Montag, 1. November 2021

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Mehr Mitsprache für Kinder, Jugendliche und ihre Familien

Das neue Kinder- und Jugendschutzgesetz ist reformiert. Es stärkt unter anderem Kinder und Jugendliche, die nicht in der Herkunftsfamilie aufwachsen. Gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege haben wir diese langwierige Reform begleitet. Einige, nicht alle fachlichen Einwände, wurden berücksichtigt. Dies und mehr stellen wir unseren Mitgliedern in einer Handreichung vor.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Foto: pixabay

Das neue SGB VIII – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – ist am 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Die Reform des SGB VIII war ein langwieriger Prozess. Das nun vorliegende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verbessert rechtlich unter anderem den Kinderschutz. Kinder, Jugendliche und ihre Familien sollen stärker in die Hilfeplanung und alle weiteren relevanten Prozesse einbezogen werden.

Zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gab es die Veranstaltungsreihe "Das neue KJSG". Ziel dieser war es, die Mitgliedseinrichtungen des evangelischen Fachverbandes für Erzieherische Hilfen RWL zeitnah über die Veränderungen zu informieren, miteinander ins Gespräch zu kommen und kritische Punkte zu eruieren.

Mit dieser Handreichung stellen wir Ihnen alle Informationen der Veranstaltungen "Das neue KJSG" zur Verfügung:

  • 1. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die nicht in der Herkunftsfamilie aufwachsen. 
  • 2. Betriebserlaubnis 
  • 3. Partizipation und Inklusion 
  • 4. Kinderschutz 
  • 5. Weitere Themen der Reform und bisherige Ergebnisse
     
Ihr/e Ansprechpartner/in
Kerstin Schwabl
Geschäftsfeld Familie und junge Menschen