4. Mai 2018

EU-Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

"Das Problem ist der Alltag"

Unter dem Motto "Inklusion von Anfang an" findet morgen der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Schon seit 26 Jahren gibt es den Aktionstag. Mit gutem Grund: Noch immer klafft eine Lücke zwischen dem gesetzlichen Anspruch auf Gleichberechtigung und dem Alltag von Menschen mit Behinderung. Das beobachtet Michael Conty von den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Er ist Vorsitzender des Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie der Diakonie RWL.

Michael Conty

Viele Staaten in Europa haben die EU-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. In Deutschland gibt es das Bundesteilhabegesetz. Wozu braucht es noch einen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung?

In der Tat hat der Europäische Protesttag eine lange Tradition. Zwar ist ein Aspekt von Inklusion, nämlich die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, weitgehend erreicht. Doch im Alltag müssen Menschen mit Behinderung viele Hürden nehmen. Und zwar nicht nur, wenn sie mit einem Rollstuhl in der Stadt unterwegs sind. Zum Beispiel kommen viele mit der zunehmenden Digitalisierung nicht klar. Wenn alle Anträge bei der Stadtverwaltung im Internet ausgefüllt werden müssen, ist das zwar bürgerfreundlich. Doch Menschen mit Behinderung brauchen nicht selten jemanden, der ihnen dabei hilft. Oft gibt es den Mitarbeitenden im Amt aber nicht mehr, der sie beim Ausfüllen der Formulare für die Anmeldung eines neuen Autos oder die Beantragung eines neuen Passes unterstützt hat.

Das Motto des Protesttages lautet "Inklusion von Anfang an". (Foto: Freie Wohlfahrtspflege NRW)

Das Motto des Protesttages lautet „Inklusion von Anfang an“. Sie soll früh gelernt und gelebt werden. Passiert das in Deutschland?

Kinder mit und ohne Behinderungen lernen und leben in Kita und Schule zunehmend gemeinsam und die meisten Eltern begrüßen das. Aber wir stellen fest, dass es dazu oft nicht die entsprechende Ausstattung und die geeigneten Angebote gibt, so wie sie Menschen mit Behinderung brauchen. Wir benötigen für diese Arbeit mehr Lehrer und Unterstützungskräfte. Auch beim Thema offener Ganztag erleben Kinder mit Behinderungen zurzeit noch Benachteiligungen. Sehr oft können sie daran nicht teilnehmen, denn die Kosten für ihre persönliche Betreuung werden nur in der Schule, aber nicht im offenen Ganztag übernommen. Dieses Recht wird es erst ab 2020 geben. Sie können heute also nicht die Angebote in der Freizeit gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern wahrnehmen. Das ist Exklusion.

"Vielfalt bereichert unser Zusammenleben", meint Michael Conty. (Foto: v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel)

Eltern von Kindern mit Behinderung erzählen mir manchmal, dass sie sich für die Geburt ihres Kindes rechtfertigen müssen. In diese Kerbe haben auch AfD-Bundestagsabgeordnete mit einer Anfrage geschlagen, die einen abwegigen Zusammenhang von Inzucht, Behinderung und Migration herstellt. Sozialverbände aus ganz Deutschland protestierten dagegen. Reicht das oder hätten Sie sich mehr gewünscht?

18 Sozialverbände und Organisationen haben die Bevölkerung mit einer Presseaktion aufgerufen, wachsam zu sein. Auch unser Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) hat hieran aktiv mitgewirkt. Ja, es gilt wirklich, wachsam zu sein und sich jederzeit entschlossen gegen Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. Wir treten ein für Menschenfreundlichkeit und die Verwirklichung von Gemeinschaft, also Inklusion, weil Vielfalt unser Zusammenleben bereichert, weil es die Behindertenrechtskonvention rechtlich grundlegt und - als Christ sage ich - weil alle Menschen ohne Unterschied von Gott geliebt sind.

Das Bundesteilhabegesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. (Foto: Freie Wohlfahrtspflege NRW)

Was tut sich in Deutschland, seit es das neue Bundesteilhabegesetz gibt?

Ein großer Erfolg des Bundesteilhabegesetzes ist es, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr voll mit ihrem Einkommen und Vermögen für die Leistungen der Eingliederungshilfe – also die Hilfe, die behinderte Menschen für die Teilhabe im Alltag erhalten – herangezogen werden. Bisher mussten berufstätige Menschen mit Behinderungen wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder Pastorinnen viel zu den Leistungen aus eigener Tasche beitragen. Das wird in Stufen bis 2020 geändert. In diesem Jahr wird es zudem in allen Kreisen eine unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen geben, die der Bund finanziert. So können sich Menschen mit Behinderungen und ihre Vertrauenspersonen im Vorfeld einer Antragstellung über mögliche Leistungen informieren und sich persönlich – auch durch selbst behinderungserfahrene Fachleute – beraten lassen. Auch im Gesamtplanverfahren wird die Position der Leistungsberechtigten nachhaltig aufgewertet. Sie haben das Recht, bei der Planung ihres Hilfebedarfes mitzureden. Sie können sagen, welche Hilfe sie wünschen und die Wünsche müssen berücksichtigt werden. Sie erhalten einen ausführlichen Bescheid und können auch Rechtsmittel einlegen, wenn sie nicht zufrieden sind.

In jeder Werkstatt gibt es jetzt Frauenbeauftragte. (Foto: Diakonie Deutschland)

Sehen Sie noch weitere Verbesserungen?

Die Änderungen für die Werkstätten, die  bereits letztes Jahr auf den Weg gebracht wurden, freuen mich sehr. Es gibt  jetzt eine wirkliche Mitbestimmung. Hier wurde übrigens viel aus der schon sehr weitgehenden Mitbestimmungsregelung in der Diakonie übernommen. Auch die Tatsache, dass es jetzt Frauenbeauftragte in jeder Werkstatt gibt, ist ein Erfolg. Wir wissen, dass Frauen am Arbeitsplatz häufiger belästigt werden und öfter einfachere Arbeiten bekommen, die schlechter vergütet werden. Ich erlebe viele selbstbewusste Werkstatträte und Werkstatträtinnen, die das kritisch in den Blick nehmen.

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Ländern ist eine Mammutaufgabe. Was wünschen Sie sich dafür?

Ich lerne viel, wenn bei den komplizierten Fachfragen der Eingliederungshilfe Menschen mit Behinderung mit am Tisch sitzen und ihre eigenen Erfahrungen mit einbringen. Sie sind Experten, nicht nur wir als Eingliederungs-Fachleute. Wir müssen sie am Prozess beteiligen. Eine Juristin im Rollstuhl oder ein körperlich behinderter Sozialarbeiter kann viel Erfahrung und Fachwissen einbringen.

Auch in Bielefeld gibt es einen großen und bunten Demonstrationszug. (Foto: v. Bodelschwinghsche Stifungen Bethel)

Beteiligt sich die Stiftung Bethel am Europäischen Protesttag?

Wir aus Bethel sind in Bielefeld gemeinsam mit anderen seit mehr als zehnJahren dabei. Es gibt einen großen, bunten Demonstrationszug durch die Stadt, an der mehrere hundert Personen teilnehmen. Auf dem Alten Markt, der guten Stube in Bielefeld, spielen Bands, es gibt Tanzvorführungen und ein kulturelles Rahmenprogramm. Der Oberbürgermeister von Bielefeld, Pit Clausen, nimmt regelmäßig daran teil. Ich bin am 5. Mai zum Beispiel schon blind durch Bielefeld geführt worden. So werden Bürger sensibilisiert für Probleme und Nöte. Aber es wird auch gezeigt, dass ein gutes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung möglich ist.  Bethel ist in dieser Weise gemeinsam mit anderen Partnern natürlich auch in anderen Städten unterwegs.

Das Gespräch führte Sabine Portmann.