Neues Diakoniegesetz ermöglicht Fusion
Abstimmung auf der rheinischen Synode (Foto: ekir)
Das neue Diakoniegesetz stellt eine seltene Ausnahme dar. Sein Text hat fast den gleichen Wortlaut wie die entsprechenden Gesetze in Westfalen und Lippe. Die neue juristische Grundlage wurde notwendig, weil sich die bisherige Konstruktion dreier diakonischer Werke mit einem gemeinsamen Verein Diakonie RWL im Alltag als zu komplex erwies. Das Diakoniegesetz biete nicht nur eine verlässliche Grundlage für den sogenannten Verschmelzungsprozess, begrüßte Udo Blank, Mitglied des Vorstands der Diakonie RWL, den Beschluss. "Es ist auch eine gute Grundlegung für diakonisches Handeln auf allen Ebenen kirchlichen Lebens."
Im Gesetzestext wird betont, dass der diakonische Auftrag der Kirche sowohl von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und kirchlichen Verbänden, als auch durch rechtlich selbständige Träger und die Landeskirche gemeinsam getragen wird. Zwischen allen diakonisch Tätigen ist darum eine enge Vernetzung gefordert.
Region statt Kirchenkreis
Auch Landeskirchenrätin Katja Wäller freute sich über die Zustimmung zum Gesetz: "Wir stärken mit der neuen Regelung die Diakonie RWL als Spitzenverband. Aber auch die Bedeutung regionaler Diakonischer Werke als örtliche Wohlfahrtsverbände wird unterstrichen." Die regionalen Werke sollen in der Regel die Vertretung der Diakonie in der Region gegenüber den staatlichen, kommunalen, kirchlichen und anderen Stellen wahrnehmen. Dazu sollen regionale diakonische Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, in denen alle Mitglieder der Diakonie RWL aus einer bestimmten Region zusammenkommen. Bewusst ist im Gesetz von "Region" die Rede und nicht von "Kirchenkreis", da es vor Ort für die diakonische Praxis sinnvoll sein kann, sich an politischen und nicht an kirchlichen Gebietsgrenzen zu orientieren.
Udo Blank
"Als Diakonie stehen wir vor zahlreichen sozialpolitischen Herausforderungen, von denen die Flüchtlingshilfe nur die Spitze des Eisbergs ist", betonte Blank. Da sei es notwendig, dass es eine solide Basis und flexible Struktur für die Arbeit gibt. "Beides bietet dieses Diakoniegesetz." Es bildet die juristische Basis für die noch zu verabschiedende Satzung der Diakonie RWL als auch für Satzungen und Ordnungen bestehender regionaler Diakonischer Werke. In der Satzung der Diakonie RWL wird konkretisiert, was im Diakoniegesetz angelegt ist, zum Beispiel der Einfluss der Landeskirchen auf die Diakonie RWL.
Finanzierung der Kitas im Fokus
Neben dem Diakoniegesetz hat die Landessynode weitere diakonische Themen beraten. Die Kirchenleitung und das Diakonische Werk sollen sich bei der Landesregierung und dem Landtag Nordrhein-Westfalens für Rahmenbedingungen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen einsetzen, die die Trägervielfalt erhalten. Ein künftiges Gesetz zur Finanzierung der Kindertagesstätten soll unter anderem die Senkung der Betriebskosten-Eigenanteile erreichen, die von den kirchlichen Trägern aufzubringen sind.
Diakonische Themen werden künftig statt in der Kirchenleitung in einer neuen Abteilung im Landeskirchenamt behandelt. Diese Änderung wurde nötig, weil künftig nur noch vier statt fünf Theologen hauptamtlich in der Kirchenleitung vertreten sind. Die Synode beschloss eine entsprechende Änderung der Kirchenordnung. Damit einher geht die Reduzierung der Zahl der Abteilungen im Landeskirchenamt Düsseldorf von sechs auf fünf. Über die genaue Zuteilung der Zuständigkeiten entscheidet die Kirchenleitung noch.
Bis Freitag ist die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland in Bad Neuenahr für sechs Tage zusammengekommen, um über zahlreiche Kirchengesetze und Vorlagen zu beraten. Trotz kräftig steigender Kirchensteuereinnahmen setzt die rheinische Kirche ihren strikten Sparkurs fort. Im vergangenen Jahr wurden mindestens 70 Millionen Euro mehr eingenommen als ursprünglich erwartet, in diesem Jahr rechnet die zweitgrößte deutsche Landeskirche mit einem weiteren Zuwachs auf dann rund 720 Millionen Euro. Die rheinische Kirche erstreckt sich über Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. Sie hat 2,65 Millionen Mitglieder. Die 719 Gemeinden sind in 38 Kirchenkreisen zusammengeschlossen.