Anträge von Kirchengemeinden und Diakonischen Werken, die sich aktiv an der Spendenaktion Füreinander. Für hier. beteiligen, werdenbevorzugt bewilligt. Je Mitglied kann ein Antrag im Jahr gestellt werden.

Geförderte Einzelfallhilfen und Maßnahmen

Gefördert werden können:

Gefördert werden im Sinne der Spendenaktion konkrete Hilfen "um die Ecke". Gemeint sind damit primär mildtätige Einzelfallhilfen, aber auch kleinere Maßnahmen, die die Lebenssituation von Menschen verbessern. Das kann der Zuschuss für eine Brille einer Seniorin sein, der Beitrag für die Konfi-Freizeit bei einem Jugendlichen, ein Lebensmittelgutschein für eine Familie oder eine Unterstützung für die Verwaltungsgebühren bei Passbeantragung. Dabei muss immer die Bedürftigkeit im Sinne §52AO (Notlage) zu Grunde gelegt sein.  

  • Für mildtätige Einzelfallhilfen können pauschal bis zu 250€ beantragt werden, die vom Mitglied selbstständig im Sinne der Förderrichtlinie zweckgemäß eingesetzt werden.
  • Konkrete Maßnahmen und kleine Projekte können bis zu 400€ gefördert werden. Ein Eigenanteil von mind. 10% ist dabei erforderlich.
  • Die Mittel sollen vor allem für mildtätige Hilfen und Maßnahmen genutzt werden, die nicht im Förderspektrum der Aktion Lichtblicke (Kinder und ihre Familien in NRW), von Radio Salü Sternenregen (Kinder im Saarland) oder von diakonischen Kollekten (div. Kollektentöpfe) liegen. 
  • Bis 1.000€ Förderung ist die zweckgemäße Verwendung der Mittel ist formlos zu bestätigen. Ab 1.000€ ist ein Sachbericht bzw. eine Auflistung der Einzelfallhilfen gefordert.

Allgemeine Grundsätze unserer Förderung

  • Gefördert werden Vorhaben, die erst nach der Antragstellung beginnen.  Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.  Sämtliche Anträge werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewertet.
     
  • Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss kann prozentual oder pauschaliert gewährt werden.
     
  • Bei Projekten oder Maßnahmen sollte ein angemessener Eigenanteil der Kosten aufgebracht werden. 
     
  • Die Mittel aus dem Fonds sind nachrangig zu betrachten. Ist eine Regelleistung oder eine andere Förderung erzielbar, kann für dieses Vorhaben keine Kollekten beantragt werden.

FAQ zum Antragsverfahren

Beratung

Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den angegebenen Zuständigkeiten stehen Ihnen für Fragen zum Förderbereich gerne zur Verfügung: 

Fachliche Fragen

Ulrich Christenn
Zentrumsleitung
Drittmittel und Fundraising
U.Christennatdiakonie-rwl.de

Fragen zum Antragsverfahren

Vivian Schulz
Sachbearbeitung
Drittmittel und Fundraising
V.Schulzatdiakonie-rwl.de

Fragen zur Auszahlung und Verwendungsnachweis

Dennis Dombek
Sachbearbeitung
Finanzsteuerung
D.Dombekatdiakonie-rwl.de

Bei Fragen rund um den Zugang zum Mitgliederportal

Mitgliederservice

mitgliederservice [at] diakonie-rwl.de

Beratungsgespräch von zwei Frauen an einem weißen Schreibtisch in einem hellen Raum.

Downloads

Verwendungsnachweis oder Belegliste

Nachdem Ihr Online-Fördermittelantrag bewilligt und die Maßnahme durchgeführt wurde, benötigen Sie Formulare zur Erstellung eines Verwendungsnachweises oder - bei einem Drittmittelfond  - einer Belegliste. Diese können Sie hier herunterladen:

Kollektenhefte

Vorschläge, Empfehlungen und Materialien für Kollekten sowie Beispiele aus der Praxis werden in den landeskirchlichen Kollektenheften vorgestellt. Diese können Sie hier herunterladen können: