Hochwasser-Hilfen

Unterstützung beim Wiederaufbau

Aus dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung wieder ein Zuhause machen  − Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unterstützen Betroffene der Hochwasserkatastrophe mit sogenannten Wiederaufbauhilfen. Doch die finanzielle Unterstützung deckt in der Regel nur 80 Prozent der Kosten ab. Über einen Online-Antrag können die Menschen bei der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe Geld für die verbleibenden 20 Prozent beantragen.

  • So funktioniert die Wiederaufbauhilfe (Grafik: Broszat/Diakonie RWL)
  • Mann zieht eine Mauer in einem Haus hoch

Wer darf einen Antrag stellen?

Alle Privathaushalte, die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz betroffen waren und die Schäden an ihrer selbst genutzten Immobilie (Eigenheim, Eigentumswohnung etc.) durch das Hochwasser entsprechend belegen können. Vermieter*innen, Wohnungsbau-Unternehmen, Vereine oder soziale Einrichtungen sind für die Wiederaufbauhilfe der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe (hier: Diakonie) nicht antragsberechtigt.

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Die Hilfen der Diakonie Katastrophenhilfe RWL sind eine Ergänzung, wenn staatliche Mittel und Versicherungsleistungen nicht ausreichen. Daher stellen Sie bitte zuerst einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe beim Land NRW oder dem Land Rheinland-Pfalz. Die Länder übernehmen in der Regel 80 Prozent der Kosten für den Wiederaufbau, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind. Die finanziellen Hilfen der Diakonie sollen Ihren Eigenanteil (in der Regel die übrigen 20 Prozent) reduzieren.
Die Mittel können Sie für alle Kosten verwenden, die im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau Ihrer selbstgenutzten Immobilie entstehen und die nicht vollständig durch die Landesförderung oder Versicherungsleistungen ersetzt werden.

Unter Umständen können wir auch präventive Maßnahmen zum Schutz vor zukünftigen Flutkatastrophen fördern.

Wie hoch ist die Wiederaufbauhilfe?

Abhängig von der Höhe des Schadens an Ihrem Wohnraum, der möglichen Förderung des Landes und Ihrer finanziellen Bedürftigkeit können Ihnen bis zu 25.000€ gewährt werden. In besonderen Härtefällen, wenn der Schaden bzw. der zu tragende Eigenanteil deutlich größer ist, kann eine weitere Hilfe bei der Diakonie beantragt werden (siehe unten).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Summe oder generell auf Gewährung der Wiederaufbauhilfe.

Wie werden die Mittel gewährt?

Wenn alle Angaben und Unterlagen im Online-Antrag vollständig und plausibel sind, prüfen und gewähren Mitarbeitende der Diakonischen Werke vor Ort die Höhe der möglichen Förderung. Sie erhalten entsprechend einen Bewilligungsbescheid und die Mittel werden auf Ihr Konto überwiesen.
Die Mittel werden unter dem Vorbehalt ausgezahlt, dass es für Sie keine ausreichende Förderung des Landes oder Dritter, wie zum Beispiel Versicherungen, gibt. Sollten Sie von anderer Stelle nachträglich weitere Hilfen für den Wiederaufbau erhalten, müssen Sie uns das mitteilen.

Die Mittel der Diakonie wurden von Spender*innen zur Verfügung gestellt. Darum ist es Ihre Aufgabe, uns Ihre Notlage und Bedürftigkeit darzulegen.

Was bedeutet Notlage?

Die Diakonie kann Ihnen Hilfen gewähren, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Die liegt dann vor, wenn selbstgenutzter Wohnraum durch das Hochwasser zerstört wurde. Damit sind Räume gemeint, die im täglichen Leben genutzt werden zum Beispiel Schlafzimmer, Küche, Bad oder Arbeitsraum. Kellerräume oder Räume in Nebengebäuden gelten nur dann als Wohnraum, wenn sie für die Lebensgestaltung genutzt wurden – beispielsweise als Hobby-Werkstatt oder Fitnessraum – und nicht primär Lagerraum waren.

Warum muss ich eine Selbstauskunft über mein Einkommen und Vermögen machen und wie funktioniert das?

Um einschätzen zu können, ob neben der Notlage auch eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt, benötigt die Diakonie Katastrophenhilfe RWL eine Selbstauskunft über Ihr Einkommen und Vermögen.

Dazu laden Sie bitte hier das Formular zur Selbstauskunft herunter und füllen dies, entweder am Computer oder handschriftlich, aus. Es ist für Sie am einfachsten, wenn Sie die Selbstauskunft ausfüllen, bevor Sie den Online-Antrag beginnen, da im Online-Antrag einige Informationen aus der Selbstauskunft abgefragt werden. Am Ende des Online-Antrags laden Sie die Selbstauskunft mit den anderen Nachweisen hoch und schicken sie zusammen mit dem unterschriebenen Antrag per Post an die Diakonie RWL (siehe unten).

Wie läuft die Antragstellung und Bewilligung ab?

Sie können Ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe online unter diesem Link bei der Diakonie RWL stellen. In Ihrem Antrag müssen Sie den Schaden bzw. die Kosten für den Wiederaufbau (durch Gutachten, Versicherungsbescheid, Bescheid des Landes etc., siehe unten) und die Besitz- und Wohnverhältnisse nachweisen, sowie Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen geben.

Nach Absenden Ihres Online-Antrags erhalten Sie eine automatisierte E-Mail, die Ihre Antragsdaten zusammenfasst und Ihnen als Antragsbestätigung dient.

Der Antragsprozess ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Um Ihren Antrag auf Wiederaufbauhilfe rechtskräftig einzureichen, drucken Sie diese Bestätigungs-E-Mail bitte aus, unterschreiben direkt auf dem E-Mailformular und schicken das Dokument unterschrieben per Post, zusammen mit der ausgefüllten Selbstauskunft über Ihr Vermögen und Einkommen, an die Diakonie RWL:

Adresse:
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Zentrum Drittmittel und Fundraising
– Wiederaufbauhilfe –
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf

Erst wenn auch der schriftliche, unterzeichnete Antrag vorliegt, kann eine Bewilligung erfolgen. Eine digitale Unterschrift ist leider nicht ausreichend.

In der dann folgenden Prüfung Ihres Antrags wird als erstes kontrolliert, ob Sie schon Hilfen von anderen Hilfsorganisationen erhalten haben. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen geprüft. Sollten Dinge unklar sein oder einzelne Belege fehlen, können die Mitarbeitenden der Diakonie per Telefon, Mail oder auch persönlich bei Ihnen vor Ort nachfragen und zusätzliche Nachprüfungen vornehmen. Wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.

Welche Nachweise muss ich einreichen?

 
Wer einen Antrag stellt, muss seine Betroffenheit, den Schaden und die Kosten für den Wiederaufbau nachweisen. Das geschieht zum Beispiel durch:
 
  • die Hochwasserbescheinigung der Gemeinde oder eines staatlichen/ öffentlichen Bewilligungsbescheids
  • Nachweis des Schadens durch Handwerkerrechnungen oder Kostenvoranschläge (bei bis zu 50.000 € Schaden)
  • baufachliche Gutachten (ab 50.000 € Schadenssumme) 
  • der Antrag bzw. der Bescheid der Landesförderung oder 
  • Bewilligungsbescheide anderer Organisationen (Spendengelder).

Zusätzlich dazu füllen Sie bitte die Selbstauskunft über Ihr Einkommen und Vermögen aus. Das Dokument können Sie hier herunterladen. Ihre Identität bestätigen Sie durch eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokumentes (Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung). Sollten Sie eine Versicherung haben, fügen Sie eine Kopie des Vertrages oder des Versicherungsbescheides bei. Die Besitzverhältnisse für Ihren Wohnraum weisen Sie per Auszug aus dem Grundbuch oder Kaufvertrag nach. Zur Bestätigung des Schadens können Sie auch Fotos anfügen. 
All diese erforderlichen Nachweise laden Sie bitte in einem (!) Mal in das Online-Portal hoch. Hierzu müssen Sie alle Dokumente mit der Maus markieren und zusammen hochladen. Ein Hochladen einzelner Dokumente nacheinander ist leider nicht möglich.
 
Sollten Sie keine Scans der erforderlichen Unterlagen haben, können Sie alternativ auch Fotos der Dokumente einreichen. Sollten Sie bei der Diakonie RWL schon einen Antrag auf Haushaltsbeihilfe gestellt haben und dort Nachweise erbracht haben, können Sie darauf verweisen.

Checkliste Nachweise

  • Hochwasser-Bescheid der Kommune oder Bewilligung für Soforthilfe
  • Kopie des Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokuments
  • Versicherungsbescheid
  • Grundbuch-Auszug/Kaufvertrag
  • Fotos der Schäden

Was sind Gemarkungen und Flurstücke und wo finde ich Informationen hierüber?

 
Die Gemarkung ist eine Flächeneinheit, die häufig eine gesamte Gemeinde, einen Ortsteil oder einen bestimmten Landstrich bezeichnet. Flurstücke oder Parzellen sind einzelne Grundstücke, die sich innerhalb der genannten Gemarkung befinden. Informationen darüber, in welcher Gemarkung und welchem Flurstück sich Ihr Eigentum befindet, finden Sie in Ihrem Grundbuch oder über die Geoportale der Länder. 
 
  • Das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz erreichen Sie hier
  • Das Geoportal des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie über diesen Link.

Wie bekomme ich nach einer Bewilligung die Wiederaufbauhilfen ausgezahlt?

Wenn Ihr Antrag auf Wiederaufbauhilfe bewilligt wird, wird Ihnen die im Bewilligungsschreiben angegebene Fördersumme in zwei Tranchen auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt. Die erste Hälfte der Gesamtsumme − 50 Prozent −  wird Ihnen innerhalb weniger Tage nach der Bewilligung überwiesen. So verfügen Sie zeitnah und unkompliziert über die finanziellen Mittel, erste Rechnungen bereits begleichen zu können.

Die Auszahlung der zweiten Hälfte − 50 Prozent − erfolgt erst nach Vorlage von Belegen (Rechnungen etc.) über die Gesamtfördersumme. Reichen Sie die Originalrechnungen über die Verwendung der Mittel zeitnah ein. Die Bewilligung ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr gültig. Die Vorlage Ihrer Belege und der Abruf der zweiten Fördertranche müssen innerhalb dieses Jahres erfolgen. Eine Verlängerung der Frist ist auf Antrag möglich.

Ich habe schon einen Antrag auf Haushaltsbeihilfe gestellt. Muss ich dann den kompletten Antrag auf Wiederaufbauhilfe ausfüllen?

Ja, bitte füllen Sie dennoch den kompletten Antrag aus. Aus technischen und rechtlichen Gründen benötigen wir diese Angaben erneut. Tragen Sie zusätzlich die Antragsnummer der Haushaltsbeihilfe (HWH-0xxx) im Formular ein.

Lediglich bei den Nachweisen können Sie auf den schon gestellten Antrag verweisen. Dann müssen Sie die bereits hochgeladenen Dateien nicht noch einmal einreichen. 

Wie verschicke ich die Nachweise mit dem Antrag?

 
  • Machen Sie eine digitale Kopie, zum Beispiel, indem Sie das Dokument mit dem Handy abfotografieren oder das Dokument scannen, von allen Dokumenten, die sie abschicken wollen.
  • Speichern Sie die Fotos und Dateien an einem Ort. 
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus. Am Ende des Antrags gibt es die Möglichkeit, die Fotos und Dateien dem Antrag anzufügen (hochzuladen). Dazu müssen Sie alle Fotos und Dateien auf einmal markieren und hochladen. 
  • Erst dann können Sie den Antrag an die Diakonie RWL abschicken.

Was ist, wenn ein Nachweis fehlt?

Sollten Sie einzelne Nachweise nicht einreichen können, können Sie dies in Ihrem Antrag begründen. Sie haben in Ausnahmefällen aber auch die Möglichkeit einzelne Nachweise später per E-Mail oder per Post nachzureichen. Der Antrag kann jedoch nur bearbeitet und bewilligt werden, wenn ausreichend Nachweise vorhanden sind.

Was geschieht mit meinen Daten?

Die Diakonie RWL gewährt die Datensicherheit gemäß der Datenschutzrichtlinien der Ev. Kirche in Deutschland. Zur Gewährung der Mittel werden die personenbezogenen Daten an regionale Diakonie-Einrichtungen weitergegeben. Um Missbrauch und den Mehrfachbezug von Hilfsgeldern zu verhindern, werden die Antragsdaten mit anderen Hilfsorganisationen und den zuständigen öffentlichen Stellen in einer speziellen Datenbank abgeglichen. Die Daten können anonymisiert für statische Zwecke verwendet werden. Die Antragsunterlagen werden bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

Was ist, wenn die Hilfe der Diakonie nicht ausreicht, um meinen Eigenanteil an den Wiederaufbau-Kosten zu tragen?

Wenn Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen und nach Abrechnung der Landes-Förderung eine gravierende Lücke in der Finanzierung der Kosten haben und diese nicht aus eigenen Mitteln nicht tragen können, ist eine ergänzende Antragstellung an die Diakonie möglich.

Wo erhalte ich Hilfe, falls ich mich nicht korrekt beraten fühle?

Die Diakonie RWL arbeitet in den Hochwasserregionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit der Diakonie Katastrophenhilfe zusammen. Hinweise und Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen Vorschriften, Gesetze oder den Verhaltenskodex können entweder bei der Diakonie RWL oder der Diakonie Katastrophenhilfe(link is external) eingereicht werden.