Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen arbeiten im stationären Bereich von Kinderkliniken, in Kinderabteilungen von Allgemeinkrankenhäusern, in Ambulanzen, Arztpraxen, in Familien, Kurheimen, heilpädagogischen Einrichtungen sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung seit dem 01.01.2004 integriert, d. h. die Ausbildungsinhalte und Einsatzvorgaben der Gesundheits- und Krankenpflege sind mit denen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege identisch. Erst im dritten Ausbildungsjahr wird differenziert. Daraus folgt, dass sich die Aufgabenbereiche der Gesundheits- und Krankenpflege und die der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege nicht wesentlich unterscheiden. Die Differenzierung erfolgt über die Zielgruppe Kinder und ihre Angehörigen.
Die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger übernehmen die pflegerische Betreuung von gesunden, akut oder chronisch kranken Kindern aller Altersstufen bis zum ca. 16. Lebensjahr.
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger ist bundesweit einheitlich geregelt und unterliegt dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV vom 10.11.2003) (siehe Ende des Textes).
Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Ausbildungsgang "staatlich geprüfte*r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in" sind:
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes oder
- der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung oder
- den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
- der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene andere Ausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Wo findet die Ausbildung statt?
Der theoretische und praktische Unterricht (2.100 Unterrichtsstunden) wird an staatlich anerkannten Kinderkranken- und Krankenpflegeschulen vermittelt. Die praktische Ausbildung findet in den ersten beiden Jahren in Krankenhäusern, Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Gesundheitsbehörden, Hospizen) statt.
Im dritten Ausbildungsjahr, in der Differenzierungsphase, werden Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen in unterschiedlichen Fachabteilungen für kranke Kinder ausgebildet, zum Beispiel in der Neonatologie, in der Kinderchirurgie sowie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die vollständigen Adressen der evangelischen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.
Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen
Die Weiterbildungsmöglichkeiten in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind im Wesentlichen mit denen in der Gesundheits- und Krankenpflege identisch. Es besteht in vielen Weiterbildungen die Möglichkeit, einen pädiatrischen Schwerpunkt zu wählen.