1. September 2016

Abschiebungsbeobachtung

Hauptsache zurück – trotz Krankheit und Traumatisierung

Abgelehnte Asylbewerber werden in NRW immer häufiger trotz Krankheit und schwerer Traumatisierung in ihr Herkunftsland zurückgeflogen. Angesichts der hohen Zahl an Abschiebungen rücken die bisherigen humanitären Standards in den Hintergrund, so die Abschiebungsbeobachterin der Diakonie RWL, Dalia Höhne. Sie vermisst einen "ausnahmslos verantwortungsvollen Umgang" der Behörden bei der Abschiebung kranker Menschen.

Portrait

Dalia Höhne

Seit über vier Jahren arbeiten Sie als unabhängige Abschiebungsbeobachterin am Düsseldorfer Flughafen. In dieser Zeit ist die Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber von rund 1.200 auf knapp 3.600 im vergangenen Jahr gestiegen. Wie wirkt sich das aus?

Kein anderes Bundesland hat 2015 so viele Asylbewerber abgeschoben wie NRW, und dieser Trend hält auch 2016 an. Im vergangenen Jahr war ich bei insgesamt 224 Rückführungen dabei. In diesem Jahr waren es bis jetzt schon über 100. Durch die stark gestiegene Zahl der Abschiebungen sind die beteiligten Behörden am Flughafen natürlich stärker gefordert und auch belastet. Dennoch habe ich bislang keine Übergriffe oder grobe Behandlungen der Flüchtlinge erlebt. Sorge bereitet mir aber, dass bei den Sammelabschiebungen immer häufiger offensichtlich schwer erkrankte Asylbewerber dabei sind. Wenn ich es ihnen nicht direkt ansehe, dann erfahre ich es meistens über die Vielzahl verschreibungspflichtiger Medikamente, die sie dabei haben oder noch dringend benötigen.

Mit welchen Erkrankungen werden die Flüchtlinge abgeschoben?

Seit Einführung des Asylpakets II im Frühjahr 2016 sollen nur noch die Menschen von der Rückführung ausgenommen sein, die eine so schwerwiegende Erkrankung haben, dass diese sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Früher hatten die Behörden mehr Spielraum, um auf Kranke etwa mit einer Diabetes, starkem Bluthochdruck, Krebskranke oder HIV-positive Flüchtlinge Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der neuen Gesetzeslange ist dies heute meist kein Abschiebehindernis mehr. Auch psychisch kranke Asylbewerber, die schwer traumatisiert sind, werden abgeschoben. Ich habe auch schon Menschen gesehen, die mit einem Verband am Handgelenk zum Flughafen gebracht wurden, weil sie offenbar versucht hatten, sich selbst zu verletzen. Die Behörden hatten dies nur als "Behinderung staatlicher Gewalt" ausgelegt.

Vor einigen Wochen hat die Behauptung des Bundesinnenministers Thomas de Maizière, viele Mediziner würden Gefälligkeitsgutachten ausstellen und damit Abschiebungen verhindern, für Empörung unter den Ärzten gesorgt. Wie gehen die Mediziner tatsächlich mit Attesten um?

Ich bekomme mit, dass unter den Ärzten eine große Unsicherheit in Bezug auf die sogenannten Flugtauglichkeitsbescheinigungen besteht. Vor der neuen Asylgesetzgesetzgebung reichte ein medizinisches oder auch psychologisches Gutachten aus, das zum Beispiel den Schweregrad und die Folgen einer chronischen Erkrankung aufzeigte und dann dazu führen konnte, dass ein Asylbewerber erstmal nicht abgeschoben wurde. Jetzt werden nur noch Atteste akzeptiert, die in der Regel höchstens 14 Tage alt und nach strengen Formvorgaben ausgefüllt sind. Es ist fraglich, inwiefern Ärzte damit innerhalb kürzester Zeit und in den meisten Fällen ohne Unterstützung durch ausgebildete Dolmetscher akute oder chronische körperlich sowie psychische Erkrankungen, die einer Abschiebung entgegen stehen könnten, umfassend diagnostizieren oder ausschließen können sollen.

Dalia Höhne steht vor der Abflugtafel

Dalia Höhne am Düsseldorfer Flughafen

Welche Ärzte dürfen die Atteste ausstellen?

Es gibt Ärzte, mit denen die Behörden zusammenarbeiten und wo sie die Asylbewerber hinschicken. Mit der neuen Gesetzgebung liegt die Beweispflicht allerdings bei den Flüchtlingen. Sie müssen sich ein Attest besorgen, das ihre Fluguntauglichkeit bescheinigt. Da viele Ärzte die neuen asylrechtlichen Vorgaben häufig nicht kennen, ist das ein Problem. Gutachten von psychologischen Therapeuten werden gar nicht mehr akzeptiert. Das geht soweit, dass abgelehnte Asylbewerber sogar aus psychiatrischen Kliniken abgeschoben werden, die eigentlich ein Schutzraum für die betroffenen Menschen sein sollten. Das hat mir das Psychosoziale Zentrum in Düsseldorf berichtet, das schon viele Jahre traumatisierte Flüchtlinge behandelt.

Seit Oktober 2015 sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Was bedeutet das für erkrankte Asylbewerber?

Manche stehen dann mit einer Fluguntauglichkeitsbescheinigung da, die älter als 14 Tage ist, denn sie wissen ja nicht genau, wann sie abgeschoben werden. Das Attest wird im Regelfall nicht akzeptiert. Andere konnten sich nicht die Medikamente besorgen, die sie dringend brauchen. Wieder andere haben sie in der Hektik am Tag der Abschiebung in ihrer Unterkunft vergessen. In manchen Fällen können die fehlenden Medikamente durch die Begleitärzte am Flughafen noch kurzfristig besorgt werden. In anderen Fällen wurden die Menschen ohne Medikamente in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Es ist besonders problematisch, wenn es die Heilmittel dort nicht gibt oder sie nur sehr schwer zu organisieren sind. Diese abrupte Einstellung der medikamentösen Behandlung kann sehr gefährlich für die kranken abgeschobenen Asylbewerber werden.

Was erwarten Sie jetzt von den Behörden?

Die Auslegung und Umsetzung der asylrechtlichen Neuregelungen muss dringend verändert werden. Es ist höchste Zeit, sich von der vorherrschenden Fixierung auf die alleinige Flugreisefähigkeit zu distanzieren. Wir brauchen umfassende Standards auf Landes- und Bundesebene für die Abschiebungen abgelehnter kranker Asylbewerber. Es muss einen ausnahmslos verantwortungsvollen und humanen Umgang mit diesen Menschen geben. Dazu gehört für mich auf jeden Fall eine gründliche ärztliche und auch psychologische Untersuchung, die über ein "Haltbarkeitsdatum" von nur 14 Tagen hinausgeht, sowie genug Vorbereitungszeit, um Medikamente zu besorgen oder einzupacken.