Hochwasser-Hilfen

Anträge für Möbel und Haushaltsgeräte

Haushalte, die vom Hochwasserereignis vom 13. bis 15. Juli in NRW und Rheinland-Pfalz betroffen sind, können über einen Online-Antrag sogenannte "Haushaltsbeihilfen" beantragen. Die Mittel wurden von Spenderinnen und Spendern zur Verfügung gestellt. Darum sind wir verpflichtet die Bedürftigkeit der Antragsstellenden zu überprüfen. 

  • Neue Haushaltsgeräte: Mit der Haushaltsbeihilfe der Diakonie kann zum Beispiel eine neue Waschmaschine gekauft werden. (Foto: Adobe Stock)
  • So funktioniert die Haushaltsbeihilfe: Unsere Infografik beschreibt die einzelnen Schritte. (Grafik: Canva)

Was muss ich tun?

  •  Diese Seite ganz durchlesen!
  •  Nachweise vorbereiten (Fotos oder digitale Kopien machen, speichern)
  •  Online-Formular ausfüllen, Nachweise alle auf einmal hochladen, abschicken
  •  Die E-Mail-Bestätigung der Diakonie ausdrucken, alles überprüfen, unterschreiben
  •  Antrag per Post an die Diakonie RWL schicken

Wer darf einen Antrag stellen?

Alle Privathaushalte, die vom Hochwasserereignis im Juli 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz betroffen waren und die Schäden in ihrem Haushalt (Wohnung, Keller, Garten) durch das Hochwasser entsprechend belegen können. Unternehmen, Vereine oder soziale Einrichtungen sind für Haushaltsbeihilfen nicht antragsberechtigt.

Die Hilfen der Diakonie Katastrophenhilfe und Diakonie RWL sind eine Ergänzung, wenn staatliche Mittel und Versicherungsleistungen nicht ausreichen. Daher stellen Sie bitte auch einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe (auch für Möbel) beim Land NRW oder Land Rheinland-Pfalz. Sollte Ihr Schaden größer sein als die staatlichen Hilfen oder sollten Sie dort eine Ablehnung erhalten haben oder nicht antragsberechtigt sein (zum Beispiel bei einem Schaden unter 5.000€), kann eine Haushaltsbeihilfe der Diakonie Katastrophenhilfe und Diakonie RWL gewährt werden. 

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Die Haushaltsbeihilfe dient zur Wiederbeschaffung von wichtigen persönlichen Einrichtungsgegenständen und Dingen des täglichen Bedarfs, die in der Katastrophe verloren gegangen sind. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Kleidung und Haushaltsgeräte.
Die Haushaltsbeihilfe der Diakonie erstattet die Kosten für angeschaffte Gegenstände, die nicht durch Dritte (Versicherungen, staatliche Leistungen, Spenden anderer Organisationen) übernommen wurden oder werden.

Wie hoch ist die Haushaltsbeihilfe?

Abhängig von der Höhe des Schadens und der Zahl der betroffenen Personen im Haushalt können ohne ausführliche Einkommensprüfung bis maximal 5000 Euro pro Haushalt gewährt werden. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf diese Summe und generell auf Gewährung der Haushaltsbeihilfe.

Wie werden die Mittel gewährt?

In der Regel werden die Spendenmittel durch örtliche diakonische Einrichtungen nach Vorlage von Belegen (Rechnungen, Kassenbeleg) auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Belege müssen sich auf die bewilligten Zwecke (zum Beispiel Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Haushaltsgeräten) beziehen. Im Einzelfall kann das Geld auch anders zur Verfügung gestellt werden (zum Beispiel durch Vorschuss oder Überbrückungskredit).

Die Mittel der Diakonie Katastrophenhilfe und Diakonie RWL wurden von Spenderinnen und Spendern zur Verfügung gestellt. Darum sind wir verpflichtet, die Bedürftigkeit der Antragsteller zu überprüfen. 

Wie läuft die Antragstellung und Bewilligung ab?

Ein Antrag kann online bei der Diakonie RWL gestellt werden. Sie erhalten eine E-Mail als Bestätigung, die ausgedruckt, unterschrieben und dann an die Diakonie RWL per Post geschickt werden muss.

Adresse:
Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL
Zentrum Drittmittel und Fundraising
– Haushaltsbeihilfe –
Lenaustraße 41
40470 Düsseldorf

Erst wenn auch der schriftliche Antrag vorliegt, kann eine Bewilligung erfolgen. Im ersten Schritt wird überprüft, ob es schon Hilfen von anderen Hilfsorganisationen gab. Anschließend wird der Antrag mit den eingereichten Unterlagen geprüft, dazu können die Mitarbeitenden der Diakonie per Telefon, Mail oder auch persönlich vor Ort nachfragen und Prüfungen vornehmen.  Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung.

Welche Nachweise muss ich einreichen?

Wer einen Antrag stellt, muss seine Betroffenheit und den Schaden nachweisen. Das geschieht zum Beispiel durch einen Hochwasser-Bescheid der Kommune oder eine Bewilligung für Soforthilfe. Ihre Identität bestätigen Sie durch eine Kopie des Personalausweises oder eines anderen Identitätsdokumentes (Reisepass, Führerschein, Aufenthaltsgenehmigung). Sollten Sie eine Versicherung haben, fügen Sie eine Kopie des Vertrages oder des Versicherungsbescheides bei. Wohnen Sie in Miete fügen Sie bitte eine Kopie des Mietvertrages bei. Zur Bestätigung des Schadens können Sie Fotos anfügen.

Checkliste Nachweise

  • Hochwasser-Bescheid der Kommune oder Bewilligung für Soforthilfe
  • Kopie des Personalausweises
  • Versicherungsbescheid
  • Kopie des Mietvertrages
  • Fotos der Schäden

Wie verschicke ich die Nachweise mit dem Antrag?

  • Machen Sie eine digitale Kopie (zum Beispiel, in dem Sie das Dokument mit dem Handy abfotografieren oder das Dokument scannen) von allen Dokumenten, die sie abschicken wollen!
  • Speichern Sie die Fotos und Dateien an einem Ort. 
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus. Am Ende des Antrags gibt es die Möglichkeit, die Fotos und Dateien dem Antrag anzufügen (hochzuladen). Dazu müssen Sie alle Fotos und Dateien auf einmal markieren und hochladen. 
  • Erst dann können Sie den Antrag an die Diakonie RWL abschicken.

Was ist, wenn ein Nachweis fehlt?

Sie können begründen, warum Sie einzelne Nachweise nicht einreichen können. Sie haben in Ausnahmefällen aber auch die Möglichkeit einzelne Nachweise später per E-Mail oder per Post nachzureichen. Der Antrag kann aber nur bearbeitet und bewilligt werden, wenn ausreichend Nachweise vorhanden sind.

Was geschieht mit den Daten der Antragstellenden?

Die Diakonie RWL gewährt die Datensicherheit gemäß der Datenschutzrichtlinien der Ev. Kirche in Deutschland. Zur Gewährung der Mittel werden die personenbezogenen Daten an regionale Diakonie-Einrichtungen weitergegeben. Um Missbrauch und den Mehrfachbezug von Hilfsgeldern zu verhindern, werden die Antragsdaten mit anderen Hilfsorganisationen und den zuständigen öffentlichen Stellen in einer speziellen Datenbank abgeglichen. Die Daten können anonymisiert für statische Zwecke verwendet werden. Die Antragsunterlagen werden bis zu zehn Jahre aufbewahrt.

Was ist, wenn mein Schaden höher ausfällt als 5.000 Euro?

Wenn die Haushaltsbeihilfe der Diakonie nicht ausreichend ist und auch keine andere Mittelgeber (zum Beispiel Spendenorganisationen oder Versicherungen) Hilfe gewährt haben, kann die Haushaltsbeihilfe auch höher ausfallen. Dazu nehmen Sie mit der diakonischen Einrichtung oder evangelischen Kirchengemeinde vor Ort Kontakt auf, um einen Ergänzungsantrag zu stellen. Bei größeren Beträgen muss die Bedürftigkeit (Schadenssumme, Vermögen und Einkommen) genauer geprüft werden.

Wo erhalte ich Hilfe, falls ich mich nicht korrekt beraten fühle?

Die Diakonie RWL arbeitet in den Hochwasserregionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit der Diakonie Katastrophenhilfe zusammen. Hinweise und Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen Vorschriften, Gesetze oder den Verhaltenskodex können entweder bei der Diakonie RWL oder der Diakonie Katastrophenhilfe(link is external)(link is external) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie auch die Bedingungen der Diakonie Katastrophenhilfe für Haushaltsbeihilfen.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

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