Krieg in der Ukraine
Die EU-Innenminister haben sich darauf verständigt, den Zugang zur Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine zu erleichtern. Bereits mit der vorläufigen Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht nach Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, der sogenannten Fiktionsbescheinigung, erhalten Geflüchtete aus der Ukraine die Erlaubnis zu arbeiten. Erlaubt sind sowohl die Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Dazu muss die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung und später die Aufenthaltserlaubnis mit den Zusatz "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen. Es muss kein zusätzlicher Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gestellt werden. Ein Ermessensspielraum für die Ausländerbehörden besteht nicht.
Neues
- BMI und BMAS: Gemeinsamer Doppelkopfbrief mit allgemeinen Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Ukrainer*innen, 11.05.2022
- Kultus Ministerkonferenz: Zugang zum Schul- und Hochschulsystem - "Die schnelle Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in Schule, Studium und Beruf ist erklärter politischer Wille und Aufgabe der zuständigen deutschen Behörden."
- Die Beratungsstellen Arbeit informieren über Arbeitnehmerrechte und bieten Unterstützung sowie Hilfe für Menschen, die unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten müssen.
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe: Seit dem 1. Juli 2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Drittstaaten. Hier wurde eine Ukraine-Sprechstunde zur Anerkennung von Pflege-und Gesundheitsfachberufen eingerichtet.
- Workeer ist eine Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse, die sich speziell an Geflüchtete richtet.
- Die Initiative des Arbeitsministeriums NRW "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" ist auch für aus der Ukraine geflohene Menschen offen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Der DGB Sachsen informiert mit einer Zusammenfassung zu den Themen "Arbeitsrecht in Deutschland" und "Bezahlung – Löhne und Mindestlöhne in Deutschland". Kurz und Konkret dient dies zur schnellen Orientierung. Neben der Darstellung in deutscher Sprache finden wir hier auch die übersetzten Versionen für Menschen aus der Ukraine.
- "überaus" des Bundesinstituts für Berufsbildung: Informationen zu Beratungs- und Bildungsangeboten, aber auch zur Beschäftigung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:
- Beratung zu Arbeitsbedingungen und zu Arbeitslosigkeit, Kündigung und Ungewissheit
Ministerium für Kinder, Familie, Füchtlinge und Integration des Landes NRW: