Montag, 11. März 2024

Gute OGS wird in NRW auch künftig reine Glückssache bleiben

Diakonie RWL zum Kabinettsbeschluss

Düsseldorf, 11. März 2024. Das NRW-Landeskabinett hat Pläne für ein Ausführungsgesetz, das den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 regeln sollte, auf Eis gelegt. Stattdessen hat die Landesregierung beschlossen, vorerst nur "Fachliche Grundlagen" festzulegen.

Ihr/e Ansprechpartner/in
Jana Hofmann
Stabsstelle Politik und Kommunikation

Dazu sagt Kirsten Schwenke, Vorständin des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL: "Sämtliche Hoffnungen auf bessere Rahmenbedingungen für einen qualitativ guten Ganztag in ganz NRW sind nun hinfällig. Auch weiterhin wird es keinerlei Vorgaben hinsichtlich Räume, Personalschlüssel, Gruppengrößen, die fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter*innen und der Ernährungsstandards geben. Pauschal erhalten alle am 1. August 2026 bestehenden außerunterrichtlichen Ganztagsangebote an der Offenen Ganztagsschule (OGS) eine Betriebserlaubnis im Sinne des § 45 SGB VIII. Die bisherige Finanzierungssystematik soll weitergeführt werden, konkretere Aussagen zur künftigen Finanzierung der OGS werden nicht getroffen. Das erst im Juni 2022 im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen formulierte Ziel, Mindeststandards für den Ganztag zu entwickeln und ein Fachkräftegebot umzusetzen, wird damit nicht umgesetzt. 

Die seit vielen Jahren offensichtlichen Problemlagen, wie etwa Beschäftigung in Teilzeitstellen mit niedriger Wochenstundenzahl, Beschäftigung gering qualifizierten Personals, niedrige Entlohnung und eine damit einhergehende überdurchschnittliche Personalfluktuation, werden somit weiterhin nicht bearbeitet. Die Qualität der Ganztagsschulen wird auch künftig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen abhängen. Die bestehenden großen regionalen Ungleichheiten bezüglich Finanzierung, Standards und Strukturen werden weiter zementiert. Mit den sogenannten fachlichen Grundlagen kommt das Land NRW seiner Verantwortung, endlich landesweit vergleichbare Bedingungen in allen Städten und Dörfern zu gewährleisten, auch künftig nicht nach. Gute OGS wird in NRW also auch in Zukunft und mit Rechtsanspruch reine Glückssache bleiben!"

Hintergrund: 
Mit dem im Jahr 2021 verabschiedeten "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (GaFöG) sind die Bundesländer aufgefordert, die konkrete Ausgestaltung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu regeln. In NRW wurde hierzu lange Zeit die Erarbeitung eines Landesausführungsgesetzes avisiert. Noch im Dezember 2023 wurde seitens des Schul- und des Familienministeriums für Januar 2024 ein erster Referentenentwurf für ein entsprechendes Ausführungsgesetz angekündigt.  

Für die Träger der Offenen Ganztagsschulen war das erwartete Ausführungsgesetz lange mit der Hoffnung auf eine qualitative Verbesserung verbunden. So hatte die Landesregierung einen Expert*innenbeirat eingesetzt, Dialogprozesse mit den unterschiedlichen Akteur*innen geführt und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Empfehlungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu erhalten. Diese Aktivitäten erweisen sich mittlerweile als obsolet. 

Das Landeskabinett hat nun "Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter" verabschiedet. Auf weitere gesetzliche Vorgaben soll hingegen nach aktuellem Stand der Dinge verzichtet werden. Vielmehr sollen die zentralen inhaltlichen Merkmale des bestehenden Grundlagenerlasses zum Ganztag (BASS 12-63 Nr. 2) weiterentwickelt werden. 

Diakonie RWL 
Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWL ist der größte diakonische Landesverband und einer der größten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Es erstreckt sich über Nordrhein-Westfalen, das Saarland sowie Teile von Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Diakonie RWL repräsentiert rund 5.000 evangelische Sozialeinrichtungen, in denen 390.000 Mitarbeitende hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind.