29. März 2017

Bundesteilhabegesetz

Eckpunkte zur Umsetzung in NRW, im Saarland und in Rheinland-Pfalz

Das Bundesteilhabegesetz ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten und wird stufenweise bis 2023 umgesetzt. Nun geht es darum, wie das neue Gesetz in NRW, in Rheinland-Pfalz und im Saarland konkret ausgeführt wird. 

"Menschen mit Behinderungen brauchen auch mit dem neuen Bundesteilhabegesetz verlässliche und individualisierte Unterstützung", so Michael Conty, Geschäftsführer von Bethel regional und Vorsitzender des Ev. Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie auf einer Trägerversammlung in Dortmund. Dort wurde der Diskussionsimpuls des Fachverbandes vorgestellt. Die Diakonie RWL und ihr Fachverband wollten mit der Veranstaltung eine interne Meinungsbildung anstoßen. Anfang Juni soll dann eine endgültige Positionierung vorliegen.

"Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen dürfen sich durch die konkreten Regelungen bei der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes nicht verschlechtern", forderte Michael Conty. Er machte deutlich, dass es bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine Entwicklungsphase gebe und nichts überstürzt geregelt werden müsse. "Gleichwohl hat die Diakonie RWL als starker Verband der Freien Wohlfahrtspflege die Aufgabe, innerverbandlich Positionen für die Verhandlungen mit Politik und Verwaltung zu entwickeln", betonte Conty gemeinsam mit Rudolf Michel-Fabian, Geschäftsfeldleiter der Diakonie RWL.

Unabhängige Teilhabeberatung

Die Diakonie RWL begrüßt es, die im Bundesteilhabegesetz geplante ergänzende unabhängige Teilhabeberatung aufzubauen. Das würde für Menschen mit Behinderungen eine vollständige und verständliche Information zu allen Leistungen und vorhandenen lokalen Infrastrukturen und Erfahrungen ermöglichen.

Behinderungsbedingte Mehrbedarfe müssen gedeckt sein

Bei der Gewährung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ist darauf zu achten, dass diese auf die individuelle Situation des behinderten Menschen zugeschnitten sind. Die zur Verfügung gestellten Leistungen sollen ein inklusives Leben mit gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe ermöglichen. Sofern existenzsichernde Leistungen notwendig sind, müssen diese so zugeschnitten sein, dass auch alle behinderungsbedingten Mehrbedarfe gedeckt werden.

Leistungen aus einer Hand

Die Länder müssen regeln, wer zuständig für die Leistungen der Eingliederungshilfe sein wird. Dabei – so die Forderung der Diakonie – müssen alle Leistungen, auch die der Kranken- und Pflegekassen, so erbracht werden, als kämen sie aus einer Hand. Der Leistungsberechtigte soll möglichst nur ein Gegenüber für seine Leistungen ansprechen müssen. Das Wunsch- und Wahlrecht von behinderten Menschen muss grundsätzlich Vorrang haben. Insbesondere soll er selbst entscheiden können, wie und wo er leben möchte, in einer stationären Einrichtung oder in einer Wohnung. "Die besondere Herausforderung für uns als Diakonie RWL ist, die beteiligten Akteure bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Strukturen und Regelungen für das Bundesteilhabegesetz in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu begleiten", erläuterte Gabriele Fischmann-Schulz, Leiterin der Stabsstelle Recht und Politik. 

Der Impuls des Fachverbandes zum Bundesteilhabegesetz soll bis Pfingsten innerhalb der Diakonie diskutiert werden. Ziel ist es, alle Träger in diesen Prozess einzubinden. Daraus soll eine einheitliche Diakonie-Position entwickelt werden für die Verhandlungen mit der Politik und den zukünftigen Eingliederungshilfeträgern. Alle Dienste und Einrichtungen sind aufgerufen, ihre Aspekte zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an Katja Alfing, Geschäftsführerin des Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie, bis zum 12. Mai 2017 zu schicken: E-Mail: k.alfing@diakonie-rwl.de.

Text: Katja Alfing

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