Leitfaden "Vertrauliche Geburt"

Von "Adoption" bis "Zeitdruck" – Die gesetzlichen Regelungen der Vertraulichen Geburt sind komplex und stellen Schwangerschaftsberatungsstellen vor viele Herausforderungen. Schließlich sind die Beratungsfachkräfte nicht nur persönliche Ansprechpartnerin für die werdenden Mütter, sondern stehen ihnen auch als Organisations- und Steuerungsperson bei allen notwendigen Verfahrensschritten zur Seite. Dazu gehört etwa, die betroffenen Frauen im Krankenhaus anzumelden sowie alle beteiligten Behörden über die anstehende Geburt zu informieren.
Im Beratungsprozess muss die schwangere Frau nur einmal ihre Daten gegenüber der Beraterin angeben. Bei allen weiteren Schritten, zum Beispiel in der Klinik, verwendet sie ein Pseudonym. Nach der Geburt wird das Kind in der Regel einer Adoptiv-Pflegefamilie anvertraut. Die gesetzlichen Regelungen zur vertraulichen Geburt stellen sicher, dass eine Frau ihr Kind mit medizinischer Begleitung gebären kann und das Kind mit 16 Jahren die Möglichkeit der Auskunft über seine leibliche Mutter erhält.
Etwa 100 Vertrauliche Geburten im Jahr
Die Begleitung einer Vertraulichen Geburt wird nicht sehr häufig abgerufen. Jährlich verzeichnen die Beratungsstellen etwa 100 Fälle im gesamten Bundesgebiet. Um Sicherheit in der Begleitung und im Handeln zu gewährleisten, wurde für die Evangelischen Schwangerschaftsberatungsstellen im Bereich der Diakonie RWL ein Coachingpool mit drei Kolleginnen eingerichtet, die für fachliche Rückfragen zur Verfügung stehen.
An dem hier veröffentlichen Leitfaden, in dem mit Oberbegriffen von A – Z das Verfahren der Vertraulichen Geburt erläutert wird, haben die Beraterinnen des Coachingpools federführend mitgewirkt.
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