17. April 2019

Verschärfung von Abschiebungen

"Unverhältnismäßig und rechtlich bedenklich"

Mehr Haftplätze und leichtere Inhaftnahme, Sozialleistungskürzungen und ein neuer Duldungsstatus: Das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" ist ein Paket mit vielen Verschärfungen. Sie sollen dazu führen, Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus Deutschland konsequenter durchzusetzen. Der Entwurf passierte am Mittwoch das Bundeskabinett. Manfred Hoffmann, Leiter des Bereichs Flucht, Migration und Integration bei der Diakonie RWL, befürchtet eine deutliche Zunahme von Inhaftierungen.

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Manfred Hoffmann, Leiter des Bereiches Migration, Flucht und Integration der Diakonie RWL

"Die Annahme einer Fluchtgefahr sowie mögliche kurzzeitige Festnahmen ohne richterliche Anordnungen machen die Haft fast zum Regelfall", sagte der Leiter des Bereichs Flucht, Migration und Integration bei der Diakonie RWL, Manfred Hoffmann, in Düsseldorf dem Evangelischen Pressedienst (epd). Kurzfristige Festnahmen sollen im Falle einer dem Flüchtling ausgelegten Umgehung oder Behinderung des Abschiebeverfahrens möglich sein.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetzespaket mit Verschärfungen im Abschieberecht auf den Weg gebracht. Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sieht vor, die Hürden für Abschiebehaft abzusenken und für abgelehnte Asylbewerber, die an der Passbeschaffung nicht mitwirken, einen Sonderstatus einzuführen.

Ausreisepflichtige sind keine Straftäter

Um Menschen zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung zu zwingen, sieht der Gesetzentwurf auch die Einführung einer sogenannten Mitwirkungshaft vor. Zudem soll das Gebot, dass Abschiebe- und reguläre Strafhaft in getrennten Einrichtungen untergebracht sein müssen, für drei Jahre aufgehoben werden.

Die vorgesehene Aufhebung der Trennung von Abschiebe- und Strafhaft bezeichnete Hoffmann als "verfassungsrechtlich bedenklich". Damit werde der Eindruck vermittelt, Ausreisepflichtige wären Straftäter. Es müsse bei einer eindeutigen Trennung von Abschiebungshaft und Strafhaft bleiben, wie sie auch im europäischen Recht vorgesehen sei, unterstrich Hoffmann. Der neue geplante Status unterhalb einer Duldung schließe zudem betroffene Flüchtlinge von jeglichen Integrationsmaßnahmen und Bleibeperspektiven aus.

Flugzeug am Himmel

"Es werden mehr Menschen als flugtauglich eingestuft, die vorher aus gesundheitlichen Gründen hier hätten bleiben können", berichtet Diakonie RWL-Referentin Dalia Höhne.

Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe

Kritisch bewertete der Diakonie-Experte, dass auch für die Weitergabe von Informationen über Abschiebeflüge Haftstrafen möglich sein sollen. Informationen über einen bevorstehenden Abschiebetermin seien wegen der hohen Fehlerquote von Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wichtig, um effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen. Diese Absicht des Entwurfs führe zu einer Kriminalisierung der Flüchtlingshilfe, warnte Hoffmann. Auch könne damit das bewährte Verhältnis von Flüchtlingshilfe und staatlichen Institutionen zerrüttet werden.

240.000 Menschen gelten in Deutschland als "vollziehbar ausreisepflichtig". Bei ihnen ist etwa ein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt. 184.000 von ihnen haben aber eine Duldung, entweder aus humanitären oder gesundheitlichen Gründen - oder weil ihre Identität nicht geklärt ist. Der Herkunftsstaat nimmt sie dann nicht zurück. 2018 sind zudem mehr Abschiebeversuche - 31.000 - gescheitert, als erfolgten: rund 26.000.

Text: Holger Spierig (epd)

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