24. März 2020

Fördermittel in Zeiten von Corona

Stiftungen und Lotterien reagieren auf Pandemie

Die Pandemie mit dem Corona-Virus kann auch Auswirkungen auf geförderte Projekte und Maßnahmen haben. Das Zentrum Drittmittel und Fundraising bündelt und sortiert die unterschiedlichen Regelungen und Hinweise, die von diversen Fördermittelgebern herausgegeben werden.

Grundsätzlich zeigen fast alle Fördermittelgeber Verständnis, wenn geförderte Maßnahmen wegen des Corona-Virus nicht in geplanter Weise durchgeführt werden können. Verzögerungen, Kostensteigerungen oder Verschiebungen sind deswegen immer rechtzeitig von Fördermittelempfänger anzuzeigen. Sie werden in der Regel akzeptiert und führen damit nicht zu einer förderschädlichen Veränderung der Maßnahme. Letztlich bestehen die meisten Fördermittelgeber aber noch auf einer Einzelfallentscheidung.

In wie weit zusätzliche Kosten oder der Ausfall von Einnahmen, die durch die Corona-Krise verursacht wurden auch von Stiftungen oder Lotteriemitteln getragen werden können, ist noch nicht geklärt. Auch hier wird das Subsidiaritätsprinzip gelten, dass zuerst alle staatlichen Hilfsgelder (z.B. aus dem sog. Corona Rettungsschirm) ausgeschöpft werden müssen. Sollte es darüber hinaus Arbeitsfelder, Einrichtungen, Projekte und Personen geben, die wirtschaftlich durch Corona bedroht sind, wird die Diakonie RWL gemeinsam mit anderen Wohlfahrtsverbänden nach Lösungen suchen.

Informationen für schon geförderte Projekte - Regelungen der Fördermittelgeber finden Sie hier

Förderangebote von Stiftungen und Lotterien

Aktion Mensch

Am 8. Mai startet die „Neue Corona-Soforthilfe – Unterstützung für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe“(Antragstellung bis 31. Juli 2020 möglich).  Unterstützt werden gemeinnützige Inklusionsunternehmen und von der Aktion Mensch geförderte Zuverdienstbetriebe, die durch die Corona Krise gefährdet sind. Durch die Förderung von Personal-, Honorar- und Sachkosten können zum Beispiel die Krisenkoordination innerhalb der Unternehmen unterstützt und die Möglichkeit der kurzfristigen Ausrichtung auf andersartige Produkte und /oder Dienstleistungen gegeben werden.

Gefördert werden: 

  • Die Stärkung der Unternehmen und Zuverdienstprojekte /-betriebe in der aktuellen Situation, in der neue Wege und Möglichkeiten durch gezielte Krisenkoordination und Krisenmanagement erforderlich werden.
  •  Mehraufwendungen, die im Zuge der Wiedereröffnung von Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben entstehen.
  •  Unterstützung von individuellen Lösungen, wie zum Beispiel die temporäre Ausrichtung des Unternehmens auf andersartige Produkte und/oder Dienstleistungen.

Pro Unternehmen / Firma / Projekt-Partner können max. 20.000€ gefördert werden, bei max. 90% Förderquote. 

Weitere Informationen unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/soforthilfe.html 

Das erste Corona-Soforthilfeprogramms der AM ist mit rund 1200 Anträgen und 40 Millionen Euro Fördersumme ausgeschöpft.

Glücksspirale

Aus Mitteln der Glücksspirale können auch Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen diakonische Einrichtungen auf die Corona-Krise reagieren. Wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrum Drittmittel und Fundraising, wenn Sie eine konkrete Maßnahme angehen wollen. Abweichend zu 2.2. der Richtlinien reduziert sich für Anträge, die ab dem 1.4.2020 gestellt werden und deren Vorhaben bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sind, der Eigenanteil auf 10% der Gesamtkosten.

#WeKickCorona

Die private Spendeninitiative #WeKickCorona, gestartet von zwei Bundesliga-Fußballern, will konkrete Hilfe vor Ort leisten und möglichst vielen Menschen vor Ort helfen. Bisher stehen rund 3,3 Mio. Euro für karitative Vereine und deren soziale Einrichtungen aus allen gesellschaftlichen Bereichen zur Verfügung. Angefangen von Einrichtungen der Tafel über medizinische Geräte in Krankenhäusern bis hin zur lokalen Obdachlosenhilfe oder Blutspendedienste, die jetzt auf sofortige Hilfe angewiesen sind. 

Anträge können online gestellt werden www.wekickcorona.com

Postcode Lotterie

Die Postcode Lotterie sucht innovative Ideen und Maßnahmen, die auf die Krise der Corona-Pandemie reagieren. Es gibt dazu kein spezielles Förderprogramm, aber im Rahmen der bestehenden Ausschreibungen können auch Projekte eingereicht werden, die sich auf die die Vermeidung und EIndämmung von negativen Folgen der Corona-Krise focussieren. Interessensbekundungen können direkt online eingereicht werden: www.postcode-lotterie.de 

Aktion Lichtblicke

Die Aktion Lichtblicke will Kindern und deren Familien helfen, die die durch den wochenlangen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens in eine existentiell bedrohliche Situation geraten sind, die vorher so nicht absehbar war. Die finanzielle Unterstützung geht insbesondere an Familien und Alleinerziehende, die geringfügig beschäftigt, freiberuflich oder selbständig tätig sind oder derzeit Kurzarbeitergeld beziehen, und die dadurch ihre laufenden Kosten – trotz staatlicher Hilfspakete – nicht mehr decken können. Hilfesuchende schicken eine formlose E-Mail an coronahilfe@lichtblicke.de. Bitte nur den Namen, Wohnort und Telefonnummer angeben. Das Lichtblicke-Team wird schnellstmöglich Kontakt aufnehmen und das weitere Verfahren erläutern.

Betterplace

Die Spendenplattform betterplace.org stellt zwar keine Fördermittel zur Verfügung, hat aber den betterplace-Soli ausgelobt. Jede Spende, die für gemeinnützige Organisationen über das Portal eingeht wird mit weiteren 10 Prozent aufgestockt. Denn egal ob Obdachlosenhilfe, Tierheim oder internationale Nothilfe – für betterplcae sind NGOs immer systemrelevant! 

www.betterplace.org/c/spenden-sammeln/betterplace-soli 

Wir im Revier

Medien, Unternehmen und Stiftungen aus dem Ruhrgebiet wollen gemeinsam mit Caritas und Diakonie Menschen mildtätig helfen, die durch Corona bedingt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten geraten sind. Ziel ist es Notlagen abzuwenden bzw. abzumildern und Personen, die drohen durch das Netz staatlicher Hilfen zu fallen, eine niederschwellige und schnelle Unterstützung anzubieten. Es ist geplant nach einer Bedürftigkeitsprüfung Einzelfallhilfen bis zu 1000€ zur Verfügung zu stellen. Die Hilfen werden von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen im Verbund von Caritas und Diakonie bar oder in Form von Sachleistung gewährt. Beratungseinrichtungen von Diakonie und Caritas sind eingeladen über ein Online-Portal Hilfebedürftige Menschen anonym vorzuschlagen.

www.wir-im-revier.de 

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Grundsätzliche Regelungen

Die mittelgebenden Stellen der öffentlichen Hand als auch die Soziallotterien und sonstigen Stellen kommunizieren in der Regel ihre Bedingungen an die Projektmittelempfänger direkt. 

  • Im Falle einer behördlichen Anordnung (z. B. Quarantäne von Projektmitarbeitenden, Schließung von Räumlichkeiten), die eine reguläre Durchführung einzelner Maßnahmen im Projekt oder die vollständige Projektdurchführung verhindern, sind bewilligte Fixkosten weiterhin über die Zuwendung gedeckt. Hierunter fallen insbesondere Gehälter für festangestellte Mitarbeitende, vertraglich bereits gebundene Honorarkräfte und Mieten. 
  • Soweit Ansprüche auf Lohnfortzahlungen als Krankenkassenleistung oder sonstige Entschädigungen erwachsen (vgl. § 56 IfSG), sind diese Leistungen der Zuwendung in jedem Fall vorzuziehen. Zuwendungsempfänger sind angehalten, das Vorliegen solcher Leistungen selbstständig zu prüfen und vorab sowie mit dem Verwendungsnachweis anzuzeigen. 
  • In Einzelfällen kann Ihnen eine Unterbrechung oder Aussetzung von Maßnahmen im Projekt (z. B. Workshops, Veranstaltungen, Exkursionen) nach den Gegebenheiten vor Ort und nach Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden geboten erscheinen, auch ohne dass dies behördlich angeordnet wird. Diese Entscheidung können Sie eigenverantwortlich treffen, solange der Zuwendungszweck insgesamt noch erreicht werden kann. Projektmitarbeitende und vertraglich gebundene Honorarkräfte sollen in diesen Fällen anderen dem Zuwendungszweck entsprechenden Tätigkeiten zugewiesen werden, die eine sinnvolle Weiterbeschäftigung im Rahmen des Projekts ermöglichen. Die Entscheidung ist im Verwendungsnachweis entsprechend zu dokumentieren und zu begründen.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung und Einordnung der Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben steht grundsätzlich im Ermessen der Bewilligungsbehörde bzw. des Mittelgebers. Soweit es also bei geförderten Veranstaltungen/Projekten etc. aufgrund des Coronavirus zu Ausfällen, Unmöglichkeit der Anreise (z. B. wegen Quarantäne) kommt und Storno-/ oder anderweitige Ausfallkosten entstehen, können diese aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grundsätzlich als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden. Hierfür ist eine vorherige Abklärung mit der mittelgebenden Stelle geboten. 
  • Auch unter diesen besonderen Umständen gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. dass der Mittelempfänger vorrangig für unerwartete Ereignisse im Projektverlauf aufkommen muss und diese im Rahmen seiner eigenen Leistungsfähigkeit mit Eigenmitteln zu decken hat. Erst wenn dies nicht möglich ist, können besondere Ausgaben im Rahmen des Zuwendungsverhältnisses anerkannt werden. Zudem sind vorher alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder-günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu reduzieren. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und von den Zuwendungsempfängern für eine Prüfung vorzuhalten. Die Ausgaben sind entsprechend im Verwendungsnachweis nachzuweisen. 
  • Im Übrigen gelten die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen zu Lohnfortzahlungen sowie das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Verwendung der Mittel. 

Soziallotterien

Mit den Soziallotterien (Aktion Mensch, DHW, Glücksspirale etc.) werden Gespräche geführt, um durch die Corona-Krise ausgelöste Verzögerungen oder Stornierungen von geförderten Projekten auszugleichen. Ziel sind die Verlängerung von Projektlaufzeiten und Fristen sowie die Anerkennung von Ausfallkosten. 

Aktion Mensch 

Die Aktion Mensch bietet aktuel geförderten Maßnahmen folgende Regelungen an:

  • Anerkennung von durch die Corona- Pandemie entstandener Kosten (Storno- und Ausfallkosten) im Rahmen des bewilligten Kostenplans
  • Verlängerung der Projektlaufzeit im rahmen der bewilligten Fördersumme um ein Jahr
  • Für Vorhaben zum Aktionstag am 5.Mai 2020 sowie für Projekte der Mikroförderung kann eine komplette Verschiebeung bis zu einem Jahr erfolgen
  • Änderungen bei Projektaktivitäten sowie Verschiebung im Kostenplan im Rahmen der bewilligten Kosten (grundsätzliche Zweckbindung muss erhalten bleiben)
  • Vorziehen der nächsten Auszahlung (zunächst ohne Kostenbelege), in diesem Ausnahmefall kann der Projekt-Partner einen Scheinbeleg (leere pdf-Datei) mit der Bezeichnung "Scheinbeleg über durch Corona-Krise entstandene Kosten" hochladen und den bis zur nächsten Auszahlung benötigten Betrag eingeben.

Bereits eingegangene Anträge werden wie vorliegend bearbeitet und können dann, nach Bewilligung, ihren Aktionsbeginn innerhalb eines Jahres in Absprache mit der Aktion Mensch verschieben. 

Deutsches Hilfswerk/Fernsehlotterie 

Das DHW bittet Förderpartner per E-Mail (info@deutsches-hilfswerk.de) informiert zu werden, falls geförderte Maßnahmen aufgrund des Virus abgesagt oder nicht wie geplant umgesetzt werden können und sich damit in besonderem Maße negative Auswirkungen auf den gesamten Projektverlauf sowie die angestrebten Projektziele verbinden. Die Stiftung entscheidet individuell, wie im Rahmen der Förderung mit den negativen Auswirkungen umzugehen ist. Zur wirkungsvollen Fortführung ihrer Projektarbeit und zur Erreichung von Zielgruppen bittet das DHW Förderpartner vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Virus zu erwägen, inwieweit nun z.B. auch verstärkt digitale Wege beschritten werden können. 

Projektverzögerungen (personeller Art, zeitlicher Art, …) laufender Projekte aufgrund der Coronakrise sind der Geschäftsstelle des DHW vom Projektpartner (Einrichtung mit bewilligtem Antrag) direkt per Email anzuzeigen. Wir bitten darum, dass wir als Diakonie-Landesverband und der Diakonie-Bundesverband in Kopie informiert werden. 

Weiter Informationen unter www.fernsehlotterie.de/corona-ein-solidarisches-miteinander-ist-existenziell 

Postcode Lotterie 

Die Postcode Lotterie hat alle ihre geförderten Projekte darüber informiert, dass eine Verlängerung bzw. Verzögerung bei Durchführung und Nachweis um sechs Monate problemlos möglich ist.  Im Antragssystem der Postcode Lotterie ist der Umsetzungszeitraum automatisch um sechs Monate verlängert worden. 

Stiftung Wohlfahrtspflege NRW 

Soweit Probleme bei Fördermaßnahmen auf die Coronavirus-Pandemie zurückzuführen sind, ist auf Basis der jeweils anzuwendenden Regelung (§ 44 LHO inkl. VV, Zuwendungsbescheid) das Ermessen zu Gunsten des Zuwendungsempfängers auszulegen. Der Stiftungsvorstand wird das Ermessen im Sinne des Zuwendungszweckes ausüben. Verlängerungen von Durchführungszeiträumen und Bewilligungszeiträumen stellen kein Problem dar, wenn sie angezeigt und beantragt werden.  Mit einzelnen Trägern haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen im Sinne des Zuwendungszwecks erörtert. Entscheidungen sind noch nicht gefallen. 

Glücksspirale

Corona-Pandemie Sonderregelungen
Bewilligte Anträge für Bewilligungszeiträume, deren Projektlaufzeit den Zeitraum 01.03.2020 bis 30.09.2020 umfasst, werden nach den folgenden Kriterien gefördert:

  • durch die Corona-Pandemie entstandenen Kosten (Storno- oder Ausfallkosten) werden im Rahmen des bewilligten Kostenplans anerkannt
  • die Projektlaufzeit im Rahmen der bewilligten Fördersumme kann um ein Jahr verlängert werden, darf jedoch nicht die Gesamtprojektlaufzeit von 5 Jahren überschreiten
  • Vorhaben sowie Projekte können um bis zu einem Jahr verschoben werden
  • Projektaktivitäten sowie Verschiebungen im Kosten- und Finanzierungsplan können im Rahmen der bewilligten Maßnahmenkosten verändert werden, wobei die grundsätzliche Zweckbindung erhalten bleiben muss
  • Abweichend zu 4.4 der Richtlinien sind Auszahlungen (zunächst ohne Kostenbelege) bis 90% des bewilligten Zuschusses möglich.
  • Anträge, die den antragsannehmenden Stellen zur Prüfung vorliegen, können zur Überarbeitung zurückgegeben werden, sofern Änderungen bedingt durch die Corona-Pandemie erforderlich sind.

Kollekten

Für alle Kollekten, die von der Diakonie RWL bewilligt wurden gilt: Corona-bedingte Veränderungen (z.B. Absagen und Verschiebungen von Maßnahmen) sind nicht förderschädlich, wenn die Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Die Auslegung, ob die neue Maßnahme noch dem bewilligten Zweck entspricht ist großzügig auszulegen. Nur wenn die Maßnahme gar nicht mehr durchgeführt werden kann, müssen schon bewilligte Mittel zurückgezahlt werden.  

Europäische Fördertöpfe

ESF-Mittel

Die ESF-Projektträger/Zuwendüngsempfänger/innen sind nun aufgefordert, selbstständig zu prüfen, ob Verschiebungen, Anpassungen oder Absagen von Aktivitäten und Angebotsformaten erforderlich werden und welche notwendigen Änderungen sich daraus für die Projektumsetzung ergeben. Bei diesen Entscheidungen sind die Anordnungen der zuständigen staatlichen Stellen (auf kommunaler Ebene in der Regel die Gesundheitsämter, im Übrigen landesweite Regelungen durch die Landesregierungen) zu beachten. Die Projektträger/Zuwendungsempfänger/innen teilen den jeweiligen umsetzenden Stellen notwendige Anpassungen in Form einer Anderungsmitteilung samt kurzer Begründung mit (per Email). Bitte beachten Sie ggfs. programmspezifische Konkretisierungen. 

Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfänger/innen keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen). 

Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps

Durch die derzeit herrschende Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen in der Aufenthalts- und Reisefreiheit müssen viele Planungen in bestehenden bzw. demnächst beginnenden Projekten geändert werden. Die Europäische Kommission hat diese Einschränkungen als „Force majeure“ eingestuft. Das bedeutet grundsätzlich, dass Einrichtungen alles tun sollen, um die Gesundheit der Personen in Projekten sicherzustellen und dass Corona-bedingte Änderungen akzeptiert werden. Ziel ist es, dass den beteiligten Einzelpersonen und Einrichtungen möglichst kein finanzieller Nachteil entstehen soll. Unter der folgenden Adresse sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden: https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/resources/coronavirus-impact_en

Ihr/e Ansprechpartner/in
Pfarrer Ulrich T. Christenn
Zentrum Drittmittel und Fundraising
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