29. März 2021

Reform des Betreuungsrechts

Unterstützt, aber nicht entmündigt

Selbst bestimmen, wie das eigene Leben aussehen soll – das steht jedem zu. In Deutschland haben 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer, der sie zum Beispiel bei den Finanzen oder Anträgen unterstützt. Nach knapp 30 Jahren wird jetzt das Betreuungsrecht reformiert. Das Ziel: Die Wünsche der Klienten sollen Grundlage der Betreuung werden.

  • Eine Frau mit Down Syndrom hält beide Arme hoch und zeigt selbstbewusst ihre Muskeln
  • Ein älterer Mann und ein jüngerer Mann mit Down Syndrom lachen gemeinsam.

So nah war Wolfram Schül noch nie bei einem neuen Gesetz dabei. Die Mission des Geschäftsführers des Evangelischen Betreuungsvereins Minden: endlich das Vormundschafts- und Betreuungsrecht entstauben. Beide Gesetze sind alt. Das Vormundschaftsrecht gilt seit mehr als 100 Jahren, das Betreuungsrecht seit 30.

Ein Großprojekt. Um beide Gesetze zu reformieren, hat das Bundesjustizministerium zwei Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Zusätzlich wurden Menschenrechtler, Behindertenverbände, Menschen in rechtlicher Betreuung und Mitarbeitende in Betreuungsvereinen nach Berlin zum Austausch eingeladen. Einer von ihnen: Wolfram Schül.

Wolfram Schül, Geschäftsführer des Evangelischen Betreuungsvereins Minden

Ganz nah dran: Wolfram Schül, Geschäftsführer des Evangelischen Betreuungsvereins Minden, hat das neue Betreuungsgesetz mit auf den Weg gebracht. 

Überfällige Reform

"Das war total spannend. Solche lebhaften und konstruktiven Diskussionen hatte ich nicht erwartet", sagt Schül. Insgesamt fünfmal ist er für Arbeitskreis- und Plenarsitzungen nach Berlin gefahren. Herausgekommen sind zwei moderne Gesetze, denen im Kern viele Interessensverbände und auch Menschen mit einer rechtlichen Betreuung zustimmen.

"Die Reform war lange überfällig", bekräftigt Alexander Engel, der bei der Diakonie RWL für die evangelischen Betreuungsvereine zuständig ist. "Und der Prozess des Austausches zwischen Experten, Betroffenen und Politikern ist wirklich einzigartig. Man hat sich Zeit genommen für ein gutes Gesetz."

Eine junge Frau hilft einer jungen Frau mit Down Syndrom bei der Arbeit am Computer

Hilfestellung geben beim Selbermachen: Eine rechtliche Betreuung richtet sich nach den Wünschen des betreuten Menschens. Alles Offizielle soll nach Möglichkeit gemeinsam erledigt werden.

Selbstbestimmung im Zentrum

Seit Langem kritisieren die Vereinten Nationen Deutschlands Umgang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Forderung der Konvention nach größtmöglicher Selbstbestimmung wird nicht in allen Bereichen zufriedenstellend umgesetzt. Ein Beispiel dafür war der lange und schlussendlich erfolgreiche Kampf ums Wahlrecht der Menschen, die unter einer "Betreuung in allen Angelegenheiten" stehen.

Das soll es so nicht mehr geben. Künftig soll vor einer Betreuung genau festgestellt werden, in welchen Bereichen die Menschen Unterstützung brauchen. "Viele Klienten können zum Beispiel ohne Probleme Geld vom Konto abheben", erzählt Schül, der Berufsbetreuer ist. "Bei der Kontoführung oder dem Stellen des Antrags auf Erwerbsunfähigkeitsrente wird es schon schwieriger." Betreuungen sollen nur auf das Notwendige beschränkt werden.

Frau fängt fröhlich lachendes Mädchen auf

Was ist das Beste für das Kind? In 80 Prozent der Fälle gehen Vormundschaften ans Jugendamt. Ab 2023 muss das Familiengericht gezielter schauen: Wer ist am besten geeignet? 

80 Prozent der Vormundschaften gehen ans Jugendamt

Die Wünsche des Betreuten müssen "im Regelfall Vorrang haben", so steht es im Gesetzestext. Und auch in der Reform des Vormundschaftsrechts geht es genau darum. "Die Beteiligungsrechte der Kinder und Jugendlichen wurden deutlich gestärkt", betont Alexander Engel. Genauso wie die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Vormunds. Das Familiengericht muss ab 2023 genau schauen, wer der am besten geeignete Vormund für ein Kind sein könnte. Die Kinder und Jugendlichen sollen auch hier mitreden dürfen. "Zu häufig, in etwa 80 Prozent der Fälle, gehen Vormundschaften direkt an das Jugendamt. Das ist aber nicht immer das Beste für das Kind", so Engel.

Trotz der großen Zustimmung zu den beiden Gesetzesreformen bleiben Kritikpunkte. "In Deutschland haben rund 1,3 Millionen Menschen eine rechtliche Betreuung. Das sind viel zu viele", sagt Wolfram Schül. Bis zu 15 Prozent der Betreuungen sind eigentlich nicht notwendig. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Justizministeriums. Viele Betreuungen würden angeordnet, weil Betroffene Schwierigkeiten hätten, Sozialleistungen zu beantragen. "Wir müssen viel stärker gucken: Kann die Betreuung durch andere Unterstützungsangebote vermieden werden?" Denn jede rechtliche Betreuung ist ein Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen.

Sara Urselmans und Steffi Forster lassen sich von Helma Bertgen beraten.

Ehrenamtliche Betreuer unterstützen: Mitarbeitende von Betreuungsvereinen wie Helma Bertgen (rechts) vom Verein der Diakonie Kleve sind für die Menschen da und helfen bei rechtlichen Fragen. 

Leidiges Thema Finanzierung

Auch das Geld ist ein Knackpunkt. Die stärkere Selbstbestimmung kostet. Für Vertretungen von ehrenamtlichen Betreuern müssen die Betreuungsvereine genau Buch führen. "Das ist ein immenser Aufwand für uns", sagt Schül. Er wünscht sich Pauschalen und eine bessere Entlohnung für neue Aufgaben wie das gemeinsame Ausfüllen von Anträgen.

"Auf die Länder werden viele neue Kosten zukommen", meint Diakonie RWL-Referent Alexander Engel. Betreuungen, die gegen den Willen des Betroffenen eingerichtet wurden, müssen nach spätestens zwei Jahren überprüft werden. Es soll Beschwerdestellen geben. "Darüber dürfen die Betreuungsvereine aber nicht vergessen werden." Sie sicherten die Qualität in den rechtlichen Betreuungen – auch durch die jetzt verpflichtende Anbindung von ehrenamtlichen Betreuern an die Vereine. "Es war schon immer knapp kalkuliert. Wollen wir echte Selbstbestimmung ermöglichen, müssen wir rechtliche Betreuung besser finanzieren."

Text: Ann-Kristin Herbst, Fotos: Shutterstock, Unsplash, Ev. Betreuungsverein Minden und Herbst. 

Ihr/e Ansprechpartner/in
Alexander Engel
Zentrum Eingliederungshilfe
Weitere Informationen

Reform des Betreuungsrechts
Für die Reformen des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurden Interessensverbände und Betroffene miteinbezogen. Nach einem über zweijährigen Austausch und zwei Studien hat der Bundesrat am Freitag den Gesetzen zugestimmt. Sie sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten. Bis dahin müssen in den Bundesländern neue Strukturen geschaffen werden. Unter anderem soll es Beschwerdestellen geben. Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung sind künftig ausgeschlossen. Rechtlich Betreute behalten ihre Prozessfähigkeit und werden an Gerichtsverfahren persönlich beteiligt. Schriftstücke sollen ihnen selbst und nicht mehr nur ihrem Betreuer zugestellt werden.