6. September 2016

Bundesteilhabegesetz

Noch Luft nach oben

Ein großes sozialpolitisches Reformpaket ist unterwegs: das Bundesteilhabegesetz. Es geht um die Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Wenn vieles anders werden soll, wird nicht unbedingt alles besser. Mit Sozialexperten aus drei Landtagsfraktionen diskutierte jetzt der Vorstand des Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie in der Diakonie RWL. 

Gruppenbild

Ulrich Alda, Silke Gerling, Josef Neumann, Manuela Grochowiak-Schmieding, Katja Alfing, Kurt-Ulrich Wiggers, Wolfgang Schmidt

Bundesteilhabegesetz - ein spröder Name, aber ein anspruchsvolles Vorhaben. Der offizielle und vollständige Titel des Gesetzes lautet: "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung". Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen sollen hiermit komplett neu geregelt werden.

Schließlich sind sie keine Sonderwesen, die eine Sonderbehandlung bekommen sollen, womöglich noch in abgesonderten Räumen. Menschen mit Behinderung haben ein Anrecht auf vollumfängliche Teilhabe an allem, was Gesellschaft ausmacht. Also an Arbeit und Wohnen, an Kultur und Konsum, an Gemeinschaft und Freizeit. 

In der Diskussion

Michael Conty, Josef Neumann, Manuela Grochowiak-Schmieding, Wolfgang Schmidt

Genau das hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) 2006 für alle Welt klargestellt. Alle Staaten habe die Aufgabe, diesen Teilhabeanspruch in Recht und Praxis umzusetzen. Mit dem Bundesteilhabegesetz sollen die Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe herausgenommen werden. Die Eingliederungshilfe soll zu einem modernen Teilhabegesetzt weiterentwickelt werden. 

In der Diskussion

Siegfried Bouws

NRW-Standards erhalten

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Bundesgesetz. Es gibt einen ehrgeizigen Zeitplan: Am 22. September findet die 1. Lesung im Bundestag statt. Am Tag danach gibt es die erste Beratung im Bundesrat. Da sind also die Länder gefragt. Die Politik plant, dass das Gesetz ab dem 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft treten soll.

Wie die Wege der Unterstützung für Menschen mit Behinderung konkret ausgestaltet werden, sieht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus. Deshalb suchten die Expertinnen und Experten für Behindertenhilfe der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe jetzt das Gespräch mit den verantwortlichen Sozialpolitikern in Nordrhein-Westfalen. 

"Das Bundesteilhabegesetz darf keine Verschlechterung für die Betroffenen bringen. Das muss ein Gesetz werden, das die NRW-Standards aufrechterhält", so das Plädoyer der Grünen-Politikerin Manuela Groschowiak-Schmieding. Dieses Fazit kann die Überschrift für die ganze Veranstaltung bilden, denn hierin waren sich Politiker und Praktiker einig. 

In der Diskussion

Michael Conty, Josef Neumann

Teilhaberechte und Teilhabekosten

"Ich finde nicht alles schlecht, was im Gesetzentwurf steht", so begann Michael Conty vom Vorstand des Fachverbandes sein Votum, "aber es gibt auch grundlegende Punkte, die mir Sorgen bereiten." Das gelte besonders für die Zugangsregelungen. Auch Grochowiak-Schmieding hält es für problematisch, dass Menschen von Teilhabeleistungen ausgeschlossen werden könnten, weil sie – zugespitzt gesagt – "nicht behindert genug" sind. 

SPD-Sozialpolitiker Josef Neumann versicherte, NRW werde keinem Gesetz zustimmen, bei dem wesentliche Dinge ungeklärt sind. In allen Bundesländern, das ist ihm wichtig, müssten gleiche Standards gelten. Er verwies auf die etwa 100 Änderungsanträge, die im Bundesrat eingereicht sind. Die mangelnde Berücksichtigung von Menschen, die akut noch nicht behindert, aber von Behinderung bedroht sind, stimmt ihn besonders skeptisch. Ähnliches gilt für Menschen mit psychischer Behinderung. Hinter der Frage von Zugänglichkeit, so Neumann, gehe es um Geld. 

In der Diskussion

Katja Alfing, Klaus-Dieter Tichy, Ulrich Alda, Kurt-Ulrich Wiggers

"Wir müssen auch an die Kosten denken", mahnte FDP-Sozialpolitiker Ulrich Alda. Allerdings findet er die Kriterien für "wesentliche Einschränkungen" problematisch. Ein besonderes Anliegen ist ihm, die Werkstätten zu erhalten. Grochowiak-Schmieding will das Kostenargument nicht überstrapazieren, schließlich gehe es darum, die UN-BRK Wirklichkeit werden zu lassen. 

Wunsch- und Wahlrecht

Zum wichtigen Grundsatz des Wunsch- und Wahlrechts, das machte Michael Conty im weiteren Verlauf des Gesprächs deutlich, hätte er vom Gesetzentwurf mehr erwartet. Hier sei etwa der unbestimmte Rechtsbegriff "vergleichbare Leistungen" zu schwammig. Vor allem forderte er: "Kein Poolen gegen den Willen von Menschen mit Behinderung!" 

In der Diskussion

Manuela Grochowiak-Schmieding

"Poolen" bedeutet, dass einzelne Assistenzleistungen für Behinderte zusammengefasst werden sollen. Konkret und plastisch: Wenn vier Bewohner einer Wohngruppe samstags ins Konzert gehen wollen, dann könnte nicht mehr der eine in die Oper, der nächste zum Rap und die zwei weiteren zum Schlager, denn es würde gepoolt, das heißt, ein Assistent als Begleiter zu einem Konzert. 

SPD-Sozialpolitiker Neuman meldete hier mit einem Gegenbeispiel Protest an. Zu viele Integrationshelfer in einer Schulklasse könnten auch ziemlich nervig sein. Er räumte aber ein, dass es auf Lebenssituation der Menschen mit Behinderung ankommt. Absprachen müssten im Vordergrund stehen und das sei auch praktikabel. 

In der Diskussion

Wolfgang Monheimius

Erfahrungswissen der Diakonie

Die Abgeordneten aus der Landespolitik forderten die Repräsentanten der Behindertenhilfe auf, ihre guten Argumente und Absichtserklärungen mit anschaulichen, gut verständlichen Beispielen aus der Praxis der Hilfen zu unterfüttern. An Fallbeispielen könne man die Schwächen des geplanten Gesetzes am besten deutlich machen und damit auf Veränderungen und Verbesserungen hinwirken, hieß es. 

Die Vorstandsmitglieder des Fachverbandes Behindertenhilfe und Psychiatrie sicherten zu, hier zeitnah ihre diakonischen Hausaufgaben zu machen. Es gibt ein gemeinsames Ziel, so zeigte sich bei dem Düsseldorfer Treffen mit der Landespolitik, nämlich die bedarfsorientierte Vielfalt in der Betreuung weiterhin zu ermöglichen. 

Text: Reinhard van Spankeren
Fotos: Christian Carls