Altenpfleger*innen betreuen und pflegen ältere Menschen, die hilfsbedürftig sind. Sie unterstützen diese bei der Gestaltung der alltäglichen Aufgaben und Verrichtungen. Sie beraten die alten Menschen und ihre Angehörigen. Sie motivieren zu sinnvoller Beschäftigung und Lebensgestaltung und nehmen pflegerisch-medizinische Aufgaben wahr.
Altenpflegerinnen und Altenpfleger sind in stationären Einrichtungen der Altenpflege (zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, geriatrischen und gerontopsychiatrischen Kliniken, Hospizen), in teilstationären Einrichtungen (zum Beispiel Tages-, Kurzzeitpflegeheimen) und ambulanten Diensten und Einrichtungen (zum Beispiel Diakonie-, Sozialstationen, Altentages- und Altenbegegnungsstätten) tätig.
Aufgaben von Altenpflegefachkräften sind es, die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten und das Wohlbefinden alter Menschen zu erhalten, zu stärken und/oder wieder herzustellen. Die selbstständige und eigenverantwortliche Altenpflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen schließt pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen sowie soziale Betreuung ein. Sie umfasst ferner die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung, die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung, die umfassende Begleitung Sterbender, die Anleitung von Hilfskräften in der Pflege, die Beratung und Betreuung von alten Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten, Hilfestellung bei einer eigenständigen Lebensführung, die Förderung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.
Die Ausbildung zur Altenpflegerin zum Altenpfleger ist bundesweit einheitlich geregelt und unterliegt dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers vom 26.11.2002.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Zugang zur staatlich anerkannten Ausbildung ist
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- sowie eine abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
Dauer der Ausbildung
Die Altenpflegeausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeitform bis zu fünf Jahren.
Wo findet die Ausbildung statt?
Der theoretische Unterricht von insgesamt 2.100 Stunden wird in einem Fachseminar für Altenpflege bzw. an einer Fachschule für Atenpflege erteilt.
Die Fachseminare tragen die Gesamtverantwortung für die Ausbildungsgänge und gestalten die Theorieanteile. Die curriculare Arbeit gründet sich auf ein gemeinsames Rahmencurriculum und garantiert eine vergleichbare Ausbildung auf einem hohen Qualitätsniveau. Nahezu alle 33 evangelischen Fachseminare für Altenpflege sind nach DIN ISO 9001:2008 und AZWV zertifiziert.
Die praktische Ausbildung überwiegt und umfasst 2.500 Stunden. Ausbildungsträger ist eine stationäre oder eine ambulante Pflegeeinrichtung (oder im Einzelfall eine Behinderteneinrichtung). Mit der Pflegeeinrichtung wird der Ausbildungsvertrag geschlossen. Die Pflegeeinrichtung finanziert die Ausbildungsvergütung für die Dauer der Ausbildung. Zur praktischen Ausbildung gehören neben den Pflichteinsätzen in der stationären und in der ambulanten Altenpflege auch verpflichtende Einsätze in der Geriatrie und in der Gerontopsychiatrie.
Abschnitte der praktischen Ausbildung können in folgenden weiteren Einrichtungen, in denen alte Menschen betreut werden, stattfinden:
- psychiatrische Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung,
- allgemeine Krankenhäuser, insbesondere mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder geriatrische Fachkliniken;
- geriatrische Rehabilitationseinrichtungen und
- Einrichtungen der offenen Altenhilfe.
Die Träger der Altenpflegeausbildung sind - in Kooperation mit weiteren Praxisstellen und mit den Fachseminaren für Altenpflege - für die praktische Ausbildung verantwortlich. Die Vermittlung der praktischen Ausbildung geschieht durch qualifizierte Praxisanleitungen. Fachseminare für Altenpflege gewährleisten durch regelmäßige Beratung der Praxisanleitungen und durch Praxisbegleitung eine enge Verzahnung der praktischen und theoretischen Ausbildung
Für die dreijährige Ausbildung zum*zur Altenpfleger*in stehen der Diakonie jährlich rund 2.300 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die vollständigen Adressen der evangelischen Fachseminare für Altenpflege beziehungsweise der Fachschulen für Altenpflege im Bereich der Diakonie RWL finden Sie am Ende des Textes.
Entwicklungsperspektiven und Qualifizierungsoptionen
Eine berufliche Ausrichtung als Pflegesachverständige*r (zum Beispiel Medizinischer Dienst der Pflegeversicherungen), als Pflegeberater*in (zum Beispiel in Pflegestützpunkten) oder in der Prävention (zum Beispiel Stress und Suchtbewältigung im Alter) gewinnt für Altenpflegefachkräfte neben den vorgenannten klassischen Einsatzfeldern zunehmend an Bedeutung.
Eine an die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegefachkraft anschließende Hochschulausbildung als Bachelor-Studiengang (BA), zum Beispiel in den Ausrichtungen Pflegepädagogik, Pflege- und Gesundheitsmanagement oder Pflegewissenschaft, ist bei entsprechender Zugangsvoraussetzung (Fachhochschulreife) oder über den Weg einer Zulassungsprüfung möglich.
Berufsbegleitende Weiterbildungsgänge befähigen Altenpflegefachkräfte zum Aufstieg in leitende Funktionen, wie zum Beispiel zur „Verantwortlichen Pflegefachkraft“, als Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung. Mit erweiternden Modulen kann die Befähigung zur Heimleitung erlangt werden. Auch zur Praxisanleitung können sich Altenpflegefachkräfte über eine standardisierte Weiterbildung qualifizieren lassen.
Zur Erweiterung der fachlichen Kompetenz steht eine breite Angebotspalette unterschiedlicher Themenschwerpunkte zur Verfügung. Häufig nachgefragte Weiterbildungsangebote sind die Themen Gerontopsychiatrie, Casemanagement, Qualitätsmanagement, Palliativpflege etc.