Gesundheits- und Krankenpfleger*in

Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten nicht nur in Krankenhäusern. Sie sind unter anderem in Ambulanzen, in Arztpraxen, bei Krankenkassen, in der häuslichen Pflege, im Altenheim, in Rehabilitationskliniken und in Projekten der Entwicklungshilfe tätig. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung seit dem 01.01.2004 integriert, dass heißt, die Ausbildungsinhalte und Einsatzvorgaben der Gesundheits- und Krankenpflege sind mit denen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege identisch. Erst im dritten Ausbildungsjahr wird differenziert.

Die Aufgabenschwerpunkte werden gegliedert in eigenverantwortliche Aufgaben (unter anderem die geplante, fachgerecht durchgeführte Pflege), mitwirkende Aufgaben (zum Beispiel in der Diagnostik, der Therapie und Rehabilitation), Aufgaben, die interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen gemeinsam bearbeitet werden, wie beispielsweise die Entwicklung von berufsübergreifenden Lösungen von Gesundheitsproblemen. Die wichtigste Aufgabe ist die unmittelbare, kompetente Betreuung von Patienten. Im Einzelnen heißt das zum Beispiel Gesunde und Kranke zu motivieren und dabei zu unterstützen ihre Gesundheit zu erhalten bzw. wiederzuerlangen, Angehörige von Patienten und Pflegebedürftigen fachkompetent zu beraten und anzuleiten, an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Pflegemethoden und Pflegetechniken auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu arbeiten sowie Schülerinnen und Schüler im Pflegeberuf und Assistenzpersonal sach- und fachgerecht anzuleiten. Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist bundesweit einheitlich geregelt und unterliegt dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV vom 10.11.2003) (siehe am Ende des Textes)

Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Ausbildungsgang "staatlich anerkannte*r Gesundheits- und Krankenpflegerin" sind:

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes 
  • der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
  • der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene andere Ausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Wo findet die Ausbildung statt?

Der theoretische und praktische Unterricht (2.100 Unterrichtsstunden) wird an staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen vermittelt. Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Gesundheitsbehörden, Hospizen) statt. Im dritten Ausbildungsjahr, in der Differenzierungsphase, vertiefen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen ihre Kenntnisse in der Inneren Medizin, der Chirurgie sowie in der Psychiatrie. Die Adressen der evangelischen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.

Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen

Typische Qualifizierungslehrgänge aus dem Bereich der Anpassungsweiterbildung sind beispielsweise Bobath-Kurse, Kinästhetik, Praxisanleitung, transkulturelle Pflege, EDV-Kurse, Arbeitsorganisation, Hygiene, Kommunikation und Gesprächsführung, Palliative Pflege, Pflegeplanung und -dokumentation, Evaluation oder Validation.

Beispiele für Aufstiegsweiterbildungen sind Fachweiterbildung für Anästhesie und Intensivpflege, Gerontopsychiatrie, häusliche Intensivpflege, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Psychiatrie oder zur Hygienefachkraft, Fachkraft zur Leitung einer Funktionseinheit, als Qualitätsmanager im Gesundheitswesen, Auditor und Wundmanager.

Liegt eine den Zulassungsvoraussetzungen entsprechende Fachhochschul- oder Hochschulreife vor, können Pflegefachkräfte eine akademische Aus- und Weiterbildung anstreben. An Fachhochschulen werden Studiengänge im Bereich der Pflegewissenschaften, des Pflegemanagements und der Pflegepädagogik, sowie Gesundheitsmanagement und betriebswirtschaftliche Studiengänge im Gesundheitswesen, Gesundheits- oder Medizininformatik angeboten. Die Studiengänge enden je nach Ausprägung mit dem akademischen Grad des Bachelors oder Masters. An Universitäten ist die Promotion im Bereich Pflegewissenschaften zum "Dr. rer. cur." (rerum curae) möglich.