Krieg in der Ukraine
Die EU-Innenminister haben sich darauf verständigt, den Zugang zur Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine zu erleichtern. Bereits mit der vorläufigen Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht nach Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, der sogenannten Fiktionsbescheinigung, erhalten Geflüchtete aus der Ukraine die Erlaubnis zu arbeiten. Erlaubt sind sowohl die Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Dazu muss die Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung und später die Aufenthaltserlaubnis mit den Zusatz "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen. Es muss kein zusätzlicher Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gestellt werden. Ein Ermessensspielraum für die Ausländerbehörden besteht nicht.
Neues
- Brot für die Welt: Stipendienprogramm für Geflüchtete aus der Ukraine - Programminformation
- Arbeitsministerium NRW und Bundesagentur für Arbeit: Brief an die ukrainischen Kriegsgeflüchteten - Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Englisch, 25. Juli 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich bereits wissen, können Sie seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Sie seitdem Geldleistungen von dem für Sie jeweils zuständigen Jobcenter beziehen können.
Dort können Sie auch viele weitere Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen. Ihr Jobcenter hilft Ihnen zum Beispiel bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle oder einem passenden Sprachkursangebot. Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie unmittelbar eine Beschäftigung aufnehmen oder zuerst deutsche Sprachkenntnisse erwerben oder auch Qualifizierungsangebote in Anspruch nehmen möchten. ...
- BMI und BMAS: Gemeinsamer Doppelkopfbrief mit allgemeinen Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Ukrainer*innen, 11. Mai 2022
- Kultus Ministerkonferenz: Zugang zum Schul- und Hochschulsystem - "Die schnelle Integration von Geflüchteten aus der Ukraine in Schule, Studium und Beruf ist erklärter politischer Wille und Aufgabe der zuständigen deutschen Behörden."
- Die Beratungsstellen Arbeitinformieren über Arbeitnehmerrechte und bieten Unterstützung sowie Hilfe für Menschen, die unter schlechten Arbeitsbedingungen arbeiten müssen.
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe: Seit dem 1. Juli 2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von Pflege- und Gesundheitsfachberufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Drittstaaten. Hier wurde eine Ukraine-Sprechstunde zur Anerkennung von Pflege-und Gesundheitsfachberufen eingerichtet.
- Workeer ist eine Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse, die sich speziell an Geflüchtete richtet.
- Die Initiative des Arbeitsministeriums NRW "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" ist auch für aus der Ukraine geflohene Menschen offen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
- Der DGB Sachsen informiert mit einer Zusammenfassung zu den Themen "Arbeitsrecht in Deutschland und "Bezahlung – Löhne und Mindestlöhne in Deutschland". Kurz und Konkret dient dies zur schnellen Orientierung. Neben der Darstellung in deutscher Sprache finden wir hier auch die übersetzten Versionen für Menschen aus der Ukraine.
- "überaus" des Bundesinstituts für Berufsbildung: Informationen zu Beratungs- und Bildungsangeboten, aber auch zur Beschäftigung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Bundesagentur für Arbeit
- Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen: Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:
- Beratung zu Arbeitsbedingungen und zu Arbeitslosigkeit, Kündigung und Ungewissheit
Ministerium für Kinder, Familie, Füchtlinge und Integration des Landes NRW: