28. September 2015

Betreuungsvereine auf dem Prüfstand

Standards für gute Arbeit schaffen

Immer mehr Menschen in Deutschland können sich nicht um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern, weil sie alt, krank oder behindert sind. Unter dem Dach der Diakonie RWL gibt es knapp 60 Betreuungsvereine, die diese Aufgabe übernehmen. Sie leisten schon seit vielen Jahren gute Arbeit, aber nachprüfbar war das bislang nicht. Jetzt hat ein Projekt erstmals Qualitätsstandards entwickelt und Zertifikate vergeben.

In der sozialen Arbeit werden sie als oft „Schreibtischtäter“ angesehen, die täglich Berge von Akten bearbeiten müssen und daher so gar nicht dem Image des Helfers entsprechen, der sofort vor Ort ist, wenn es brennt. Tatsächlich übernehmen die rechtlichen Betreuer eine besondere Tätigkeit in den Wohlfahrtsverbänden. Bei Evangelischen Betreuungsvereinen angestellt, übernehmen sie die rechtlichen Angelegenheiten für alte, kranke oder behinderte Menschen, die sich selbst nicht mehr darum kümmern können. Sie regeln ihre finanziellen Angelegenheiten und helfen beim Umgang mit Behörden, Versicherungen, Krankenkassen oder auch Vermietern. Eine Tätigkeit, die viel Schreibarbeit und Aktenstudium erfordert, sich aber darin längst nicht erschöpft.

Auszeichnungen für sieben Vereine

„Viele Mitarbeitende der Betreuungsvereine sind sehr engagiert und die Gerichte wissen das auch“, beobachtet Waltraud Nagel, Referentin bei der Diakonie RWL. „Aber wie sie es tun, ist bislang noch nie überprüft worden.“ Daher hat die Diakonie RWL vor drei Jahren ein Modellprojekt gestartet, in dem zehn Betreuungsvereine ihre tägliche Arbeit unter die Lupe genommen, nach bestimmten Kriterien überprüft und weiterentwickelt haben. Sieben der zehn Vereine - darunter Bielefeld, Lüdenscheid/Plettenberg, Minden, Saarbrücken, Wesel, Wetzlar und Wuppertal - erhielten jetzt dafür ein Zertifikat.

„Uns ist es wichtig, dass die betreuten Menschen die rechtliche Betreuung als gute Dienstleistung wahrnehmen“, erklärt Waltraud Nagel. „Dazu gehören bestimmte Qualitätskriterien, die sowohl für die Betreuten, deren Angehörige als auch die Gerichte transparent und überprüfbar sind.“ Als Beispiel nennt Nagel regelmäßige Sprechzeiten sowie Besuche bei den betreuten Menschen, etwa im Pflegeheim. Die Kontoverwaltung müsse transparent sein. Betreute und ihre Angehörigen sollten Beschwerde einlegen können, wenn sie mit der Amtsführung des Betreuers nicht einverstanden seien, betont die Referentin.

Qualitätskriterien als „besonderes Markenzeichen“

Nagel bezeichnet diese überprüfbaren Qualitätskriterien als ein „besonderes Markenzeichen“ im Bereich der rechtlichen Betreuung, die in Deutschland für rund 1,3 Millionen Menschen geleistet wird. In den vergangenen Jahren hat es einen großen Anstieg gegeben, weil immer mehr Menschen alt und dement sind, aber auch die Zahl psychischer Erkrankungen zugenommen hat. Bei den 61 Betreuungsvereinen, die sich unter dem Dach der Diakonie RWL um diese Menschen kümmern, arbeiten rund 300 hauptamtliche Mitarbeiter. Sie betreuen nicht nur jeweils zwischen 40 und 50 Klienten, sondern begleiten auch mehrere Tausend ehrenamtliche Betreuer. „Das ist ein anspruchsvoller Job, für den die Mitarbeiter gut ausgebildet und fortgebildet werden müssen.“

Bei den Evangelischen Betreuungsvereinen sind überwiegend Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit abgeschlossenem Studium tätig. Damit unterscheiden sie sich deutlich von den freiberuflich tätigen Betreuern, die aus allen möglichen Berufen kommen. Mit gutem Grund, meint der Vorsitzende des Fachverbands der Diakonie RWL, der Wuppertaler Diakoniedirektor Martin Hamburger im Gespräch mit der Diakonie RWL. „Unsere fachliche Ausrichtung ist ein Vorteil, denn die Menschen, die in unserer Obhut sind, mussten zum Teil schwere Schicksalsschläge verkraften.“ Hamburger definiert die Tätigkeit in den evangelischen Vereinen daher als „eine menschliche Betreuung unter juristischen Bedingungen.

Existenzkrise der Betreuungsvereine stoppen

Eine Arbeit, die immer umfangreicher wird, aber finanziell schlecht ausgestattet ist. Der Bundesgesetzgeber hat die Vergütung festgelegt, die Gelder aber seit Juli 2005 eingefroren. „Mit dem Ergebnis“, so betont Hamburger, „dass 44 Betreuungen pro Vollzeitstelle nötig sind, damit ein Verein überleben kann.“ Inzwischen werden die ersten Betreuungsvereine bereits aufgelöst, zum Beispiel in Duisburg und Köln. „Wir befinden uns derzeit in einer großen Existenzkrise und kämpfen deshalb darum, dass der Bund endlich mehr Geld für diesen wichtigen Arbeitsbereich in die Hand nimmt.“

Dass die Evangelischen Betreuungsvereine trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen gute Arbeit leisten, hätten sie mit dem Projekt unter Beweis gestellt, sagt Waltraud Nagel. „Wir bieten professionelle Arbeit durch qualifizierte Fachkräfte in einem organisierten, verlässlichen Rahmen. Dafür erwarten wir eine angemessene staatliche Unterstützung.“