Externe Hilfen
Staatliche Hilfen für Unternehmen
Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Dazu zählen auch ausdrücklich soziale Einrichtungen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
1. Es wird ein anerkannter Gutachter zur Schadensermittlung beauftragt, wenn diese noch nicht vorliegt.
2. Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
3. Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. Bei der Kostenübernahme von Sachschäden sind etwaige Versicherungsleistungen vorrangig zu bedienen.
In der entsprechenden Richtlinie unter Ziffer 6 1b werden ausdrücklich auch "Soziale Einrichtungen" aufgeführt. Darunter fallen z.B. auch Pflegeheime oder ähnliche Träger. Diese können dann entsprechende Anträge stellen. Dabei ist eine Schadensregulierung bis zu 100 Prozent (unter der entsprechenden Voraussetzung) möglich. Weiter soll ein FAQ entwickelt und veröffentlicht werden.
In Härtefällen oder weiteren Besonderheiten sollen die geschädigten Einrichtungen Kontakt mit dem Bauministerium und/oder dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) aufnehmen. Dabei unterstützt Sie die Diakonie RWL gerne.
Mehr zum Wiederaufbaufonds des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtliche Hinweise für die Beantragung der Gelder
Informationen der IHK Düsseldorf für betroffene Unternehmen
Bargeld-Hilfen der "Aktion Lichtblicke"
Auch "Aktion Lichtblicke" – das Bündnis von Diakonie, Caritas und den NRW-Lokalradios – stellt Soforthilfen zur Verfügung. Einrichtungen vor Ort können damit unkompliziert Bargeld an Betroffene auszahlen. Diakonie-Einrichtungen müssen dafür den üblichen Lichtblicke-Antrag mit dem Stichwort "Hochwasserhilfe" an die Aktion Lichtblicke mailen. Die Soforthilfe ist zunächst auf 20.000 Euro pro Verband festgelegt.
Der Höchstbetrag pro Hilfefall beträgt 5.000 Euro. Soweit möglich und vorhanden, erstellen Sie bitte eine Kopie des Kindergeldbescheides oder der Pässe. Machen Sie sich bitte eine Notiz, wofür die Gelder verausgabt wurden. Belege müssen nicht beigebracht werden. Bitten schicken Sie später eine Aufstellung des Personenkreises, der Hilfe erhalten hat, an das Lichtblicke-Büro. Falls weitere Gelder benötigt werden, kann ein weiterer Antrag gestellt werden. Bei Fragen zur Soforthilfe oder zum Antrag hilft das Lichtblicke-Büro unter Telefon 0208 – 45 66 304 oder Mail info@lichtblicke.de weiter.
Antrag auf Förderung bei der Aktion Lichtblicke
Aktionsbündnis "NRW hilft"
Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG), zu dem auch die Diakonie RWL gehört, beteiligt sich am Spendenbündnis "NRW hilft". Es sammelt gemeinsam mit der Landesregierung und weiteren Hilfsorganisationen Geldspenden für die betroffenen Regionen und Opfer der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und stellt sie zielgerichtet bereit.
Die Initiative wurde unter dem Slogan "Nordrhein-Westfalen steht zusammen" von Ministerpräsident Armin Laschet gestartet. Eingerichtet ist ein gemeinsames Spendenkonto, um die enorme Spendenbereitschaft in Nordrhein-Westfalen an einer zentralen Stelle zusammenzuführen. Die Koordination der Aktion übernimmt das Deutsche Rote Kreuz. Bislang sind 5,5 Millionen Euro an Spenden zusammengekommen, von denen bereits knapp 1,5 Millionen Euro an sechs Wohlfahrtsorganisationen ausgezahlt wurden. (Stand: 10.8.2021)
"Wir Wohlfahrtsverbände sind vor Ort und nehmen den Bedarf der Menschen auf, damit zielgerichtet, schnell und so unbürokratisch wie möglich geholfen werden kann", sagt Hasan Sürgit, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe. "Die Aktion 'NRW hilft' ist ein weiteres Signal der Hoffnung und Zuversicht für die schwer getroffenen Opfer der Flutkatastrophe."
Flutwasserhilfe der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch möchte mit der "Fluthilfe 2021" zu einer schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen freier gemeinnütziger Organisationen beitragen, die unmittelbar durch die Flut 2021 verursacht wurden. Dabei geht es um die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der betroffenen Angebote und Einrichtungen.
Insgesamt stellt die Aktion Mensch für die "Fluthilfe 2021" 5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen dieser "Fluthilfe 2021" gibt es unterschiedliche Förderangebote: Soforthilfe mit einer Fördersumme von max. 20.000 Euro für kleine Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Dazu gehören Investitionskosten (z.B. für Umbauten, Ausstattung oder Anschaffen/Inventar), Sachkosten (z.B. für Mieten-oder Reinigungskosten) und Personal- oder Honorarkosten (z.B. für psychologische Betreuung zur Traumabewältigung). Investitionsförderung mit einer Fördersumme in Höhe von max. 300.000 Euro für die Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Ersatzbeschaffung für beschädigtes Inventar oder die Ersatzbeschaffung, Reparatur- und Umbaukosten von Fahrzeugen.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und zum Antrag bekommen Sie hier:
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne im Zentrum Drittmittel und Fundraising der Diakonie RWL: Telefon 0211-6398-659 oder 0211-6398-654.