Krieg in der Ukraine

Pflege und Eingliederungshilfe

Unter den aus der Ukraine geflüchteten Menschen befinden sich auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer Behinderung, ältere Menschen mit Pflegebedarf sowie Betreuungskräfte. Aktuelle Informationen zu diesem Themenfeld finden Sie hier.  

  • Informationen zu den Themen Pflege und Eingliederungshilfe

In Abstimmung mit dem Sozialministerium führte die LAG FW NRW eine Umfrage zu verfügbaren Unterbringungskapazitäten durch. Auch notwendige rechtliche Klärungen und Finanzierungsregelungen wurden zugesichert. Aktuelle Sachstände stellen wir hier zur Verfügung.  

Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz erfolgt ein Rechtskreiswechsel für aus der Ukraine geflüchtete Personen auch für den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Die verschiedenen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den in der Anlage beigefügten Informationen zur Vorgehensweise zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB IX für geflüchtete Menschen mit Behinderung aus der Ukraine. 

Ihre Ansprechpartner/innen
Martina Althoff
Zentrum Pflege
Claus Michel
Zentrum Eingliederungshilfe
Weitere Informationen
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