Würde – Bewahrer Kampagne der Betreuungsvereine: Plakat mit Bild von Frau neben dem Text "Ich spreche mit deinem Arzt nur wenn du es nicht mehr kannst.""

Kampagne

Würde-Bewahrer

„Wir sind Würde-Bewahrer“ ist eine Kampagne der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL). Hier können Sie sich über die rechtliche Betreuung informieren. Sie erfahren auch mehr dazu, welche Angebote Betreuungsvereine für Sie bereit halten.

Selbstbestimmtes Leben

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Art. 1, Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Zur Würde des Menschen gehört es, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Tatsächlich stehen Krankheit, Behinderung, Armut oder Alter Ihrem selbst bestimmten Leben manchmal im Wege. Die eigenen Rechte und Möglichkeiten in schwierigen Lebenslagen sind nicht immer bekannt. Bürokratische Hürden erschweren die Inanspruchnahme von Unterstützung und Leistungen.

Die Betreuungsvereine der Diakonie mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten und begleiten Sie bei Fragen gern. Sei es, dass Sie selbst eine rechtliche Betreuung benötigen. Sei es, dass Sie Vorsorge für solche Situationen treffen wollen oder die rechtliche Betreuung für einen Angehörigen übernommen haben bzw. übernehmen sollen.

Runde Sprechblase: Wir sind Würdebewahrer.

Was passiert, wenn Sie nicht mehr alle alltäglichen Dinge alleine schaffen oder wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst regeln können?

Der erste Schritt ist, eine rechtliche Betreuung bei der Betreuungsstelle oder beim Betreuungsgericht anzuregen. Dies können Sie selbst tun, aber auch andere, zum Beispiel eine Person aus dem Familienkreis, der Arzt oder Bekannte.  Als Nächstes wird geprüft, ob Sie eine Vorsorgevollmacht für solche Situationen erstellt haben. Nur nach strenger Prüfung der Umstände durch das Betreuungsgericht mit Sitz beim Amtsgericht wird eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer beauftragt, sich um Ihre rechtlichen Belange zu kümmern. In der Regel sind dies Angehörige. Es gibt aber auch gute Gründe, dass die rechtliche Betreuung von einem anderen sozial engagierten Menschen ehrenamtlich oder von einer hierfür ausgebildeten Person beruflich übernommen wird.

Mit der rechtlichen Betreuung ist - anders als in der Vergangenheit - keine Entmündigung verbunden.