7. September 2015

Kooperationsvereinbarung mit Kirche und Justiz

Schwitzen statt Sitzen

Rund 6.000 Menschen sitzen jedes Jahr in Gefängnissen in NRW, weil sie ihre Geldstrafe für kleinere Delikte nicht bezahlt haben. Das ist teuer und hilft den Betroffenen nicht weiter. Eine Alternative bietet das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“. Es vermittelt diese Menschen in gemeinnützige Arbeit. Das soll nun flächendeckend in Einrichtungen der evangelischen Kirchen und der Diakonie möglich sein. Justizminister Thomas Kutschaty und Vertreter der Diakonie RWL sowie der rheinischen, westfälischen und lippischen Kirche unterschrieben dazu eine Vereinbarung.

Gruppenfoto

Diakonie RWL-Vorstand Thomas Oelkers, NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der Vizepräsident der westfälischen Kirche, Klaus Winterhoff, der Vizepräsident der rheinischen Kirche, Johann Weusmann und Kirchenrat Arno Schilberg von der Lippischen Landeskirche bei der Vertragsunterzeichnung (v. l.)

Für Ladendiebstahl oder Schwarzfahren in den Knast wandern – das ist häufiger der Fall, als man glauben mag. Wer seine Geldstrafe nicht bezahlt, der muss irgendwann sitzen. So sieht es das Gesetz im Rahmen der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe vor. Pro Tag und Person kostet dies das Land NRW etwa 127 Euro. „Dieses System kennt nur Verlierer“, meint Justizminister Thomas Kutschaty. Das Land bekomme die Geldstrafe nicht und müsse noch die Haftkosten tragen. Der Betroffene wiederum verliere durch die Inhaftierung eventuell seinen Arbeitsplatz und seine Wohnung. Vor einigen Jahren wurde deshalb das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ins Leben gerufen. Es vermittelt Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, in gemeinnützige Arbeit. Dies sei auch eine sinnvolle Maßnahme sozialer Integration, betont der Justizminister.

Sozialstation und Seniorenzentrum statt Knast

Bislang waren an dem Projekt zehn Träger sozialer Arbeit beteiligt, darunter auch das Diakonische Werk Essen, das Wichernhaus Wuppertal und die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Jetzt will der Justizminister „Schwitzen statt Sitzen“ auf eine breitere Basis stellen. Flächendeckend sollen sich Einrichtungen und Kirchengemeinden, in denen soziale Arbeit geleistet wird, an dem Projekt beteiligen. Die Diakonie RWL und die evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und Lippe haben jetzt deshalb eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

„Wir halten es für sehr sinnvoll, dieses Projekt zu unterstützen“, erklärt der Vorstand der Diakonie RWL, Thomas Oelkers. „Statt die betroffenen Menschen ins Gefängnis zu schicken, können wir sie in unseren Einrichtungen zu einem geregelten Tagesablauf anleiten, denn das ist es, was vielen Probleme bereitet.“ Als Tätigkeiten kommen in den Einrichtungen der evangelischen Kirchen und der Diakonie zum Beispiel Gartenarbeit, Reinigungs- und einfache handwerkliche Hilfsarbeiten in Sozialstationen, Seniorenzentren oder Krankenhäusern sowie Hausmeisterassistenz und Botengänge in Betracht.

Dringend nötig: sozialpädagogische Begleitung

Auch die Experten der Straffälligenhilfe in der Diakonie halten das Projekt für sinnvoll, üben aber Kritik an der Umsetzung. „Die Menschen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können, brauchen in der Regel eine gute Begleitung, damit sie die gemeinnützige Arbeit überhaupt leisten können“, gibt Sabine Bruns, Referentin der Diakonie RWL, zu bedenken. „Diese sozialpädagogische Betreuung ist bei der Ausweitung des Projekts durch die Kooperationsvereinbarung aber nicht ausreichend gegeben.“ Der ambulante soziale Dienst der Justiz, der die Menschen in die sozialen und kirchlichen Einrichtungen vermittele, habe nicht genügend Zeit und Personal, um diesen Menschen konkret zu helfen.

Viele von ihnen haben laut Bruns in ihrem Alltag eine Menge Probleme. Sie sind arbeits- oder gar obdachlos, suchtkrank oder leiden unter psychischen Erkrankungen. „Die bisherigen Erfahrungen unserer Einrichtungen und Vermittlungsstellen mit diesem Projekt zeigen, dass diese Menschen Unterstützung brauchen, um einen Arbeitstag von acht Stunden zuverlässig zu bewältigen.“ Wer nicht zur gemeinnützigen Arbeit erscheine oder diese nur unregelmäßig und unzuverlässig leiste, müsse später doch noch zur Verbüßung der Geldstrafe ins Gefängnis. „Und das kann ja nicht Sinn dieses Projekts sein.“

Die Expertin für Straffälligenhilfe fordert daher, dass das Justizministerium künftig mehr Gelder für eine sozialpädagogische Betreuung bereitstellt. Zumindest eine Evaluation werde es geben, berichtet Bruns. Nach zwei Jahren soll eine wissenschaftliche Auswertung zeigen, ob die Kooperationsvereinbarung tatsächlich dazu beiträgt, Haftstrafen zu vermeiden und die betroffenen Menschen wieder sozial zu integrieren.

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