17. Juni 2021

Welttag des Flüchtlings 2021

Die Menschenwürde wahren

Die Genfer Flüchtlingskonvention wird 70 Jahre alt. Sie hat viele geflüchtete Menschen geschützt. Doch gegen ihren humanitären Geist wird in Europa und Deutschland immer wieder verstoßen, kritisiert Jens Rautenberg, Geschäftsfeldleiter Flucht, Migration und Integration bei der Diakonie RWL. Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni spricht er über das Abkommen, Asylrecht und Abschiebungen.

  • Diakonie RWL-Flüchtlingsexperte Jens Rautenberg mit der Genfer Flüchtlingskonvention (Foto: Diakonie RWL)
  • Diakonie RWL-Flüchtlingsexperte Jens Rautenberg vor einer Weltkarte (Foto: Diakonie RWL)
  • Menschen auf der Flucht (Foto: Shutterstock)

Herr Rautenberg, die Genfer Flüchtlingskonvention ist stark von den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs geprägt. Welche Bedeutung hat sie heute noch?

Dieses Abkommen war nach zwei Weltkriegen die erste Zusicherung, dass Flüchtende vor Kriegen und Staatskrisen geschützt werden müssen und auch dann die Menschenrechte gelten. Zum ersten Mal wurde eine rechtlich verbindliche Regelung geschaffen, die die Grundlage für den individuellen Flüchtlingsschutz ist, wie wir ihn heute kennen. Ganz entscheidend finde ich das "Non-Refoulement", also das Verbot der Zurückweisung in ein Land, in dem einer Person Verfolgung droht. Doch genau dieses Zurückweisungsverbot sehen wir als Diakonie im geplanten europäischen "Pakt zu Migration und Asyl", den die EU-Kommission im letzten Jahr vorgeschlagen hat, gefährdet.

Warum?

Danach sollen geflüchtete Menschen in sogenannten Grenzverfahren in internationalen Zonen auf EU-Boden "vorüberprüft" werden. Man behandelt sie rechtlich dann so, als seien sie noch nicht in der Europäischen Union. Als "Nichteingereiste" haben sie aber keinen Zugang zum Rechtsschutz. Der ganze Pakt ist darauf fixiert, Menschen davon abzuhalten, tatsächlich in die EU-Staaten einzureisen und dort einen Asylantrag zu stellen. Die Verfahren sollen möglichst schnell an den Außengrenzen abgewickelt werden. Erfahrungen aus Südeuropa zeigen aber: Beschleunigte Verfahren sind fehleranfällig und werden oft oberflächlich und willkürlich geführt. Es geht hier um Abschreckung statt um eine faire und menschenwürdige Asylpolitik wie sie in der Genfer Konvention gefordert wird.

Flüchtlingsfamilie in einer deutschen Landesunterkunft (Foto: Shutterstock)

Bis zu zwei Jahre leben Flüchtlingsfamilien in einer deutschen Landesunterkunft.

Aber auf beschleunigte Asylverfahren setzt Deutschland mit den zentralen Aufnahmeeinrichtungen in den Ländern doch auch?

Zwar lassen sich die deutschen Einrichtungen nicht mit den bereits bestehenden Lagern an den EU-Außengrenzen vergleichen, aber auch hier soll möglichst schnell entschieden werden, wer bleiben kann und wer gehen muss. Meist gelingt das aber nicht. Bis zu zwei Jahre leben die geflüchteten Menschen weitgehend isoliert in diesen Unterkünften. Für Familien, Kinder und Jugendliche ist das besonders zermürbend. Derartige Ausgrenzungen widersprechen auch dem Geist der Genfer Flüchtlingskonvention. Geflüchtete Menschen wären besser von Anfang an in den Kommunen aufgehoben, wo sie die Chance haben, die deutsche Gesellschaft kennenzulernen und sich zu integrieren.

Ist es dann aber nicht umso härter, wenn sie wieder abgeschoben werden?

Abschiebungen sind immer hart, denn die meisten geflüchteten Menschen haben viel auf sich genommen, um hierher zu kommen. Daher ist es ja so wichtig, dass wir sorgsam und rechtssicher entscheiden. Und das kann dauern. Schon in dieser Zeit sollten Geflüchtete die Möglichkeit erhalten, deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben und sich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu orientieren. 

Das macht auch deshalb Sinn, weil Abschiebungen in nicht wenigen Fällen über eine längere Zeit ausgesetzt werden. Etwa, wenn ihr Leben im Herkunftsland gefährdet ist, Pässe fehlen oder Erkrankungen eine Rückführung verbieten. Auch wer eine Ausbildung macht oder arbeitet, kann inzwischen über eine Duldung mittelfristig einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Da ist es in NRW in der letzten Zeit zu Verbesserungen gekommen. Diese Verfahren sind aber sehr komplex. Um sie erfolgreich zu durchlaufen, brauchen die Geflüchteten eine qualifizierte Beratung.

Abschiebungsschild auf dem Boden (Foto: Shutterstock)

Menschen abzuschieben, weil sie aus einem "sicheren" Herkunftsland kommen, ist nicht im Sinn der Genfer Konvention, kritisiert Jens Rautenberg.

In der deutschen Asylpolitik wird seit den neunziger Jahren mit "sicheren" und "nicht sicheren" Herkunftsländern gearbeitet. Passt das zur Genfer Flüchtlingskonvention? 

Nein, es passt nicht zum Grundgedanken der Konvention. Sie stellt das individuelle Schicksal von Geflüchteten in den Mittelpunkt. Dem widerspricht es, bestimmte Staaten als "sicher" vor jeglicher Verfolgung einzustufen. Wir sehen diese Länderlisten seit langem kritisch, denn im Ergebnis beschneiden sie den Rechtsschutz gegen negative Asylentscheidungen extrem.

Dass auch Abschiebungen nach Afghanistan in "kleinem Umfang" und in als "sicher" eingestufte Regionen als zumutbar angesehen werden, ist schon ein Skandal. Als Diakonie fordern wir einen sofortigen Abschiebestopp. Unser Bundesverband hat jüngst eine Studie vorgelegt, die klar zeigt, dass Rückkehrern dort Gefahr für Leib und Leben, Verelendung und Verfolgung droht. 70 Prozent der aus Deutschland abgeschobenen Afghanen haben das Land auf dem Fluchtweg wieder verlassen. Sie befinden sich derzeit in einer verzweifelten Lage in Ländern wie Iran, Pakistan oder der Türkei.

Etwa 80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Braucht es da nicht eine andere Asyl- und Einwanderungspolitik in Europa?

Ja, wir müssen umdenken. Es ist nicht fair, die Staaten im Süden Europas mit der Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme alleine zu lassen. Doch auch mit einem derzeit viel diskutierten Verteilsystem, das sich nur an rechnerischen Quoten orientiert, kommen wir erkennbar nicht weiter. Die wirtschaftlich starken Staaten, die außerdem meist langjährige Erfahrung mit Zuwanderung haben, müssten sich stärker engagieren. Das ist ja auch in ihrem eigenen Interesse. In Deutschland fehlen uns junge Menschen. Wir haben in vielen wirtschaftlichen Bereichen einen akuten Fachkräftemangel. Wir sollten geflüchtete Menschen daher nicht als Belastung, sondern als Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft und des Wohlstandes unseres Landes ansehen. 

Das Gespräch führte Sabine Damaschke. Fotos: Christian Carls/Diakonie RWL, Shuttertock

Weitere Informationen

Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet und später von 149 Staaten unterzeichnet. Sie legt fest, welche Hilfe und Rechte Geflüchtete in dem Land erhalten sollen, das ihnen Schutz gewährt. In vielen Staaten ist das Abkommen die einzige Grundlage für die Aufnahme von Flüchtlingen. Laut Konvention ist ein Flüchtling eine Person, die wegen ihrer Herkunft, Religion, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt wird. 

Jens Rautenberg leitet seit Anfang 2021 das Diakonie RWL-Geschäftsfeld Flucht, Migration und Integration. Ein Arbeitsbereich, in dem er bereits von 1986 bis 2004 als Referent tätig war. Danach hat er verschiedene Koordinierungsaufgaben für die Diakonie RWL und die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW wahrgenommen. Jens Rautenberg hat Sozialwissenschaften studiert und seine Diplomarbeit über die Asylpolitik in der Bundesrepublik geschrieben.