Mittwoch, 15. September 2021

Wohnen und Teilhabe im BTHG

Handreichung für ehrenamtliche Betreuer

Selbstbestimmt leben – das steht jedem Menschen zu. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt sicher, dass Menschen mit einer Behinderung entscheiden können, wie sie leben wollen. Für ehrenamtliche Betreuer bringt das Gesetz einige Änderungen mit sich. In einer Handreichung weist die Diakonie RWL auf wichtige Veränderungen hin.

Eine Frau mit Down Syndrom hält beide Arme hoch und zeigt selbstbewusst ihre Muskeln

Die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) war unter anderem auch die Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die UN-BRK und somit auch das BTHG sollen die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen stärken.

Anspruch auf Eingliederungshilfe

Zum 1. Januar 2020 fand in diesem Zusammenhang die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht und ihre Überführung in das Recht der Rehabilitation und Teilhabe statt. Seitdem haben Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und gegebenenfalls einen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die Bewohner in den besonderen Wohnformen war und ist für die rechtlichen Betreuer mit vielen Herausforderungen verbunden.

Rückblick und Ausblick auf Veränderungen

Unter dem Titel "Der Wohn- und Teilhabevertrag im Bundesteilhabegesetz – Handreichung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" gibt die Broschüre einen Rückblick und Ausblick auf jene Veränderungen, die durch das BTHG seit dem 1. Januar 2020 zu beobachten sind. Es werden Themen aufgegriffen, die unseren Betreuungsvereinen seit dem 1. Januar 2020 bekannt geworden sind und die sie für (ehrenamtliche) Betreuer und Betreuerinnen als wichtig erachten.

Ihr/e Ansprechpartner/in
Alexander Engel
Zentrum Eingliederungshilfe