Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine in Deutschland

Der Krieg in der Ukraine wütet seit vielen Wochen und lässt weder in seinem Schrecken noch in seiner Brutalität nach. Tag für Tag versuchen Menschen dem Leid in ihrer Heimat zu entkommen – die Flucht vieler endet dabei in Deutschland.

Anträge auf finanzielle Unterstützung

Um die hier ankommenden Menschen unterstützen zu können, hat die Diakonie Katastrophenhilfe (DKH) ein Programm entwickelt, das den Landesverbänden der Diakonie und den evangelischen Landeskirchen finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Hilfsmaßnahmen ermöglicht. Bitte beachten Sie: die Frist zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Unterstützungsprogramm der DKH ist mit dem 31. Mai 2022 ausgelaufen.

Wir informieren Sie an dieser Stelle, sollte es anderweitige Fördermöglichkeiten der Diakonie Katastrophenhilfe für Ihre Arbeit geben. Informationen über Fördermöglichkeiten anderer Fördermittelgeber können Sie hier in unserem Dossier-Eintrag einsehen.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Förderprogramm für Sie zusammengestellt. Bitte lesen Sie sich die Seite aufmerksam durch, bevor Sie den Antrag einreichen. 

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsorganisationen des diakonischen Landesverbands Rheinland-Westfalen-Lippe, sowie Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen der drei Landeskirchen des Verbandsgebiets – die Lippische Landeskirche, die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelische Kirche im Rheinland. Privatpersonen oder Vertreter*innen anderer Organisationen sind leider nicht antragsberechtigt. 

Wir haben auf unserer eigens eingerichteten Website jedoch noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst, die Ihre Arbeit unter Umständen unterstützen können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Förderfähig sind akute Nothilfemaßnahmen für neu ankommende Menschen aus der Ukraine bis hin zu Maßnahmen der kontinuierlichen und längerfristigen Unterstützung. In besonderer Weise sollen gefördert werden:

  • Beratung von Geflüchteten
  • Psychosoziale und seelsorgerliche Hilfen
  • Koordinierung, Qualifizierung, und Begleitung von Ehrenamtlichen für die Ukrainehilfe
  • Unterstützung beim Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt
  • Sprachvermittlung und Bildungsangebote
  • Finanzielle und materielle Soforthilfen


Die im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen bereitgestellten Soforthilfen, zusätzlich geschaffene Beratungs- und Serviceleistungen oder infrastrukturelle Maßnahmen stehen allen Menschen offen.

Welche Art der Hilfen wird gefördert?

Es handelt sich primär um Hilfen für Menschen. Die Art der Hilfen ist nicht eingeschränkt, so lange diese auf den konkreten Hilfsbedarf der geflüchteten Menschen aus der Ukraine ausgerichtet ist.

Unterstützt werden sowohl Honorarkosten, als auch Sach- und/oder Personalkosten, die dem oben beschriebenen Förderzweck entsprechen. Förderfähig sind beispielhaft nicht nur materielle Hilfen und Serviceleistungen, sondern auch Kosten für entsprechendes Personal, Bürokosten und andere Kosten, die zur Koordination, Bereitstellung der Unterstützung benötigt werden. Die Finanzierung erfolgt zu 100 Prozent (ohne Eigenbeitrag). 

Die Fördermittel der DKH können als Ersatz für Eigenmittel eingesetzt werden. Damit wird allerdings verbunden, dass die Gesamtmaßnahme an die DKH berichtspflichtig wird.

Wie hoch ist die bereitgestellte Förderung?

Sie können Maßnahmen mit einem Fördervolumen von 2.000 Euro (Untergrenze) bis 10.000 Euro (Obergrenze) beantragen. 

Was mache ich, wenn ich schon jetzt strukturelle Unterstützung für mittel- bis langfristige Maßnahmen benötige?

Sollten Sie schon jetzt einen höheren Förderbedarf über 10.000 Euro hinaus haben, der über die akute Not- und Soforthilfe hinausgeht, können Sie sich sehr gerne jederzeit an den Leiter des Zentrums Drittmittel und Fundraising der Diakonie RWL, Herrn Ulrich T. Christenn, wenden: u.christenn@diakonie-rwl.de

Die Finanzierung von strukturellen Unterstützungsmaßnahmen und mittel- bis langfristig ausgerichteten Projekten ist grundsätzlich möglich. Dazu muss müssen die Bedarfe jedoch genau dargestellt und die Ziele der Förderung abgebildet werden. Die Ausgestaltung der hierfür notwendigen Dokumente wird individuell festgelegt.

Muss ich einen Eigenanteil aufwenden?

Nein, Sie müssen keinen Eigenanteil zur Umsetzung des Projekts aufwenden. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu 100 Prozent. 

Was ist mit der Nachrangigkeit der Fördermittel?

Wir bitten Sie, bei der Maßnahmenbudgetierung zu überprüfen, ob andere Mittel vorrangig berücksichtigt werden können und somit die Mittel der Spender*innen an die Diakonie Katastrophenhilfe nachrangig eingesetzt werden können. 

Wie lange muss mein Projekt laufen, um gefördert zu werden?

Die eingereichten Anträge sollen einen Zeitraum von 6 bis 24 Monaten umfassen. Der Zeitraum ist im Antrag anzugeben. Eine rückwirkende Förderung ab dem 1. März 2022 ist möglich.

Bis wann muss ich den Antrag eingereicht haben?

Sie können einen Antrag auf Förderung Ihrer Maßnahme bis zum 31. Mai 2022 bei der Diakonie RWL beantragen. Den Link zum dazugehörigen Online-Formular finden Sie am Ende dieser Seite. 

Wie läuft die Antragsstellung und Bewilligung ab?

Sie können Ihren Antrag auf Förderung Ihrer Maßnahme(n) über ein Online-Formular stellen. Den Link dazu finden Sie am Ende dieser Seite. In Ihrem Antrag müssen Sie Informationen über Ihre Organisation, den Titel Ihrer Maßnahme sowie eine Beschreibung der Strukturen vor Ort, der Zielgruppe und Ziel der geplanten Maßnahme angeben. Zudem werden Angaben über die geplanten Aktivitäten, die Laufzeit der Maßnahme sowie des geplanten Budgets abgefragt. 

Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine automatisierte E-Mail mit den von Ihnen eingegebenen Daten. Diese E-Mail dient Ihnen als Antragsbestätigung. Der von Ihnen eingereichte Antrag wird zunächst von Mitarbeitenden der Diakonie RWL auf Vollständigkeit überprüft und anschließend von einem Fachgremium inhaltlich bewertet. Wenn das Fachgremium einer Bewilligung zustimmt, wird Ihr Antrag im Rahmen eines sogenannten Sammelantrags an die Diakonie Katastrophenhilfe in Berlin gestellt. Sobald dieser Sammelantrag von der Diakonie Katastrophenhilfe genehmigt wurde, erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben der Diakonie RWL. 

Wer entscheidet über die Förderung meines Antrags?

Die Entscheidung, ob eine beantragte Maßnahme zur Bewilligung bei der Diakonie Katastrophenhilfe eingereicht wird, obliegt einem eigens eingerichteten Fachgremium der Diakonie RWL. Die endgültige Entscheidung über eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags obliegt der Diakonie Katastrophenhilfe. 

Sollte das Volumen der eingereichten Anträge das maximal zur Verfügung stehende Fördervolumen pro Landesverband übersteigen, behält sich die Diakonie RWL vor, die eingegangenen Anträge auf Basis ihrer aktuellen Dringlichkeit und der skizzierten Bedarfslage zu priorisieren.

Welche Kostenarten gibt es und muss ich eine aufwendige Kalkulation machen?

Nein, Sie müssen die Umsetzung der geplanten Maßnahme nicht aufwendig kalkulieren. Sie müssen nur ein Gesamtbudget der Maßnahme angeben und dieses auf maximal vier verschiedene Kostenarten aufteilen: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten und Budget Einzelfallhilfen. 

Sollten Sie festes Personal mit der Umsetzung der Maßnahmen betrauen (auch anteilig), führen Sie die hierdurch entstehenden Kosten in der Kostenart "Personal" auf. Falls Sie Honorarkräfte einsetzen möchten, nennen Sie die hierdurch entstehenden Kosten in der Kostenart "Honorarkräfte". Anfallende Sachkosten, zum Beispiel Lebensmittel, Einrichtungsgegenstände oder Büromaterialien, summieren Sie unter der Kostenart "Sachkosten". Falls Sie auch die Vergabe von finanziellen Einzelfallhilfen planen, zum Beispiel die Vergabe von Bargeld als Soforthilfe, führen Sie das hierfür geplante Budget bitte unter der Kostenart "Budget Einzelfallhilfen" auf. 

Wie erfolgt die Berichterstattung? Welche Verwendungsnachweise muss ich einreichen?

Zur Umsetzung der Maßnahmen wird ein einmaliger sachlicher und finanzieller Zwischenbericht nach sechs Monaten angefertigt. Bei einer Laufzeit von sechs Monaten oder weniger entfällt der Zwischenbericht. Zum Projektabschluss erfolgt ein sachlicher wie finanzieller Abschlussbericht. 

Mit dem Bewilligungsschreiben erhalten Sie Vorlagen für das sachliche wie finanzielle Berichtswesen. Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt nach Zusendung des Bewilligungsschreibens. Nicht verwendete Mittel müssen die Diakonie RWL rückerstattet werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über das Zentrum Drittmittel und Fundraising der Diakonie RWL. Sie können sich bei Fragen jederzeit an den Leiter des Zentrums, Ulrich T. Christenn (u.christenn@diakonie-rwl.de) wenden. 

Pfarrer Ulrich T. Christenn
Leitung Zentrum Drittmittel und Fundraising

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