22. September 2016

Mehr Mitbestimmung in Werkstätten

Projekt für Werkstatträte startet

Die Werkstatträte in NRW – das sind die „Betriebsräte“ der behinderten Beschäftigten in Werkstätten – wünschen sich seit langem Unterstützung für ihre landesweite politische Vertretung. Sie möchten ihre Arbeit professionalisieren und weiterentwickeln. Die Diakonie RWL und der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW starten jetzt ein Projekt für mehr Partizipation von Beschäftigten in Werkstätten.

Es wird von allen Werkstätten in NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt. Die Diakonie RWL koordiniert das Projekt, das über drei Jahre läuft. Werkstatträte gibt es in den Behindertenwerkstätten seit Juni 2001. Sie bündeln und vertreten die Interessen der insgesamt etwa 78.000 Werkstattbeschäftigten in NRW. Dabei geht es um Themen wie die Hausordnung, die Arbeitsentgelte, Ausflüge, das Essen oder den allgemeinen Urlaubsplan. „Allerdings werden die Mitwirkungsrechte für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten in NRW sehr unterschiedlich umgesetzt“, so Theresa Ehlen von der Diakonie RWL. Ob den Werkstatträten zum Beispiel eigene Räume und eine technische Ausstattung zur Verfügung stehen, ist in der Praxis nicht einheitlich geregelt. Deshalb starten die Diakonie RWL und der Paritätische Wohlfahrtverband mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in NRW jetzt ein Modellprojekt. Es soll die Umsetzung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von behinderten Menschen stärken.

Mehr Partizipation für Werkstattbeschäftigte

Mit dem Projekt wird mit wissenschaftlicher Begleitung erhoben, wie die Arbeit der Werkstatträte funktioniert, welche Probleme sie haben, was gut läuft und welche Unterstützung sie brauchen. Die Arbeit der Werkstatträte soll verbessert werden. Ziel des Projektes ist es, einen Handlungsleitfaden für Werkstatträte zu erstellen. „Wir möchten ermitteln, wo der Schuh drückt und die Strukturen der Arbeit besser verstehen. Mit diesen Informationen können wir dann die Beteiligungsformen in den Werkstätten weiterentwickeln. So fordert es auch das neue Bundesteilhabegesetz“, meint Theresa Ehlen, die das Projekt koordiniert.

Fünf Werkstätten werden untersucht

Die Arbeit der Werkstatträte wird von Vertrauenspersonen unterstützt. Das sind Fachkräfte, die den geistig, körperlich, psychisch oder schwerst-mehrfach behinderten Menschen bei ihrer Arbeit im Werkstattrat helfen. Auch ihre Unterstützung sowie die Rolle der Werkstattleiter werden in dem Projekt analysiert, das von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert wird.

Fünf Werkstätten sollen im Rahmen des Projektes exemplarisch untersucht werden. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Bewerbungsunterlagen können bei der LAG Werkstatträte NRW unter www.nrw-werkstattraete.de heruntergeladen oder bei Theresa Ehlen angefragt werden. Bewerbungsschluss ist am 30. September 2016.

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