Kirchliches Arbeitsrecht
"Wir begrüßen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts", erklärt Thomas Oelkers (Düsseldorf), Vorstand der Diakonie RWL. "Wir werden den Dritten Weg gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Mitgliedern und den Sozialpartnern weiterentwickeln." Auch Klaus Winterhoff (Bielefeld), Juristischer Vizepräsident der EKvW, betont: "Wir arbeiten mit allen Kräften daran, dass der Dritte Weg in der Praxis überall den Anforderungen entspricht, die das Bundesarbeitsgericht 2012 in seinem Urteil festgelegt hat. Darin sind die Interessen von Arbeitnehmervertretern und Kirchen gleichermaßen berücksichtigt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun Rechtsklarheit geschaffen hat, laden wir die Gewerkschaften erneut ein, mit uns gemeinsam den Dritten Weg zu gestalten."
Hintergrund
Im Dritten Weg erfolgt die Regelung der Arbeitsbedingungen durch paritätisch besetzte, gleichberechtigte Kommissionen, in denen neben den Mitarbeitenden auch die Vertretung der Gewerkschaften vorgesehen ist. Für die Lösung von Konflikten steht eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur Verfügung. Mittel des Arbeitskampfes, Streik und Aussperrung, sind nicht vorgesehen.
Foto: Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts (Wo st 01 / wikimedia commons)