Krieg in der Ukraine
In Abstimmung mit dem Sozialministerium führte die LAG FW NRW eine Umfrage zu verfügbaren Unterbringungskapazitäten durch. Auch notwendige rechtliche Klärungen und Finanzierungsregelungen wurden zugesichert. Aktuelle Sachstände stellen wir hier zur Verfügung.
- LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe: Eingliederungshilfe für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine, 30. Juni 2022:
Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz erfolgt ein Rechtskreiswechsel für aus der Ukraine geflüchtete Personen auch für den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Die verschiedenen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den in der Anlage beigefügten Informationen zur Vorgehensweise zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB IX für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine.
- Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB): Neue Rechtslage für Geflüchtete aus Ukraine vergisst Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung, 2. Juni 2022
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mit dem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an die obersten Landessozialbehörden vom 29. April wird der Zugang von Geflüchteten mit Behinderungen aus der Ukraine zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 100 Abs. 1 SGB IX beschrieben. Für Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG bedeutet dieser Rechtskreiswechsel, dass sie vorraussichtlich Anspruch auf Leistungen nach § 100 Abs. 1 SGB IX haben – die Ermessensausübung entfällt.
- MKFFI NRW: Zur Situation von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern - Bedarfe, Fragen und Problemschilderungen von Migraten*innenselbstorganisationen (MSO), 29. April 2022
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben eine neue Kontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedürftige konzipiert, die sich in Federführung des Deutschen Roten Kreuzes befindet. Die Bundeskontaktstelle vermittelt und koordiniert Angebot und Nachfrage neu einreisender Geflüchteter aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf.
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zum Einsatz von Geflüchteten aus der Ukraine in Pflege- und Gesundheitsberufen
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine mit Behinderungen und Pflegebedarf
- Ergänzende Informationen zu den Themen Arbeitserlaubnis, Berufsanerkennung, Ausbildungen in Pflege- und Gesundheitsfachberufen, Sozialversicherung, einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie Führungszeugnisse
- Handreichung der Diakonie Deutschland: Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Sollten Sie Fragen zu dem Papier haben, wenden Sie sich gern an unsere Kolleginnen Simone Patrin oder Kerstin Schwabl.