Inklusionsstärkungsgesetz NRW
Katja Alfing
Frau Alfing, als die Landesregierung vor fast zwei Jahren angekündigte, als erstes Bundesland ein Inklusionsstärkungsgesetz zu verfassen, gab es viel Lob. Jetzt wurde das Gesetz fast unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet. Was ist da passiert?
Zwar enthält das neue Gesetz einige konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, was wir als Diakonie und Evangelischer Fachverband Behindertenhilfe und Psychiatrie der Diakonie RWL natürlich begrüßen, aber große Veränderungen in Richtung Teilhabe, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, bewirkt es nicht. Daher betont auch unser Vorsitzende des Vorstandes des Evangelischen Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie, Wolfgang Schmidt, dass dieses Gesetz bedauerlicherweise an vielen Stellen nicht über Absichtserklärungen und "Soll"-Bestimmungen hinausgeht. Insofern ist es nur ein Schritt in die richtige Richtung, aber mehr nicht. Es fehlen verbindliche Regelungen, wie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden kann. Es verwundert daher nicht, dass die fachliche wie öffentliche Resonanz auf die Verabschiedung dieses Gesetzes gering war.
Was gehört denn zu den konkreten Verbesserungen, die Sie begrüßen?
Es gibt zum Beispiel mehr Unterstützung bei Wahlen, um Menschen mit Behinderungen politische Partizipation zu ermöglichen. Sehbehinderte und blinde Menschen bekommen einen Rechtsanspruch, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen. Auch Menschen mit Behinderung, die unter vollständiger Betreuung stehen und bislang vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sollen künftig bei Kommunal- und Landtagswahlen ihre Stimme abgeben können. Das ist ein echter Fortschritt. Außerdem werden die Kommunen verpflichtet, Wahlmitteilungen in Leichter Sprache zu verschicken. Hörbeeinträchtigte Mütter und Väter haben künftig bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kitas das Recht auf Unterstützung durch Gebärdendolmetscher. Und das Prinzip der "Hilfen aus einer Hand" wird im Inklusionsstärkungsgesetz endlich festgeschrieben.
Was heißt das konkret?
Entsprechend dem Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Menschen mit Behinderung unter anderem die Möglichkeit haben, selbstbestimmt zu wählen, wo und mit wem sie leben möchten. Doch dafür brauchen sie verschiedene Unterstützungsleistungen - von einer Tagesbetreuung bis hin zu einer stundenweisen Unterstützung, etwa weil er oder sie mal ins Kino gehen möchte. In NRW sind dafür inzwischen statt vieler kleinerer Behörden die beiden überörtlichen Sozialhilfeträger, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, zuständig. Diese "Hilfen aus einer Hand" waren bislang nur in einer befristeten Regelung festgeschrieben. Das neue Gesetz hat nun dafür gesorgt, dass dieser sinnvolle Grundsatz in NRW fest verankert ist.
Wie viel lässt sich NRW denn die Inklusionsstärkung kosten?
Als der damalige Sozialminister Guntram Schneider das Inklusionsstärkungsgesetz ankündigte, sprach er davon, dass das Land NRW jährliche Kosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro dafür veranschlage. Wie viel es nun genau ist, wissen wir nicht. Klar ist aber, dass eine wirksame Beteiligung von Menschen mit Behinderung Ressourcen braucht. Es kostet natürlich, wenn man eine barrierefreie Kommunikation aufbauen möchte, wenn man die Mobilität für Menschen mit Behinderung erhöhen will und ihnen passgenaue Assistenz anbietet. Der Verwaltungsaufwand erhöht sich dadurch natürlich auch. Diese Ressourcen sind aber im Gesetz überhaupt nicht aufgeführt. Es fehlen verbindliche Vorgaben, Anreize und Kontrollen, ob Kommunen den Rechtsanspruch der Menschen mit Behinderung auch tatsächlich umsetzen.
Einen Paradigmenwechsel soll es jetzt aber mit dem Bundesteilhabegesetz geben, an dem die Politik gerade mit Hochdruck arbeitet. Wird dieses Gesetz große Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen?
Das Bundesteilhabegesetz wird weitreichende Veränderungen bringen, aber in vielen Fällen leider nicht solche, die der Fachverband sich erhofft hatte. Der Referentenentwurf des Gesetzes liegt ja bereits seit einigen Wochen vor. Es hat dazu über 70 Stellungnahmen aus dem Bereich der Behindertenhilfe gegeben, die alle ihre Enttäuschung zum Ausdruck bringen. Zu den Knackpunkten des Bundesteilhabegesetzes gehört etwa, dass der Zugang zu Leistungen wahrscheinlich erschwert statt erleichtert wird. Wie beim Inklusionsstärkungsgesetz in NRW befürchten wir auch hier, dass die stärkere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch eine Politik der weitgehenden Kostenneutralität verhindert wird. So lässt sich die in der UN-Behindertenrechtskonvention angestrebte inklusive Gesellschaft leider nicht realisieren.