12. Dezember 2016

Hauptversammlung der Diakonie RWL

Gut aufgestellt für 2017

Den Haushaltsentwurf für 2017 und eine neue Beitragsordnung haben die Delegierten in Dortmund auf der Hauptversammlung der Diakonie RWL beschlossen. Danach sollen ab 2018 nahezu alle Mitglieder den Mitgliedsbeitrag auf der gleichen Berechnungsgrundlage von 50 Euro je vollzeitbeschäftigtem Mitarbeitenden entrichten. Es war die erste Sitzung nach der vollzogenen Verschmelzung der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. 

Portrait

Thomas Oelkers und Christian Heine-Göttelmann (Foto von der Hauptversammlung im Juni 2016)

Die anwesenden 64 Delegierten wurden auch über den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsrates unterrichtet, im Jahr 2019 alle Arbeitsbereiche an den Standort Düsseldorf zu verlegen, und entsprechend die Standorte in Münster und Köln zu schließen. Allen dortigen Mitarbeitenden ist ein Arbeitsplatz in Düsseldorf zugesichert.

Jens Gerlach von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein informierte die Delegierten über die Finanzlage des verschmolzenen Werkes und die finanziellen Auswirkungen der mit der Erweiterung der Düsseldorfer Geschäftsstelle und dem Umzug der Mitarbeitenden verbundenen Kosten. Demnach können aufgrund der sehr zufriedenstellenden Finanzlage des Werkes diese und weitere zu erwartende Belastungen in den kommenden Jahren ohne nennenswerten Substanzverlust aufgefangen werden.

Ärger um Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen

Zu dem vorliegenden schriftlichen Bericht über die fachliche Arbeit des Spitzenverbandes im ablaufenden Jahr erläuterte der Vorstand unter anderem die aktuellen Entwicklungen bei der Umstellung der Berechnung der Investitionskosten in den stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Danach hinkt das vom Pflegeministerium in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden eingerichtete aufwändige Verfahren dem vorgesehenen Zeitplan hoffnungslos hinterher. Mit der Folge, dass für mehr als 1.600 Pflegeeinrichtungen in NRW die neuen Bescheide erst in den kommenden Monaten oder noch später zu erwarten sind.

Die Träger können ihren Bewohnern damit nur äußerst vage mitteilen, wie hoch ihr Beitrag an den Investitionskosten künftig ausfallen wird. In einer Broschüre des Ministeriums an die Bewohnerinnen und Bewohner wird versucht, die Lage zu erläutern, wobei allerdings den Trägern der Vorwurf gemacht wird, sie hätten in der Vergangenheit, als ein pauschales Abrechnungsverfahren galt, Mittel vielfach zweckwidrig verwendet.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und mit ihr die Diakonie hat sich gegen diese Unterstellungen verwahrt und den Trägern ihrer Einrichtungen empfohlen, die Broschüre nicht zu verwenden. Vorschläge der Freien Wohlfahrtspflege, dem gesamten Verfahren einen längeren Zeitraum einzuräumen und die bisherigen Bescheide weiter gelten zu lassen, hat das Ministerium bis heute beharrlich abgeblockt.

Bundesteilhabegesetz: Chancen nutzen, Risiken begrenzen

Michael Conty von bethel regional stellte den Delegierten das vom Bundestag vor wenigen Tagen beschlossene neue Bundesteilhabegesetz vor. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, hat die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Lichte der UN-Behindertenrechtskonventionen zum Ziel. Gleichzeitig soll die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe verbessert werden, um keine neue Ausgabendynamik aufgrund der demographisch bedingten Entwicklungen entstehen zu lassen.

Conty kam zu dem Schluss, dass das Gesetz auf den letzten Metern noch einige Verbesserungen und eine klarere Kontur erfahren hat. Es gelte jetzt durch handwerklich gute, fachlich begründete und in tragfähigen Bündnissen eingebundene Umsetzungsarbeit Chancen zu nutzen und Risiken zu begrenzen. Im Zuge der notwendigen Landesrahmenvereinbarungen sowie auch der Vereinbarungen auf Einrichtungsebene komme es darauf an, die verschiedenen Vorgaben so umzusetzen, dass wenigstens einen Teil der ursprünglichen Ziele des Gesetzes zum gegenseitigen Vorteil gestaltet werden können. Darauf sollten nun alle Beteiligten – Leistungs- bzw. Kostenträger, Leistungsberechtigte und die Träger der Einrichtungen als Leistungserbringer – hinwirken, erklärte Conty.

Text: Jens Rautenberg