Hohe Energiepreise: Staatliche Hilfen für soziale Einrichtungen

So hilft der Staat sozialen Einrichtungen

An dieser Stelle finden Sie gesammelte Informationen von Diakonie, Kirche, Bund und Ländern zu Entlastungen für soziale Einrichtungen.

  • Geldscheine und Energiezähler

Seit dem Angriffskrieg Wladimir Putins auf die Ukraine haben fast alle Weltregionen mit exorbitant gestiegenen Energiekosten zu kämpfen. Um diese Belastungen einzudämmen, haben die Regierungen des Bundes und der Bundesländer umfangreiche Entlastungspakete mit einem Volumen von mehr als 300 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Die Refinanzierungsmechanik folgt dabei diesem Grundmuster: Wenn der Bund gesetzlich die Regelfinanzierung übernimmt (z.B. für die Energiekosten der Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen über die Kranken- bzw. Pflegekassen), dann kann er auch jetzt direkt unterstützen. In denjenigen Hilfebereichen, in denen die Länder und Kommunen die Regelfinanzierung abdecken, sind sie auch jetzt in der Krise gefragt. Hierzu stehen noch nähere Informationen aus Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland aus. An dieser Stelle veröffentlichen wir die wichtigsten Informationen (Links zu Hintergründen, Gesetzen und Verordnungen) für Sie. 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Klarstellung von Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg bezüglich der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende und Versorgungsempfänger (Auszüge aus Schreiben vom 6. März 2023)
 
"… Ich möchte klarstellen, dass die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zweckgebunden ist. Ihre Auszahlung ist nicht davon abhängig, ob die Berechtigten tatsächlich hohen Preissteigerungen im Energiebereich ausgesetzt waren. Sie wird auch nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet. Es steht den Rentnerinnen und Rentnern vielmehr frei, über die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro nach ihrem Belieben zu verfügen. Ein Einbehalt ist daher nicht zulässig.
Aus Medienberichten ist bekannt, dass einige Träger, die Anspruch auf die Energiepreispauschale erheben, diese als Spende zur Deckung ihrer Energiekosten erbitten beziehungsweise sogar einbehalten. Dieses Vorgehen ist unzulässig angesichts der Energiepreisbremsen und der Einrichtung eines besonderen Hilfsfonds für stationäre Pflegeeinrichtungen auch nicht begründbar. …"

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