Donnerstag, 23. September 2021

Einrichtungen der Erziehungshilfe

Hilfe zur Erziehung JETZT stärken!

Kinder und Jugendliche sind mit der Ausnahmesituation der Corona-Pandemie häufig allein gelassen. Diese Krise hat nachhaltige Folgen in den Einrichtungen der Erziehungshilfe. Deshalb fordern wir vier langfristige Veränderungen: in der Teilhabe, dem Personalschlüssel, fachliche und arbeitsrechtliche Änderungen und eine finanzielle Absicherung in allen Angeboten der erzieherischen Hilfen. 

 Die Pandemie hat nachhaltige Folgen in den Einrichtungen der Erziehungshilfe. Foto: shutterstock
Die Mitarbeiter*innen haben mit großem Engagement vielfältige Aufgaben anderer Dienste übernommen, damit Kinder und Jugendliche gut durch die Krise kommen. Ungeachtet ihrer eigenen physischen und psychischen Belastungssituationen waren die Mitarbeitenden für die Kinder und Jugendliche auch über das übliche Maß hinaus vor Ort. 
 
Corona wirkt wie ein Brennglas und weist auf die strukturellen Defizite der Kinder- und Jugendhilfe deutlich hin. Nach der Krise, ist vor der Krise, daher fordern wir langfristige Veränderungen. Dazu gibt es eine ausführliche Stellungnahme vom Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL:
 
  • 1. Soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung 
Dies bedeutet, dass Hilfen – zum Beispiel das Bildungspaket - für alle jungen Menschen gleichermaßen zugänglich sein müssen. Junge Menschen in den Erziehungshilfen dürfen den Anschluss, als sogenannte digital natives, nicht verpassen. Finanzmittel müssen für Ausstattung und Teilhabemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. 
  • 2. Angemessene Personalschlüssel 
Die Hilfen zur Erziehung betreuen junge Menschen in psychosozialen Risikolagen und führen diese – wenn möglich – zurück in ihre Familien. Sie fangen in Krisenzeiten den Ausfall anderer Systeme auf und benötigen hierzu einen personellen Puffer, um kurzfristig akute Krisensituationen zu bewältigen. Während die Anforderungen an die Fachkräfte stetig steigen, nehmen die Angebote, die ebenfalls auf die wenigen Fachkräfte zugreifen zu. Angemessene Personalschlüssel in den Erziehungshilfen führen zu attraktiven Arbeitsbedingungen.
  • 3. Eigene fachliche und arbeitsrechtliche Konzepte für die Angebote der erzieherischen Hilfen 
Dies bedeutet die Schaffung einheitlicher landesweiter Regelungen, die städte- und ämterübergreifende Gültigkeit hat. Die arbeitsrechtlichen Regelungen stimmen mit der lebensweltlichen Realität in den stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen nicht überein. 
  • 4. Finanzielle Absicherung in allen Angeboten der erzieherischen Hilfen
Dies bedeutet, dass alle Maßnahmen, die im Auftrag der öffentlichen Träger erfüllt werden, kostendeckend finanziert werden müssen.  

Ihr/e Ansprechpartner/in
Kerstin Schwabl
Geschäftsfeld Familie und junge Menschen