5. Oktober 2016

Bundesteilhabegesetz

Große Protestdemonstration in Düsseldorf

Rund 3.000 Menschen demonstrieren heute in Düsseldorf vor dem Landtag für Veränderungen im geplanten Bundesteilhabegesetz. Über die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW ist auch die Diakonie RWL vertreten. "Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz drohen bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen durchs Raster zu fallen", kritisieren die beiden Referenten Martin Weißenberg und Theresa Ehlen im Interview.

Proteste im ganzen Land: Betroffene, Angehörige und Diakoniemitarbeitende haben im Oktober vor dem Düsseldorfer Landtag gegen das Bundesteilhabegesetz demonstriert

Warum ist der Regierungsentwurf zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen aus diakonischer Perspektive nicht akzeptabel?

Martin Weißenberg: Der neue Entwurf für das Bundesteilhabegesetz ist entstanden, um die UN-Behindertenrechtskonvention im deutschen Recht umzusetzen. Die Reform sollte eine Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien bringen. Jetzt droht, dass insbesondere Menschen mit psychischer Behinderung aus dem Raster fallen. Auch sollen zum Beispiel Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen wie Mobilität, Kommunikation oder häusliches Leben Einschränkungen aufweisen, aus dem Bezug von Hilfeleistungen der Eingliederungshilfe herausfallen. Hier fordern wir einen klaren Rechtsanspruch auf Hilfeleistungen. Geplant ist nur eine Kann-Leistung, die dann im Ermessensspielraum der Kostenträger liegt. Das Bundesteilhabegesetz darf kein Sparmodell werden.

Welche konkreten Verschlechterungen würde es geben?

Theresa Ehlen: Menschen, die nur in einem Lebensbereich eingeschränkt sind, zum Beispiel Blinde, müssten dann auf die bisher gewährte Unterstützungsleistung im Bereich "Vorlesen" verzichten. Geplant ist außerdem, die Hilfe zu poolen, etwa, indem nicht mehr jedes Kind in der Schule einen eigenen Integrationshelfer hat, sondern diese für mehrere Kinder zuständig sind. Das kann in der Schule unter Umständen noch funktionieren. Bei Assistenzkräften am Arbeitsplatz oder zu Hause geht das schon nicht mehr. Wenn Hilfeleistungen gepoolt werden, dann ist die Assistenzkraft nicht mehr so flexibel. Dann muss der Mensch mit Behinderungen gegebenenfalls auch mal früher ins Bett oder kann nicht ins Kino gehen. Denn mehrere behinderte Menschen müssen von einer Person betreut werden. Poolen von Leistungen im Bereich des Wohnens und der Freizeitaktivitäten ist nicht hinnehmbar. Es schränkt in der Praxis das Wunsch- und Wahlrecht ein.

Portrait

Martin Weißenberg

Warum sind insbesondere geistig Behinderte und Menschen mit schwersten Behinderungen betroffen?

Martin Weißenberg: Nicht alle Menschen mit Behinderung werden von den verbesserten Vermögensgrenzen in der Eingliederungshilfe im Gesetz profitieren. Viele Menschen mit Behinderung benötigen neben der Eingliederungshilfe noch weitere finanzielle Hilfen zum Leben, zum Beispiel Grundsicherung. Denn das Entgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen reicht oft nicht aus. Grundsicherung ist aber keine Leistung der Eingliederungshilfe, sondern der Sozialhilfe. Deshalb haben sie nicht die Möglichkeit zu sparen wie andere behinderte Menschen, die nur Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen. Aber auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch, um für ein Auto, ein Geschenk oder einen Urlaub Geld zur Seite zu legen.

Sie haben vorhin erwähnt, dass vor allem Menschen mit psychischen Behinderungen auf der Strecke bleiben. Was sind die Gründe?

Theresa Ehlen: Unter den Menschen mit psychischen Erkrankungen gibt es relativ viele, die eher wenig Hilfe benötigen. Sie sind oft ziemlich selbstständig. Ihre Hilfe ist im neuen Bundesteilhabegesetz bedroht, denn Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, fallen aus dem Bezug von Hilfeleistungen der Eingliederungshilfe heraus. Wenn man aber psychisch kranke Menschen zwischen verschiedenen Hilfesystemen hin- und herschiebt, dann kann das dazu führen, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Das sollte vermieden werden.

Sehen Sie denn auch positive Elemente im Bundesteilhabegesetz?

Martin Weißenberg: Wir begrüßen, dass viele Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in den Gesetzesentwurf eingeflossen sind. Grundsätzlich besteht aber ein Rechtsanspruch auf alle Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention und viele Ansprüche bleiben leider unberücksichtigt. Beispielsweise wird Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen der Zugang zur beruflichen Teilhabe verwehrt, da ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung eingefordert wird. Positiv werten wir aber auch die erweiterten Mitbestimmungsrechte für Werkstattbeschäftigte und die Einführung von Stellen für Frauenbeauftragte sowie die Förderung der Vertretung von Werkstatträten auf Landes- und Bundesebene.

Das Gespräch führte Sabine Portmann.

Wie sieht es aus, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem Bezug von Hilfeleistungen der Eingliederungshilfe herausfallen?  Ein Video der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Brandenburg gibt dazu beispielhaft Antworten. Hier finden Sie es. 

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